Welche Wasser­arten
gibt es?

Entspre­chend der gesetz­li­chen Vorgaben kann Wasser für den mensch­li­chen Verbrauch grob einge­teilt werden in:

  • Betriebs­wasser (z.B. Grauwasser)
  • Schwimm- und Badebeckenwasser
  • Trink­wasser (z.B. Mineralwasser)

Das Betriebs­wasser findet Anwen­dung in Kühl­sys­temen. Wenn das Wasser aus einem eigenen Brunnen entnommen und ausschließ­lich für die Nutzung im Garten verwendet wird – also auch nicht in die Haus­in­stal­la­tion einge­speist wird – spricht man eben­falls von Betriebswasser.

Für jedes dieser Wasser gibt es eigene recht­liche Vorgaben an die Qualität und Rein­heit. Auch wenn diese Wasser nicht zum Trinken vorge­sehen sind, müssen sie recht­liche Mindest­an­for­de­rungen hinsicht­lich ihrer Qualität einhalten. Diese Wasser­ana­lysen sind von einem dafür zuge­las­senen Labor vornehmen zu lassen.

Kann man Leitungs­wasser trinken?

Leitungs­wasser ist ein allge­mein gebräuch­li­cher Begriff für in Rohren befind­li­ches Wasser“. Nicht jedes Wasser aus einer Leitung ist auch zum Trinken geeignet. Das Wasser für die Garten­be­wäs­se­rung muss natür­lich nicht die glei­chen Anfor­de­rungen erfüllen, wie das Trink­wasser für Babynahrung.

Trink­wasser ist Wasser, das für den mensch­li­chen Gebrauch“ gedacht ist, d.h. wenn es zum Trinken, Kochen und für das Zube­reiten von Speisen sowie Getränken verwendet wird. Darunter fällt auch die Nutzung des Trink­was­sers für die Körper­pflege wie z.B. duschen, sowie die Reini­gung von Objekten, welche mit dem Körper oder Lebens­mit­teln in Kontakt kommen.

Wasser gilt auch dann als Trink­wasser, wenn es in einem Lebens­mit­tel­be­trieb bei der Herstel­lung von Produkten verwendet wird. Dieses muss laut Gesetz sicher, genießbar und frei von Krank­heits­er­re­gern sein. D.h. Leitungs­wasser kann man trinken, denn es ist für den mensch­li­chen Gebrauch gedacht und muss somit sicher für Menschen sein.

Die Qualität des Leitungs­was­sers wird von den Stadt­werken aller­dings nur bis zum Haus­an­schluss gewähr­leistet. Das anschlie­ßende Leitungs­system kann jedoch großen Einfluss auf die Qualität des Trink­was­sers nehmen, beispiels­weise durch alte Blei­rohre oder andere unzu­läs­sige Mate­rialen, die das Trink­wasser negativ beeinflussen.

Die Über­prü­fung des Leitungs­was­sers an der Verbrauchs­stelle durch eine Wasser­ana­lyse ist sinn­voll, wenn dieses als Trink­wasser verwendet werden soll.

Kann man Brun­nen­wasser trinken?

Brun­nen­wasser stammt aus einem Brunnen, der durch Grund­wasser gespeist wird und welches dann mit Hilfe einer Pumpe nach oben trans­por­tiert wird. Brun­nen­wasser ist also dann Trink­wasser, wenn es dem mensch­li­chen Gebrauch dient und muss entspre­chend den gesetz­li­chen Vorgaben durch regel­mä­ßige Wasser­ana­lysen von einem akkre­di­tierten Labor auf seine mikro­bio­lo­gi­sche und chemisch-physi­ka­li­sche Qualität unter­sucht werden. Wasser aus Brunnen durch­fließt häufig verschie­dene Gesteins­schichten und kann somit gelöste Stoffe und auch Bakte­rien enthalten, die gesund­heits­schäd­lich sind. Diese Bakte­rien können sich in der Haus­in­stal­la­tion absetzen und vermehren.

Wer Brun­nen­wasser als Trink­wasser nutzt, hat gegen­über dem zustän­digen Gesund­heitsamt eine Meldepflicht.

