Wer sind die Zielgruppen
unserer Kosmetik­analysen?

Kosmetika müssen bevor sie in den Handel gelangen untersucht werden, um ein Risiko für die menschliche Gesundheit auszuschließen. Hier stehen vor allem Hersteller, Lohnhersteller und Auftragsabfüller in der Pflicht. Aber auch für Verpacker und Verpackungsunternehmen, sowie in der Forschung und Entwicklung sind Kosmetikanalysen notwendig.

Gesetzliche Regelungen für Kosmetika

Für Kosmetikprodukte gibt es zahlreiche gesetzliche Regelungen, damit diese sicher auf den Markt gebracht werden können und Risiken für den Verbraucher ausgeschlossen werden.

  • In Verordnung (EG) 1223/2009 über kosmetische Mittel wird grundsätzlich geregelt, welche Verpflichtungen für Kosmetika gelten.
  • In Verordnung (EU) Nr. 655/2013, der Claims-Verordnung, ist geregelt unter welchen Voraussetzungen Werbeaussagen auf Kosmetikprodukten genutzt werden können.
  • Ergänzt wird dies durch “Technical document on cosmetic claims” in welchem gemeinsame Kriterien zur Anwendung von Werbeaussagen festgelegt werden
  • Verbände und Institutionen wie beispielsweise BfR, BVL und IKW bewerten Kosmetikprodukte und deren Inhaltsstoffe und geben Empfehlungen
  • Auch in Behördenpublikationen werden Empfehlungen und Regelungen veröffentlicht
  • Weiterhin gibt es länderspezifische Verordnungen, wie die deutsche Kosmetik-Verordnung, in welcher z.B. die Anzeigepflicht für deutsche Kosmetikfirmen geregelt ist.
  • Weitere Verordnungen, die für Kosmetikprodukte von Relevanz sind: z.B. Fertipackungsverordnung und Aerosolverpackungsverordnung

Damit ein kosmetisches Produkt ohne Risiken auf dem Markt angeboten werden kann, muss es verschiedene Tests zur Sicherheit und Stabilität durchlaufen. Zu diesen Kosmetikanalysen gehören:

  • Ein sogenannter Konservierungsbelastungstest (KBT), welcher ein Beleg für die mikrobiologische Stabilität ist und standardmäßig nach DIN EN ISO 11930 durchgeführt wird
  • Die Überprüfung der chemisch-physikalischen Stabilität, denn ein kosmetisches Produkt muss über den gesamten Lebenszyklus stabil sein.

Untersuchungsarten
in der Kosmetik­analyse

Die Inhaltsstoffe von Kosmetika müssen mikrobiologisch, chemisch, chemisch-physikalisch und sensorisch geprüft werden, damit sichere Produkte auf den Markt gebracht werden können und die Hautgesundheit nicht gefährdet wird.

In den Laboren der Tentamus Group werden routinemäßig alle relevanten mikrobiologischen Kosmetikanalysen durchgeführt. Die Labore sind nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiert und erfüllen alle Anforderungen für die Sicherheitsbewertung von Kosmetikartikeln.
  • Mikrobiologische Kosmetikanalysen

    In der ISO 17516 Verordnung sind allgemeinen Anforderungen und Grenzwerte an die mikrobiologische Qualität von kosmetischen Produkten festgelegt. Im Einzelnen umfasst dies die folgenden Analysen:

    • quantitative Prüfung der aeroben mesophilen Gesamtkeimzahl
    • quantitative Prüfung von Hefen und Schimmelpilzen
    • qualitative Analyse (Abwesenheit) spezifizierter Mikroorgansimen in 1g Produkt : Pseudomonas aeruginosa, aureus, Escherichia coli, Candida albicans
    • qualitative Analyse (Abwesenheit) nicht-spezifizierter Mikroorgansimen in 1g Produkt
    • Identifizierung von Mikroorganismen bei Wachstum
    • Abwesenheit von Pluralibacter gergoviae in 1g Produkt (BfR-Empfehlung)

    Diese Kosmetikanalysen erfolgen im Rahmen von Freigabeprüfungen, Chargen- und Routinekontrollen.

    Konservierungsbelastungstests werden im Rahmen der Entwicklung und Kontrollen von Produkten durchgeführt. Die Ergebnisse sind einmalig für die von der EU-Kosmetikverordnung geforderten Sicherheitsbewertung oder wenn Produkte umformuliert werden vorgeschrieben. Bei einem Konservierungsbelastungstest, auch Challenge Test genannt, wird das Produkt mit den Mikroorganismen beimpft und unter definierten Bedingungen (Zeit, Temperatur usw.) gelagert. Nach der festgelegten Zeit werden die Keimzahl und die Keimzahlentwicklung bestimmt, um Aussagen zur mikrobiellen Stabilität treffen zu können.

    Auch bei der Qualitätskontrolle von Rohstoffen sollten die oben aufgeführten mikrobiologischen Parameter (außer der Konservierungsmittelbelastungstest) geprüft werden, denn die Qualität der Kosmetika ist maßgeblich von der Qualität der verwendeten Rohstoffe abhängig.

    Im Rahmen von Hygiene und Monitoring in den Betrieben müssen ebenfalls mikrobiologische Analysen durchgeführt werden. Hier werden z.B. das Produktionswasser analysiert, sowie Abstrich- und Abklatschproben genommen.

