Wer sind die Zielgruppen
unserer Kosmetik­analysen?

Kosme­tika müssen bevor sie in den Handel gelangen unter­sucht werden, um ein Risiko für die mensch­liche Gesund­heit auszu­schließen. Hier stehen vor allem Hersteller, Lohn­her­steller und Auftrags­ab­füller in der Pflicht. Aber auch für Verpa­cker und Verpa­ckungs­un­ter­nehmen, sowie in der Forschung und Entwick­lung sind Kosme­tik­ana­lysen notwendig.

Gesetz­liche Rege­lungen für Kosmetika

Für Kosme­tik­pro­dukte gibt es zahl­reiche gesetz­liche Rege­lungen, damit diese sicher auf den Markt gebracht werden können und Risiken für den Verbrau­cher ausge­schlossen werden.

  • In Verord­nung (EG) 1223/2009 über kosme­ti­sche Mittel wird grund­sätz­lich gere­gelt, welche Verpflich­tungen für Kosme­tika gelten.
  • In Verord­nung (EU) Nr. 655/2013, der Claims-Verord­nung, ist gere­gelt unter welchen Voraus­set­zungen Werbe­aus­sagen auf Kosme­tik­pro­dukten genutzt werden können.
  • Ergänzt wird dies durch Tech­nical docu­ment on cosmetic claims” in welchem gemein­same Krite­rien zur Anwen­dung von Werbe­aus­sagen fest­ge­legt werden
  • Verbände und Insti­tu­tionen wie beispiels­weise BfR, BVL und IKW bewerten Kosme­tik­pro­dukte und deren Inhalts­stoffe und geben Empfehlungen
  • Auch in Behör­den­pu­bli­ka­tionen werden Empfeh­lungen und Rege­lungen veröffentlicht
  • Weiterhin gibt es länder­spe­zi­fi­sche Verord­nungen, wie die deut­sche Kosmetik-Verord­nung, in welcher z.B. die Anzei­ge­pflicht für deut­sche Kosme­tik­firmen gere­gelt ist.
  • Weitere Verord­nungen, die für Kosme­tik­pro­dukte von Rele­vanz sind: z.B. Ferti­pa­ckungs­ver­ord­nung und Aero­sol­ver­pa­ckungs­ver­ord­nung

Damit ein kosme­ti­sches Produkt ohne Risiken auf dem Markt ange­boten werden kann, muss es verschie­dene Tests zur Sicher­heit und Stabi­lität durch­laufen. Zu diesen Kosme­tik­ana­lysen gehören:

  • Ein soge­nannter Konser­vie­rungs­be­las­tungs­test (KBT), welcher ein Beleg für die mikro­bio­lo­gi­sche Stabi­lität ist und stan­dard­mäßig nach DIN EN ISO 11930 durch­ge­führt wird
  • Die Über­prü­fung der chemisch-physi­ka­li­schen Stabi­lität, denn ein kosme­ti­sches Produkt muss über den gesamten Lebens­zy­klus stabil sein.

Untersuchungsarten
in der Kosmetik­analyse

Die Inhalts­stoffe von Kosme­tika müssen mikro­bio­lo­gisch, chemisch, chemisch-physi­ka­lisch und senso­risch geprüft werden, damit sichere Produkte auf den Markt gebracht werden können und die Haut­ge­sund­heit nicht gefährdet wird.

In den Laboren der Tentamus Group werden routi­ne­mäßig alle rele­vanten mikro­bio­lo­gi­schen Kosme­tik­ana­lysen durch­ge­führt. Die Labore sind nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkre­di­tiert und erfüllen alle Anfor­de­rungen für die Sicher­heits­be­wer­tung von Kosmetikartikeln.
  • Mikrobiologische Kosmetikanalysen

    In der ISO 17516 Verordnung sind allgemeinen Anforderungen und Grenzwerte an die mikrobiologische Qualität von kosmetischen Produkten festgelegt. Im Einzelnen umfasst dies die folgenden Analysen:

    • quantitative Prüfung der aeroben mesophilen Gesamtkeimzahl
    • quantitative Prüfung von Hefen und Schimmelpilzen
    • qualitative Analyse (Abwesenheit) spezifizierter Mikroorgansimen in 1g Produkt : Pseudomonas aeruginosa, aureus, Escherichia coli, Candida albicans
    • qualitative Analyse (Abwesenheit) nicht-spezifizierter Mikroorgansimen in 1g Produkt
    • Identifizierung von Mikroorganismen bei Wachstum
    • Abwesenheit von Pluralibacter gergoviae in 1g Produkt (BfR-Empfehlung)

    Diese Kosmetikanalysen erfolgen im Rahmen von Freigabeprüfungen, Chargen- und Routinekontrollen.