Die Labore der Tentamus Group bieten Wasser­ana­lysen für all diese Bereiche an – Betriebs­wasser, Kühl­turm­wasser, Schwimm- und Bade­be­cken­wasser, Mine­ral­wasser und Trinkwasser.

Gerne unter­stützen wir Sie mit unserer fach­li­chen Kompe­tenz auch bei der Einord­nung Ihres Wassers.

Water analysis water quality

Was kann die
Qualität von Wasser beeinträchtigen?

Die Qualität von Wasser kann von vielen Faktoren beein­träch­tigt werden und ist von großer Bedeu­tung, um die Sicher­heit und Gesund­heit gewähr­leisten zu können. Beson­ders Keime und Schad­stoffe, wie Schwer­me­talle sind verant­wort­lich für Quali­täts­ein­bußen und können durch regel­mä­ßige Wasser­ana­lysen recht­zeitig entdeckt werden.

Zu den nach der Trink­was­ser­ver­ord­nung zu testenden Mikro­or­ga­nismen gehören:

  • Kolo­nie­zahl bei 22°C und 36°C
  • E. coli
  • Coli­forme Bakterien
  • Ente­ro­kokken
  • Legio­nellen
  • Clos­tri­dium perfringens
  • Pseu­do­monas aeruginosa

Diese können durch den Konsum oder durch Inha­lieren gesund­heits­ge­fähr­dend sein und schwer­wie­gende Infek­tionen auslösen.

Zu den Schad­stoffen, welche die Qualität und somit auch die Gesund­heit beein­flussen gehören:

  • Sedi­ment, Trübung
  • Nitrat, Nitrit
  • Ammo­nium
  • Schwer­me­talle
  • Pesti­zide
  • Kohlen­was­ser­stoffe

Weiterhin wird die Qualität durch die mine­ra­li­sche Zusam­men­set­zung des Wassers bestimmt:

  • Hydro­gen­car­bonat
  • Calcium
  • Magne­sium
  • Kalium
  • Eisen
  • Natrium
  • Sulfat
  • Chlorid
  • Calcit/​Calciumcarbonat (z.B. Kesselstein)

Vorteil der Wasser­analyse im Labor gegenüber Test-Kits

Im Handel können verschie­dene Schnell­tests erworben werden, sodass Wasser selber mit Hilfe von Test­streifen über­prüft werden kann. Diese sind jedoch nur bedingt aussa­ge­kräftig, da die Wasser­probe nicht von einem geschulten Probe­nehmer genommen wird. So kann es schnell zu Verun­rei­ni­gungen oder Konta­mi­na­tionen kommen und die Mess­werte können verfälscht werden.

Um aussa­ge­kräf­tige Test­ergeb­nisse zu erhalten, sind bei der Wasser­ana­lyse eine Reihe von Maßnahmen zwin­gend erforderlich:

  1. Kontrolle der Mess­wert­prä­zi­sion – Geeignetes/​geeichtes Equip­ment und Vali­die­rung der Durchführung
  2. Kontrolle des Mess­wert­be­zugs – Wichtig ist die Proben­nahme im rich­tigen“ Anlagenteil
  3. Kontrolle des Mess­wert­ri­sikos – Stör­fak­toren müssen ausgeschlossen/​berücksichtigt werden (das gilt insbe­son­dere für die Verwen­dung von Kits und bei mikro­bio­lo­gi­schen Proben)
  4. Kontrolle der Mess­wert­ge­nau­ig­keit – Präzise Mess­ergeb­nisse durch spezi­elle Prüfverfahren
  5. Kontrolle der Mess­wert­in­ter­pre­ta­tion – Welche Einfluss­fak­toren müssen berück­sich­tigt werden?
  6. Kontrolle der Mess­wert­be­ur­tei­lung – Ist der Mess­wert valide?
  7. Kontrolle der Mess­wert­aus­wir­kung – Liegt eine tempo­räre Erhöhung/​ein syste­mi­sches Problem vor?
  8. Ange­mes­sene Reak­tion – Welche Maßnahmen müssen ergriffen werden/​welche Konse­quenzen ergeben sich?
Für Trink­was­ser­ana­lysen wird ein solcher Test nicht vom Gesund­heitsamt akzep­tiert, da die erhal­tenen Mess­werte bezüg­lich der oben genannten Punkte nicht verläss­lich sind. Verpflich­tende Unter­su­chungen von Trink­wasser dürfen daher nur von akkre­di­tierten Laboren mit explizit für die Wasser­ana­lyse geschulten Probe­neh­mern durch­ge­führt werden.

