Kosmetikanalyse
Um die Sicherheit von Kosmetikprodukten für Verbraucher zu gewährleisten und Risiken auszuschließen, müssen zahlreiche Laboranalysen durchgeführt werden. Dazu zählen mikrobiologische, chemische und sensorische Kosmetikanalysen.
Kosmetika sind Produkte, die von außen auf den menschlichen Körper aufgetragen werden – also auf Haut, Haare, Zähne, Mundschleimhäute und Nägel. Sie dienen dem Zweck den menschlichen Körper zu schützen, reinigen, parfümieren, äußerlich zu verändern oder den Zustand beizubehalten, sowie den Körpergeruch zu verbessern. Hierzu zählen beispielsweise Cremes zur Erhaltung oder Verbesserung der Hautgesundheit, Deos zur Bekämpfung von Schweißgeruch, Zahncreme zum Reinigen und schützen der Zähne usw.
Wer sind die Zielgruppen
unserer Kosmetikanalysen?
Kosmetika müssen bevor sie in den Handel gelangen untersucht werden, um ein Risiko für die menschliche Gesundheit auszuschließen. Hier stehen vor allem Hersteller, Lohnhersteller und Auftragsabfüller in der Pflicht. Aber auch für Verpacker und Verpackungsunternehmen, sowie in der Forschung und Entwicklung sind Kosmetikanalysen notwendig.
Gesetzliche Regelungen für Kosmetika
Für Kosmetikprodukte gibt es zahlreiche gesetzliche Regelungen, damit diese sicher auf den Markt gebracht werden können und Risiken für den Verbraucher ausgeschlossen werden.
- In Verordnung (EG) 1223/2009 über kosmetische Mittel wird grundsätzlich geregelt, welche Verpflichtungen für Kosmetika gelten.
- In Verordnung (EU) Nr. 655/2013, der Claims-Verordnung, ist geregelt unter welchen Voraussetzungen Werbeaussagen auf Kosmetikprodukten genutzt werden können.
- Ergänzt wird dies durch “Technical document on cosmetic claims” in welchem gemeinsame Kriterien zur Anwendung von Werbeaussagen festgelegt werden
- Verbände und Institutionen wie beispielsweise BfR, BVL und IKW bewerten Kosmetikprodukte und deren Inhaltsstoffe und geben Empfehlungen
- Auch in Behördenpublikationen werden Empfehlungen und Regelungen veröffentlicht
- Weiterhin gibt es länderspezifische Verordnungen, wie die deutsche Kosmetik-Verordnung, in welcher z.B. die Anzeigepflicht für deutsche Kosmetikfirmen geregelt ist.
- Weitere Verordnungen, die für Kosmetikprodukte von Relevanz sind: z.B. Fertipackungsverordnung und Aerosolverpackungsverordnung
Damit ein kosmetisches Produkt ohne Risiken auf dem Markt angeboten werden kann, muss es verschiedene Tests zur Sicherheit und Stabilität durchlaufen. Zu diesen Kosmetikanalysen gehören:
- Ein sogenannter Konservierungsbelastungstest (KBT), welcher ein Beleg für die mikrobiologische Stabilität ist und standardmäßig nach DIN EN ISO 11930 durchgeführt wird
- Die Überprüfung der chemisch-physikalischen Stabilität, denn ein kosmetisches Produkt muss über den gesamten Lebenszyklus stabil sein.
Untersuchungsarten
in der Kosmetikanalyse
Die Inhaltsstoffe von Kosmetika müssen mikrobiologisch, chemisch, chemisch-physikalisch und sensorisch geprüft werden, damit sichere Produkte auf den Markt gebracht werden können und die Hautgesundheit nicht gefährdet wird.
Was ist die INCI Datenbank und wie wird sie in die Analysen einbezogen?
Die Inhaltsstoffe von kosmetischen Produkten werden nach einer internationalen Vereinbarung gekennzeichnet, der sogenannten INCI (englisch: International Nomenclature of Cosmetic Ingredients, deutsch: Internationale Nomenklatur für kosmetische Inhaltsstoffe).
Die CosIng Datenbank ist eine Auslegungshilfe und übersetzt das Glossar mit den INCI Daten. So wird die Suche nach kosmetischen Inhaltsstoffen vereinfacht, außerdem werden hier noch weiter Infos zur Verwendung angezeigt.
Was ist
Biokosmetik und
Vegane Kosmetik?
Der Markt für vegane und Bio- und Naturkosmetik wird immer größer und erfreut sich zunehmender Beliebtheit beim Verbraucher. Für diese Produkte gibt es jedoch aktuell keine speziellen regulatorischen Vorgaben und die Begrifflichkeiten „bio“ und „natürlich“ sind für Kosmetikprodukte nicht klar gesetzlich definiert.
Mit der ISO 16218 gibt es seit ein paar Jahren einen internationalen Standard für Naturkosmetik, in dem beispielsweise kosmetische Inhaltsstoffe in Kategorien eingeteilt werden. Jedoch wird diese ISO Verordnung kritisch gesehen, da die Anforderungen nicht sehr hoch und teilweise unter den Anforderungen verschiedener Verbände liegen.
Mikroplastik
in Kosmetikartikeln
Aktuell stehen Kosmetikprodukte mit Mikroplastik bei Verbraucherportalen und Umweltverbänden häufig in der Diskussion. Verbraucher achten daher zunehmend darauf, Produkte ohne Mikroplastik zu verwenden.
Daher haben viele Unternehmen freiwillig eine Verzichtserklärung zur Verwendung von Mikroplastik in Ihren Produkten unterschrieben.
Kennzeichnungsprüfungen
von Kosmetikartikeln
Die Gesamtheit aller Angaben auf der Verpackung bzw. dem Etikett eines Kosmetikproduktes unterliegen dem Kosmetikrecht der EU. Beispielsweise werden die Bestandteile der INCI als Inhaltsstoffe in vorgegebener Reihenfolge angegeben. Außerdem unterliegen die 26 allergieauslösenden Duftstoffe, die in Kosmetikartikeln verwendet werden dürfen, einer Kennzeichnungspflicht. Bei der Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums sind weitere Regelungen zu beachten.
Übersicht der Labore für Kosmetikanalyse
der Tentamus Group
Folgende Labore aus der Tentamus Group bieten Kosmetikanalyse in Deutschland an: