Wer sollte sein Wasser in einem Labor untersuchen lassen?

  • Unternehmer, sowie Inhaber von Wasserversorgungsanlagen sind dazu verpflichtet Wasseranalysen durchzuführen
  • Dienstleister, bei denen Kunden mit Wasser in Kontakt kommen, (z.B. Zahnärzte) sollten Ihr Wasser regelmäßig überprüfen lassen, da Hygiene und Sicherheit hier einen besonderen Stellenwert haben.
  • Vermieter von Mehrfamilienhäusern sind für die Wasserqualität verantwortlich und verpflichtet diese überprüfen zu lassen. Hier entscheidet das Gesundheitsamt auf welche Parameter neben Legionellen untersucht werden muss. Ein- und Zweifamilienhäuser sind von der Pflicht befreit.
  • Gewerbe und Industrie mit einer zentralen Wassererwärmung sind verpflichtet das Wasser regelmäßig überprüfen zu lassen, wenn sie über einen Speicher-Trinkwassererwärmer oder einen Durchfluss-Trinkwassererwärmer mit einem Gesamtinhalt von mehr als 400 l verfügen oder ein Volumen von 3L vom Abgang des Trinkwassererwärmers bis zur ersten Entnahmestelle überschritten wird.
  • Öffentliche Großanlagen sind dazu verpflichtet einmal jährlich eine Legionellenuntersuchung durchzuführen, gewerbliche Großanlagen alle 3 Jahre. Bei Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionellen muss das Ergebnis an das Gesundheitsamt übermittelt werden, da hier eine Meldepflicht direkt für Labore besteht. Auch bei der Überschreitung eines anderen Grenzwertes (wie z.B. für Schwermetalle oder andere Parameter) müssen diese Testergebnisse beim Gesundheitsamt angezeigt werden. Weiterhin besteht für den Betreiber eine Meldepflicht für alles, was Einfluss auf das Trinkwasser nehmen könnte, wie z.B. der Umbau der Filteranlage/ des Rohrnetzes, Vorfälle innerhalb der Schutzzone, Eigentümerwechsel
Water analysis water quality

Die wichtigsten Parameter der Wasseranalyse im Überblick

Die Qualität von Wasser kann von vielen Faktoren beeinträchtigt werden, die je nach Nutzungsart des Wassers unterschiedlich zu bewerten sind. Besonders pathogene Keime, sowie Schadstoffe (z.B. Schwermetalle) sind verantwortlich für Qualitätseinbußen und können durch regelmäßige Wasseranalysen rechtzeitig entdeckt werden.

Untersuchung auf Legionellen und andere Mikroorganismen

In Mehrfamilienhäusern und öffentlichen Gebäuden müssen Trinkwasserinstallationen, Duschen, Klimaanlagen und andere Anlagen, in denen Wasser fein vernebelt wird, regelmäßig auf Legionellen und andere Krankheitserreger überprüft werden. Besonders für Trinkwasser gelten dabei strenge Regularien für die Überwachung und Einhaltung von Grenzwerten, die in der Trinkwasserverordnung festgelegt sind.

Die Verantwortung für die Bereitstellung von Wasser, das den gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich der mikrobiellen Unbedenklichkeit genügt, liegt hier beim Vermieter, Eigentümer und Betreiber.

Im Zuge der Wasseranalyse testen wir auf folgende Mikroorganismen:

  • Koloniezahl bei 22°C und 36°C
  • E. coli
  •  Coliforme Bakterien
  • Enterokokken
  •  Legionellen
  • Clostridium perfringens
  • Pseudomonas aeruginosa

Einschub: Besonders Legionellen stellen ein ernstzunehmendes Gesundheitsrisiko dar. Sie können auch über fein vernebelten Wasserdampf aufgenommen werden und müssen daher auch in Klimaanlagen und Duschen überprüft werden. Laut Trinkwasserverordnung liegt der technische Maßnahmenwert, der eine Handlungspflicht des Betreibers bedingt, bei 100 KBE (Koloniebildende Einheiten) pro 100 ml.