    Konservierungsbelastungstests werden im Rahmen der Entwicklung und Kontrollen von Produkten durchgeführt. Die Ergebnisse sind einmalig für die von der EU-Kosmetikverordnung geforderten Sicherheitsbewertung oder wenn Produkte umformuliert werden vorgeschrieben. Bei einem Konservierungsbelastungstest, auch Challenge Test genannt, wird das Produkt mit den Mikroorganismen beimpft und unter definierten Bedingungen (Zeit, Temperatur usw.) gelagert. Nach der festgelegten Zeit werden die Keimzahl und die Keimzahlentwicklung bestimmt, um Aussagen zur mikrobiellen Stabilität treffen zu können.

    Auch bei der Qualitätskontrolle von Rohstoffen sollten die oben aufgeführten mikrobiologischen Parameter (außer der Konservierungsmittelbelastungstest) geprüft werden, denn die Qualität der Kosmetika ist maßgeblich von der Qualität der verwendeten Rohstoffe abhängig.

    Im Rahmen von Hygiene und Monitoring in den Betrieben müssen ebenfalls mikrobiologische Analysen durchgeführt werden. Hier werden z.B. das Produktionswasser analysiert, sowie Abstrich- und Abklatschproben genommen.

    Mehr Informationen zur Mikrobiologischen Analyse
    Kosmetik Analytik Mikrobio Preview DSC 5166
  • Chemische Kosmetikanalysen

    Neben der mikrobiologischen Überprüfung von Kosmetikartikeln ist auch eine chemische Überprüfung von Relevanz, um sicherzustellen, dass das Produkt sicher auf den Markt gebracht werden kann. Dazu werden die Produkte auf die folgenden Parameter hin untersucht:

    • Deklarationspflichtige bzw. verbotene Duftstoffe
    • Konservierungsstoffe
    • Phthalate (Weichmacher)
    • PAKs
    • Schwermetalle
    • NDELA bzw. Nitrosamine allgemein
    • Mineralöle (MOSH/MOAH)
    • Formaldehyd und Formaldehydabspalter
    • Pestizide (vor allem bei Einsatz pflanzlicher Rohstoffe bzw. Naturkosmetik)
    • Wirkstoffe: z.B. Panthenol, Vitamin E und Vitamin E-Acetat (=Tocopherol und Tocopherol-Acetat), Glycerin
    • Physikalische Parameter wie pH-Wert, Dichte, Viskosität, Wasseraktivität (aw-Wert) etc.
    Mehr Informationen zur Chemischen Analyse
    physical chemistry
  • Sensorische Prüfung von Kosmetikartikeln

    Bei der sensorischen Überprüfung werden Produkte objektiv mit den menschlichen Sinnen beschrieben. D.h. es werden Eigenschaften wie der Geruch, das Aussehen, die Konsistenz und das Hautgefühl beschrieben. Bei kosmetischen Produkten kann es zu Phasentrennungen bei Emulsionen, Ausfällungen oder Bodensätzen kommen, welche bei einer sensorischen Prüfung aufgedeckt werden. Auch Änderungen am Packmittel durch Lagerung, Hitze etc. sind möglich.

    Mehr Informationen zur Sensorischen Prüfung
    Cosmetic chemical analysis
  • Rückstandsanalytik von Schadstoffen in Kosmetika

    Rückstände von Schadstoffen in Kosmetika führen immer wieder zu nicht verkehrsfähigen Produkten. Daher ist eine regelmäßige Bestimmung von der Inhaltsstoffe zum Einhalten von Grenzwerten von größter Wichtigkeit. Die Sicherheitsbewertung ist daher fester Bestandteil von Kosmetikanalysen. Zu den möglichen Rückständen gehören Schwermetalle, Nitrosamine, Phthalate usw.