    Mehr Informationen zur Mikrobiologischen Analyse
    Kosmetik Analytik Mikrobio Preview DSC 5166
  • Chemische Kosmetikanalysen

    Neben der mikrobiologischen Überprüfung von Kosmetikartikeln ist auch eine chemische Überprüfung von Relevanz, um sicherzustellen, dass das Produkt sicher auf den Markt gebracht werden kann. Dazu werden die Produkte auf die folgenden Parameter hin untersucht:

    • Deklarationspflichtige bzw. verbotene Duftstoffe
    • Konservierungsstoffe
    • Phthalate (Weichmacher)
    • PAKs
    • Schwermetalle
    • NDELA bzw. Nitrosamine allgemein
    • Mineralöle (MOSH/MOAH)
    • Formaldehyd und Formaldehydabspalter
    • Pestizide (vor allem bei Einsatz pflanzlicher Rohstoffe bzw. Naturkosmetik)
    • Wirkstoffe: z.B. Panthenol, Vitamin E und Vitamin E-Acetat (=Tocopherol und Tocopherol-Acetat), Glycerin
    • Physikalische Parameter wie pH-Wert, Dichte, Viskosität, Wasseraktivität (aw-Wert) etc.
    Mehr Informationen zur Chemischen Analyse
    physical chemistry
  • Sensorische Prüfung von Kosmetikartikeln

    Bei der sensorischen Überprüfung werden Produkte objektiv mit den menschlichen Sinnen beschrieben. D.h. es werden Eigenschaften wie der Geruch, das Aussehen, die Konsistenz und das Hautgefühl beschrieben. Bei kosmetischen Produkten kann es zu Phasentrennungen bei Emulsionen, Ausfällungen oder Bodensätzen kommen, welche bei einer sensorischen Prüfung aufgedeckt werden. Auch Änderungen am Packmittel durch Lagerung, Hitze etc. sind möglich.

    Mehr Informationen zur Sensorischen Prüfung
    Cosmetic chemical analysis
  • Rückstandsanalytik von Schadstoffen in Kosmetika

    Rückstände von Schadstoffen in Kosmetika führen immer wieder zu nicht verkehrsfähigen Produkten. Daher ist eine regelmäßige Bestimmung von der Inhaltsstoffe zum Einhalten von Grenzwerten von größter Wichtigkeit. Die Sicherheitsbewertung ist daher fester Bestandteil von Kosmetikanalysen. Zu den möglichen Rückständen gehören Schwermetalle, Nitrosamine, Phthalate usw.

    Mehr Informationen zur Rückstandsanalytik
    Residue Analysis Tentamus

Was ist die INCI Datenbank und wie wird sie in die Analysen einbezogen?

Die Inhaltsstoffe von kosmetischen Produkten werden nach einer internationalen Vereinbarung gekennzeichnet, der sogenannten INCI (englisch: International Nomenclature of Cosmetic Ingredients, deutsch: Internationale Nomenklatur für kosmetische Inhaltsstoffe).

Die CosIng Datenbank ist eine Auslegungshilfe und übersetzt das Glossar mit den INCI Daten. So wird die Suche nach kosmetischen Inhaltsstoffen vereinfacht, außerdem werden hier noch weiter Infos zur Verwendung angezeigt.

Es ist verpflichtend die INCI-Angaben der Rezeptur auf der Verpackung bzw. dem Etikett des Produktes korrekt aufzuführen.

Was ist
Biokosmetik und
Vegane Kosmetik?

Der Markt für vegane und Bio- und Naturkosmetik wird immer größer und erfreut sich zunehmender Beliebtheit beim Verbraucher. Für diese Produkte gibt es jedoch aktuell keine speziellen regulatorischen Vorgaben und die Begrifflichkeiten „bio“ und „natürlich“ sind für Kosmetikprodukte nicht klar gesetzlich definiert.

Mit der ISO 16218 gibt es seit ein paar Jahren einen internationalen Standard für Naturkosmetik, in dem beispielsweise kosmetische Inhaltsstoffe in Kategorien eingeteilt werden. Jedoch wird diese ISO Verordnung kritisch gesehen, da die Anforderungen nicht sehr hoch und teilweise unter den Anforderungen verschiedener Verbände liegen.

Ziel ist die Vermeidung von Pestizidrückständen in Kosmetik und dies kann über die Rohstoffe und Endprodukte überprüft werden.
Make up quality analysis laboratory

Mikroplastik
in Kosmetik­artikeln

Aktuell stehen Kosmetikprodukte mit Mikroplastik bei Verbraucherportalen und Umweltverbänden häufig in der Diskussion. Verbraucher achten daher zunehmend darauf, Produkte ohne Mikroplastik zu verwenden.

Daher haben viele Unternehmen freiwillig eine Verzichtserklärung zur Verwendung von Mikroplastik in Ihren Produkten unterschrieben.

Aktuell gibt es (noch) kein Verbot von Mikroplastik in Kosmetikartikeln.

Kennzeichnungsprüfungen
von Kosmetik­artikeln

Die Gesamtheit aller Angaben auf der Verpackung bzw. dem Etikett eines Kosmetikproduktes unterliegen dem Kosmetikrecht der EU. Beispielsweise werden die Bestandteile der INCI als Inhaltsstoffe in vorgegebener Reihenfolge angegeben. Außerdem unterliegen die 26 allergieauslösenden Duftstoffe, die in Kosmetikartikeln verwendet werden dürfen, einer Kennzeichnungspflicht. Bei der Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums sind weitere Regelungen zu beachten.

Tentamus analysiert die genaue Zusammensetzung von Kosmetikartikeln und bietet die Erstellung von Etiketten gemäß der gesetzlichen Bestimmungen an.

Übersicht der Labore für Kosmetik­analyse
der Tentamus Group

Folgende Labore aus der Tentamus Group bieten Kosmetikanalyse in Deutschland an:

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