Untersuchung auf Blei und andere Schadstoffe

Bis 1970 wurde Blei für den Bau von Wasserleitungen verwendet. In älteren Häusern kann es durch Korrosion daher in geringem Maße zur Freisetzung von Blei in Leitungswasser kommen. Bereits geringe Mengen Blei können für ungeborene Babys und Kleinkinder zum Gesundheitsrisiko werden. Daher sieht die Trinkwasserverordnung strenge Grenzwerte für Trinkwasser vor.

Neben Blei können auch andere Schadstoffe die Qualität von Trinkwasser beeinflussen. Eigentümer und Vermieter tragen Sorge für die Bereitstellung unbedenklichen Trinkwassers in ihren Objekten.

Im Zuge der Wasseranalyse testen wir auf folgende Schadstoffe:

  • Sediment, Trübung
  • Nitrat, Nitrit
  • Ammonium
  • Schwermetalle wie Blei, Arsen und Kupfer
  • Pestizide
  • Kohlenwasserstoffe

 

Grenzwerte für Schwermetalle in Trinkwasser
Die gesamte Tabelle ist in Anhang zwei der Trinkwasserverordnung zu finden.

Zusätzliche Untersuchungen laut neuer Trinkwasserverordnung

Am 24. Juni 2023 wurde die Trinkwasserverordnung aktualisiert. Sie setzt die europäische Trinkwasserrichtlinie (EU-Richtlinie 2020/2184) um und beinhaltet strengere Grenzwerte für Schwermetalle, die in den nächsten Jahren umzusetzen sind, sowie für die Handlungspflicht bei Legionellenbelastung.

Zusätzlich sind neue Parameter in die Testpflicht aufgenommen worden. Diese umfassen:

  • Weichmacher
  • Industriechemikalien
  • Desinfektionsnebenprodukte
  • Biotoxine

Grenzwerte für neue Parameter der Trinkwasserverordnung

Limit Values Water

Untersuchung der mineralischen Zusammensetzung von Trinkwasser

Besonders für Mineralwasser und Heilwasser ist auch die mineralische Zusammensetzung des Wassers relevant. Auch diese unterliegen Richtlinien, die in der Trinkwasserverordnung geregelt sind.

Im Zuge der Trinkwasseranalyse testen wir auf folgende Mineralstoffe:

  • Hydrogencarbonat
  • Calcium
  • Magnesium
  • Kalium
  • Eisen
  • Natrium
  • Sulfat
  • Chlorid
  • Calcit/Calciumcarbonat (z.B. Kesselstein)

 

Wasserhärtetest

Die Gesamthärte von Wasser basiert auf der Konzentration an Magnesium- und Calciumionen, berechnet als Carbonathärte. Hartes Wasser enthält mehr Magnesium- und Calciumionen als weiches Wasser. In Deutschland wird die Wasserhärte in „deutschen Härtegraden“ (dH°) angegeben und nach europäischem Recht in Millimol Calciumcarbonat / Liter. In der TrinkwV gibt es keine Grenzwerte für die Härte, es gibt lediglich eine Einteilung in die 3 folgen Härten:

 

 

Wasserversorger sind verpflichtet, die Gesamtwasserhärte einmal jährlich zu veröffentlichen, sofern sich diese nicht ändert. Bei einer Änderung der Wasserhärte muss diese unverzüglich publiziert werden.

Stagnationstest

Wenn Wasser stagniert, also längere Zeit in der Leitung steht, beispielsweise nach einem Urlaub oder einer Betriebsschließung, können Inhaltsstoffe der Rohre in das Wasser übergehen und so die Qualität des Leitungswassers maßgeblich verändern.

Bei einem Stagnationstest werden die Parameter pH-Wert, Leitfähigkeit und Temperatur, sowie relevante Schwermetalle gemessen und untersucht.