    Mehr Informationen zur Rückstandsanalytik
    Residue Analysis Tentamus

Was ist die INCI Datenbank und wie wird sie in die Analysen einbezogen?

Die Inhalts­stoffe von kosme­ti­schen Produkten werden nach einer inter­na­tio­nalen Verein­ba­rung gekenn­zeichnet, der soge­nannten INCI (englisch: Inter­na­tional Nome­n­cla­ture of Cosmetic Ingre­dients, deutsch: Inter­na­tio­nale Nomen­klatur für kosme­ti­sche Inhaltsstoffe).

Die CosIng Daten­bank ist eine Ausle­gungs­hilfe und über­setzt das Glossar mit den INCI Daten. So wird die Suche nach kosme­ti­schen Inhalts­stoffen verein­facht, außerdem werden hier noch weiter Infos zur Verwen­dung angezeigt.

Es ist verpflich­tend die INCI-Angaben der Rezeptur auf der Verpa­ckung bzw. dem Etikett des Produktes korrekt aufzuführen.

Was ist
Biokosmetik und
Vegane Kosmetik?

Der Markt für vegane und Bio- und Natur­kos­metik wird immer größer und erfreut sich zuneh­mender Beliebt­heit beim Verbrau­cher. Für diese Produkte gibt es jedoch aktuell keine spezi­ellen regu­la­to­ri­schen Vorgaben und die Begriff­lich­keiten bio“ und natür­lich“ sind für Kosme­tik­pro­dukte nicht klar gesetz­lich definiert.

Mit der ISO 16218 gibt es seit ein paar Jahren einen inter­na­tio­nalen Stan­dard für Natur­kos­metik, in dem beispiels­weise kosme­ti­sche Inhalts­stoffe in Kate­go­rien einge­teilt werden. Jedoch wird diese ISO Verord­nung kritisch gesehen, da die Anfor­de­rungen nicht sehr hoch und teil­weise unter den Anfor­de­rungen verschie­dener Verbände liegen.

Ziel ist die Vermei­dung von Pesti­zid­rück­ständen in Kosmetik und dies kann über die Rohstoffe und Endpro­dukte über­prüft werden.
Make up quality analysis laboratory

Mikroplastik
in Kosmetik­artikeln

Aktuell stehen Kosme­tik­pro­dukte mit Mikro­plastik bei Verbrau­cher­por­talen und Umwelt­ver­bänden häufig in der Diskus­sion. Verbrau­cher achten daher zuneh­mend darauf, Produkte ohne Mikro­plastik zu verwenden.

Daher haben viele Unter­nehmen frei­willig eine Verzichts­er­klä­rung zur Verwen­dung von Mikro­plastik in Ihren Produkten unterschrieben.

Aktuell gibt es (noch) kein Verbot von Mikro­plastik in Kosmetikartikeln.

Kennzeichnungsprüfungen
von Kosmetik­artikeln

Die Gesamt­heit aller Angaben auf der Verpa­ckung bzw. dem Etikett eines Kosme­tik­pro­duktes unter­liegen dem Kosme­tik­recht der EU. Beispiels­weise werden die Bestand­teile der INCI als Inhalts­stoffe in vorge­ge­bener Reihen­folge ange­geben. Außerdem unter­liegen die 26 aller­gie­aus­lö­senden Duft­stoffe, die in Kosme­tik­ar­ti­keln verwendet werden dürfen, einer Kenn­zeich­nungs­pflicht. Bei der Angabe des Mindest­halt­bar­keits­da­tums sind weitere Rege­lungen zu beachten.

Tentamus analy­siert die genaue Zusam­men­set­zung von Kosme­tik­ar­ti­keln und bietet die Erstel­lung von Etiketten gemäß der gesetz­li­chen Bestim­mungen an.

Übersicht der Labore für Kosmetik­analyse
der Tentamus Group

Folgende Labore aus der Tentamus Group bieten Kosme­tik­ana­lyse in Deutsch­land an:

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