Zudem wird mit Test-Kits nur eine unde­fi­nierte Moment­auf­nahme gewonnen. Die erhal­tenen Ergeb­nisse können keinem Ursprung zuge­ordnet werden. Das heißt, es sind auch keine konkreten Maßnahmen ableitbar.

Durch eine gute Planung der Probenahme hinsicht­lich rele­vanter Zapf­stellen und die Art der Wasser­proben werden belast­bare und zusam­men­hän­gende Ergeb­nisse durch die Wasser­ana­lyse erzielt. Anhand dieser Ergeb­nisse können Maßnah­men­pläne erstellt und mögliche Konta­mi­na­ti­ons­quellen aufge­deckt werden, um die Qualität des Wassers zu sichern oder Quali­täts­ein­bußen und ggf. Schäden an der Instal­la­tion zu verhindern.

Limit Values Water

Relevante Grenzwerte der Trinkwasser­analyse

Die Anfor­de­rungen zur Trink­was­ser­ana­lyse sind in der Trink­was­ser­ver­ord­nung (TrinkwV) gere­gelt. Die Labore der Tentamus Group sind u. a. für die Entnahme und Unter­su­chung von Trink­wasser zuge­lassen. Im Anhang der TrinkwV sind Grenz­werte für die mikro­bio­lo­gi­schen und chemi­schen Para­meter aufge­führt, die in unseren Wasser­ana­lysen über­prüft werden.

Grenz­werte für chemi­sche Parameter

In Anlage 2 der TrinkwV befindet sich eine Auflis­tung von Grenz­werten für chemi­sche Para­meter in Trink­wasser. Je nach Leitungen sind verschie­dene Schwer­me­talle von Rele­vanz, z.B. sind in Altbauten die Blei­werte von größerer Bedeu­tung als bei Neubauten, da hier teil­weise noch alte Blei­rohre verbaut sind.

Chemi­sche Stoffe dürfen nicht in Konzen­tra­tionen vorhanden sein, die dem Menschen schaden würden. Dieser Nach­weis kann mithilfe von Chemi­schen Wasser­ana­lysen erfolgen.

Im Folgenden zählen wir essen­ti­elle Grenz­werte für Schwer­me­talle auf. Die gesamte Tabelle ist in der Verord­nung zu finden.

Para­meter Grenz­wert mg/​l
Arsen 0,01
Blei 0,01
Mangan 0,05
Kupfer 2,0
Nickel 0,02

Mikrobiologische Untersuchung
von Trinkwasser

In Trink­wasser befinden sich natür­li­cher­weise Mikro­or­ga­nismen. Es muss jedoch sicher­ge­stellt werden, dass hier die Konzen­tra­tionen für den Menschen unbe­denk­lich sind. Laut Infek­ti­ons­schutz­ge­setzes dürfen Mikro­or­ga­nismen nicht in Konzen­tra­tionen im Trink­wasser vorhanden sein, die gesund­heits­ge­fähr­dend sind. Aufgrund von anla­gen­tech­ni­schen Fehlern bei der Errich­tung der Trink­was­ser­ver­sor­gungs­an­lage oder unzu­rei­chender Wasser­auf­be­rei­tung können Grenz­werte schnell über­schritten werden und Menschen gefährden. Um dies zu verhin­dern sind in der Trink­was­ser­ver­ord­nung strenge Anfor­de­rungen, sowohl für die Über­wa­chung, als auch für die Einhal­tung der Trink­was­ser­qua­lität, festgelegt.