Dauerhafte Qualitätssicherung von Wasser

Für die dauerhafte Qualitätssicherung von Trink-, Bade- und Brauchwasser ist eine regelmäßige Kontrolle der Wasserqualität notwendig. Wir bieten standardisierte Testzyklen für die Wasseranalyse in unseren akkreditierten Laboren, inklusive Probennahme und Probenlogistik.

Sprechen Sie uns an und legen Sie die Qualitätssicherung in professionelle Hände.
Sampling Water analysis

Wie funktioniert die Probenahme für die Wasseranalyse?

Die Probenahme für Trinkwasseranalysen darf laut Trinkwasserverordnung (§ 15 Abs. 4 TrinkwV) ausschließlich durch dafür zugelassene, akkreditierte Untersuchungsstellen erfolgen – das gilt auch für Brunnenwasser, das als Trinkwasser genutzt wird. Für Kühlturm- und Betriebswasser gilt eine vergleichbare Regelung nach der 42. BImSchV, für Schwimm- und Badebeckenwasser nach DIN 19643 i. V. m. dem Infektionsschutzgesetz. In allen Fällen gilt: Nur ein entsprechend akkreditiertes Labor darf die Probenahme durchführen. Gerne übernehmen wir die ordnungsgemäße Probennahme, um vorschriftsgemäße und aussagekräftige und Ergebnisse zu gewährleisten.

Wie werden die Ergebnisse der Wasseranalysen bereitgestellt?

Die Resultate der Laboranalysen werden von unseren Experten in einem übersichtlichen und verständlichen Prüfbericht zusammengestellt. Bei Überschreitung eines technischen Maßnahmenwertes – etwa bei Legionellen ab 100 KBE/100 ml – sind wir als akkreditiertes Labor zudem gesetzlich verpflichtet, dies unverzüglich an das zuständige Gesundheitsamt zu melden (§ 15a TrinkwV). Bei unauffälligen Ergebnissen besteht diese Meldepflicht nicht; auf Wunsch unterstützen wir Sie aber auch hier bei der Kommunikation und Dokumentation gegenüber der Behörde.. Die Dauer der Analytik ist abhängig von den Parametern und kann zwischen 4 und 12 Tagen liegen. Ein Wassertest auf Legionellen beansprucht in der Regel 10 bis 12 Tage.

Übersicht der Labore für Wasseranalysen der Tentamus Group

Folgende Labore aus der Tentamus Group bieten Wasseranalyse in Deutschland und in der Schweiz an:

Häufig gestellte Fragen

Warum sollte ich mein Leitungswasser analysieren lassen?

Leitungswasser für den menschlichen Gebrauch unterliegt in Deutschland strengen Qualitätskriterien, die vom Wasserversorger einzuhalten sind. Doch die Bereitstellung einwandfreien Trinkwassers erfolgt nur bis zum Hausanschluss. Rohrleitungsmaterial, Armaturen, Filteranlagen und andere Faktoren im Haus, die außerhalb des Einflussbereichs des Wasserversorgers liegen, können die Wasserqualität „auf den letzten Metern“ negativ beeinflussen. Die Qualitätskontrolle des Wassers am Entnahmepunkt obliegt dem Hauseigentümer, liegt aber vor allem im Interesse der Verbraucher.

Durch diese Faktoren kann die Trinkwasserqualität im Haus beeinträchtigt werden:

  • Gelöstes Blei, Kupfer oder Eisen aus Rohrleitungen
  • Belastung mit Chrom, Zink oder Nickel aus Armaturen
  • Erhöhte Natriumwerte durch Wasserenthärtungsanlagen
  • Keimbelastungen bei stehendem Wasser oder durch Bauarbeiten
  • Belastungen mit Nitrat oder Phosphat bei Trinkwasser aus Hausbrunnen
Welchen Vorteil hat die Wasseranalyse im Labor gegenüber Test-Kits?

Im Handel können verschiedene Schnelltests erworben werden, sodass Wasser selbst mit Hilfe von Teststreifen überprüft werden kann. Diese sind jedoch nur bedingt aussagekräftig, da die Wasserprobe nicht von einem geschulten Probenehmer genommen wird. So kann es schnell zu Verunreinigungen oder Kontaminationen kommen und die Messwerte können verfälscht werden.

Um aussagekräftige Testergebnisse zu erhalten, sind bei der Wasseranalyse eine Reihe von Maßnahmen zwingend erforderlich:

  1. Kontrolle der Messwertpräzision – Geeignetes/geeichtes Equipment und Validierung der Durchführung
  2. Kontrolle des Messwertbezugs – Wichtig ist die Probennahme im „richtigen“ Anlagenteil
  3. Kontrolle des Messwertrisikos – Störfaktoren müssen ausgeschlossen/berücksichtigt werden (das gilt insbesondere für die Verwendung von Kits und bei mikrobiologischen Proben)
  4. Kontrolle der Messwertgenauigkeit – Präzise Messergebnisse durch spezielle Prüfverfahren
  5. Kontrolle der Messwertinterpretation – Welche Einflussfaktoren müssen berücksichtigt werden?
  6. Kontrolle der Messwertbeurteilung – Ist der Messwert valide?
  7. Kontrolle der Messwertauswirkung – Liegt eine temporäre Erhöhung/ein systemisches Problem vor?
  8. Angemessene Reaktion – Welche Maßnahmen müssen ergriffen werden/ welche Konsequenzen ergeben sich?

Für Trinkwasseranalysen wird ein solcher Test nicht vom Gesundheitsamt akzeptiert, da die erhaltenen Messwerte bezüglich der oben genannten Punkte nicht verlässlich sind. Verpflichtende Untersuchungen von Trinkwasser dürfen daher nur von akkreditierten Laboren mit explizit für die Wasseranalyse geschulten Probenehmern durchgeführt werden.

Zudem wird mit Test-Kits nur eine undefinierte Momentaufnahme gewonnen. Die erhaltenen Ergebnisse können keinem Ursprung zugeordnet werden. Das heißt, es sind auch keine konkreten Maßnahmen ableitbar.

Durch eine gute Planung der Probenahme hinsichtlich relevanter Zapfstellen und die Art der Wasserproben werden belastbare und zusammenhängende Ergebnisse durch die Wasseranalyse erzielt. Anhand dieser Ergebnisse können Maßnahmenpläne erstellt und mögliche Kontaminationsquellen aufgedeckt werden, um die Qualität des Wassers zu sichern oder Qualitätseinbußen und ggf. Schäden an der Installation zu verhindern.

Sind die Labore der Tentamus Group speziell für die Wasseranalyse akkreditiert?

Alle Labore der Tentamus Group, die Wasseranalysen inklusive Probenahme durchführen, sind nach der Trinkwasserverordnung zugelassen und nach ISO 17025 akkreditiert. Sie erhalten bei uns alles aus einer Hand:

  1. Expertenwissen und –beratung
  2. Anforderungsprofile für Wässer
  3. Planung für die Probenahme
  4. Probenahme
  5. Wasseranalysen
  6. Begleitende Maßnahmenempfehlungen
Gibt es rechtliche Vorschriften für Wasser, das nicht als Trinkwasser dient?

Ja, rechtliche Vorschriften gibt es nicht nur für Trinkwasser. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben kann Wasser für den menschlichen Verbrauch grob eingeteilt werden in:

  • Betriebswasser (z.B. Grauwasser)
  • Schwimm- und Badebeckenwasser
  • Trinkwasser (z.B. Mineralwasser)

Das Betriebswasser findet Anwendung in Kühlsystemen. Wenn das Wasser aus einem eigenen Brunnen entnommen und ausschließlich für die Nutzung im Garten verwendet wird - also auch nicht in die Hausinstallation eingespeist wird – spricht man ebenfalls von Betriebswasser.