Vermieter, Eigen­tümer und Betreiber müssen sicher­stellen, dass das Trink­wasser durch belast­bare Wasser­ana­lysen regel­mäßig über­prüft wird.

Zum mikro­bio­lo­gi­schen Prüf­um­fang gehören:

  • Bestim­mung der Kolo­nie­zahl bei 22°C und 36°C – Es wird die Gesamt­keim­zahl im Wasser bestimmt, indem die Wasser­probe den Bebrü­tungs­tem­pe­ra­turen 22°C und 36°C ausge­setzt werden. Anhand der Ergeb­nisse erhält meine keine Aussage über das Vorhan­den­sein eines bestimmten Keims, sondern über den allge­meinen mikro­bio­lo­gi­schen Stand der Probe.
  • Coli­forme – Coli­forme Keime umfassen eine ganze Familie von Keimen. Darunter finden sich auch patho­gene Keime- also Bakte­rien, die den Menschen krank machen können.
  • E. coli – Esche­ri­chia coli (E. coli) gehört zu den coli­formen Bakte­rien und kommt im Darm vor. Es handelt sich hierbei um einen Indi­ka­tor­keim. Wenn E.coli in einer Wasser­probe gefunden wird, ist dies ein Indi­kator für mangelnde Hygiene und weist auf fäkale Verun­rei­ni­gungen hin.
  • Ente­ro­kokken – Ente­ro­kokken sind Darm­bak­te­rien von Menschen. Das Vorhan­den­sein von Ente­ro­kokken im Wasser ist eben­falls ein Indi­kator für fäkale Verunreinigungen.
  • Clos­tri­dium perfrin­gens – Clos­tri­dium perfrin­gens sind gram­po­si­tive, anae­robe Bakte­rien. Sie gehören zur Darm­flora von Mensch und Tier. Trink­wasser wird auf Clos­tri­dium perfrin­gens unter­sucht, wenn das Wasser von Ober­flä­chen­wasser stammt oder von diesem beein­flusst wird. Dies bedeutet auch eine Unter­su­chungs­pflicht für Brunnen, die weniger als 10 m tief sind.
  • Pseu­do­monas aeru­gi­nosa – Pseu­do­monas aeru­ginos gehört zu den gram-nega­tiven Bakte­rien und kann überall dort vorkommen, wo sich ausrei­chend Wasser befindet. Dieser Keim ist beson­ders wider­stands­fähig und gehört zu den Schleimbildnern.
  • Legio­nellen – Bei Legio­nellen handelt es sich um gram­ne­ga­tive, aerobe Bakte­rien, die über Tröpf­chen über­tragen werden. D.h. eine Infek­tion wird z.B. durch das Einatmen von Wasser­dampf in dem sich Legio­nellen befinden, verur­sacht. Sie sind vor allem in Warm­was­ser­lei­tungen zu finden. Laut Trink­was­ser­ver­ord­nung liegt der tech­ni­sche Maßnah­men­wert bei 100 KBE/ 100 ml.

Wasseranalysen zur
Überprüfung der Wasserqualität

Stagna­ti­ons­test

Wenn Wasser stagniert, also längere Zeit in der Leitung steht, beispiels­weise nach einem Urlaub oder einer Betriebs­schlie­ßung, können z.B. Inhalts­stoffe der Rohre in das Wasser über­gehen und so die Qualität des Leitungs­was­sers maßgeb­lich verändern.

Bei einem Stagna­ti­ons­test werden die Para­meter pH-Wert, Leit­fä­hig­keit und Tempe­ratur, sowie rele­vante Schwer­me­talle gemessen und untersucht.