Für jedes dieser Wasser gibt es eigene rechtliche Vorgaben an die Qualität und Reinheit. Auch wenn diese Wasser nicht zum Trinken vorgesehen sind, müssen sie rechtliche Mindestanforderungen hinsichtlich ihrer Qualität einhalten. Diese Wasseranalysen sind von einem dafür zugelassenen Labor vorzunehmen.

Für welche Arten von genutztem Wasser ist eine Wasseranalyse sinnvoll?

Wasseranalysen sind grundsätzlich für alle Wasserarten sinnvoll, die vom Menschen genutzt werden, um Kontaminationen und eine Gesundheitsgefährdung auszuschließen.

 

Dazu zählen vor allem:

  • Trinkwasser /Mineralwasser
  • Oberflächenwasser/Fließwasser
  • Beckenwasser/Badesee
  • Abwasser
  • Kühl-/Produktionswasser
  • Grundwasser
  • Mineralwasser
  • Brunnenwasser
  • Tränkwasser (Tiere)
  • Heizungswasser
  • Bewässerung /Beregungswasser
  • Sielhautuntersuchung

 

Hierbei unterliegen die unterschiedlichen Nutzungsarten unterschiedlichen Prüfprotokollen und rechtlichen Vorschriften. Wir beraten Sie gern.

Kann man Leitungswasser trinken?

Ja, in Deutschland kann man Leitungswasser trinken, wenn es für den menschlichen Gebrauch bestimmt ist.

Leitungswasser ist ein allgemein gebräuchlicher Begriff für „in Rohren befindliches Wasser“. Nicht jedes Wasser aus einer Leitung ist auch zum Trinken geeignet. Das Wasser für die Gartenbewässerung muss nicht die gleichen Anforderungen erfüllen, wie das Trinkwasser für Babynahrung.

„Für den menschlichen Gebrauch“ bedeutet, dass es zum Trinken, Kochen und für das Zubereiten von Speisen sowie Getränken verwendet wird. Darunter fällt auch die Nutzung des Wassers für die Körperpflege wie z.B. duschen, sowie die Reinigung von Objekten, welche mit dem Körper oder Lebensmitteln in Kontakt kommen.

Die Qualität des Leitungswassers wird von den Stadtwerken allerdings nur bis zum Hausanschluss gewährleistet. Das anschließende Leitungssystem kann großen Einfluss auf die Qualität des Trinkwassers nehmen, beispielsweise durch alte Bleirohre oder andere unzulässige Materialen, die das Trinkwasser negativ beeinflussen.

Die Überprüfung des Leitungswassers an der Verbrauchsstelle durch eine Wasseranalyse ist sinnvoll, wenn dieses als Trinkwasser verwendet werden soll.

Kann man Brunnenwasser trinken?
Ja, grundsätzlich ist dies möglich. Wer Brunnenwasser als Trinkwasser nutzen möchte, hat allerdings gegenüber dem zuständigen Gesundheitsamt eine Meldepflicht.

Brunnenwasser stammt aus einem Brunnen, der durch Grundwasser gespeist wird und welches dann mit Hilfe einer Pumpe nach oben transportiert wird. Brunnenwasser muss die Qualitätskriterien für Trinkwasser erfüllen, wenn es dem menschlichen Gebrauch dient. In diesem Fall muss es entsprechend den gesetzlichen Vorgaben durch regelmäßige Wasseranalysen von einem akkreditierten Labor auf seine mikrobiologische und chemisch-physikalische Qualität untersucht werden.

Wasser aus Brunnen durchfließt häufig verschiedene Gesteinsschichten und kann somit gelöste Stoffe und auch Bakterien enthalten, die gesundheitsschädlich sind. Diese Bakterien können sich in der Hausinstallation absetzen und vermehren.

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