Wasser­här­te­test

Die Gesamt­härte von Wasser basiert auf der Konzen­tra­tion an Magne­sium- und Calci­um­ionen, berechnet als Carbo­na­thärte. Hartes Wasser enthält mehr Magne­sium- und Calci­um­ionen, als weiches Wasser. In Deutsch­land wird die Wasser­härte in deut­schen Härte­graden“ (dH°) ange­geben und nach euro­päi­schen Recht in Millimol Calci­um­car­bonat / Liter. In der TrinkwV gibt es keine Grenz­werte für die Härte, es gibt ledig­lich eine Eintei­lung in die 3 folgen Härten:

Gesamt­härte (dH°) Millimol Calci­um­car­bonat / l Bereich
< 8,4 < 1,5 weich
9,4 – 14 1,5 – 2,5 mittel­hart
> 14 > 2,5 hart

Wasser­ver­sorger sind verpflichtet, die Gesamt­was­ser­härte einmal jähr­lich zu veröf­fent­li­chen, sofern sich diese nicht ändert. Bei einer Ände­rung der Wasser­härte muss diese unver­züg­lich publi­ziert werden.

Akkreditierung
der Labore
der Tentamus Group

Alle Labore der Tentamus Group, die Wasser­ana­lysen inkl. Probenahme durch­führen, sind nach der Trink­was­ser­ver­ord­nung zuge­lassen und nach ISO 17025 akkre­di­tiert. Sie erhalten bei uns alles aus einer Hand:

  1. Exper­ten­wissen und –bera­tung
  2. Anfor­de­rungs­pro­file für Wässer
  3. Probenah­me­pla­nung
  4. Probenahme
  5. Wasser­ana­lysen
  6. Beglei­tende Maßnahmenempfehlungen
Sampling Water analysis

Wie funktioniert die
Probe­nahme für die Wasser­analyse?

Die Probenahme für Wasser­ana­lysen von Trink­wasser dürfen laut Trink­was­ser­ver­ord­nung ausschließ­lich von akkre­di­tierten Laboren durch­ge­führt werden. Dies gilt demnach auch für Brun­nen­wasser, das als Trink­wasser genutzt wird und für Kühl­turm- und Betriebs­wasser und Schwimm- und Bade­be­cken­wasser. Hier gibt es jedoch noch andere Anfor­de­rungen an die Abnahme der Wasserproben.

Bei der Wasser­ana­lyse richtet sich die Durch­füh­rung der Probenahme von Trink­wasser nach dem Ziel der Analyse:

So ergeben sich verschie­dene Zwecke bei der Probenahme. Jeder Zweck hat eigene Anfor­de­rungen an die Probenahme der Wasser­proben und liefert spezi­elle Ergeb­nisse. Werden diese Anfor­de­rungen außer Acht gelassen, sind die Ergeb­nisse nur bedingt oder gar nicht aussagekräftig.

Beispiels­weise wird bei der Probenahme vom Wasser­ver­sorger für eine mikro­bio­lo­gi­sche Unter­su­chung die Wasser­probe am Über­gang vom Wasser­ver­sorger zum Haus genommen. Ist eine Aufbe­rei­tungs­an­lage einge­baut, so muss auch hier in vielen Fällen die Probenahme zeit­lich gut geplant werden. Ansonsten werden nur bedingt oder gar nicht aussa­ge­kräf­tige Ergeb­nisse erhalten.

Es kann unter Umständen auch zu Grenz­wert­über­schrei­tungen kommen, die mit einer guten Planung vorab vermeidbar sind. Da es so viele Konta­mi­na­ti­ons­mög­lich­keiten gibt, ist eine gute Planung und Durch­füh­rung der Probenahme für eine aussa­ge­kräf­tige Wasser­ana­lyse obligatorisch.

Mitar­beiter, die Probenahmen für eine Trink­was­ser­ana­lyse durch­führen, werden regel­mäßig und umfang­reich geschult, um eine ordnungs­ge­mäße Probenahme der Wasser­proben zu gewährleisten.

Wie werden die
Ergebnisse der Wasser­analysen bereitgestellt?

Die Resul­tate der Laborana­lysen werden von unseren Experten beur­teilt und Sie erhalten einen über­sicht­li­chen und verständ­li­chen Prüf­be­richt mit den Test­ergeb­nissen der Wasser­ana­lyse. Die Über­mitt­lung der Ergeb­nisse an die zustän­dige Gesund­heits­be­hörde kann auch verein­bart werden. Die Dauer der Analytik ist abhängig von den Para­me­tern und kann zwischen 4 und 10 Tagen vari­ieren. Ein Wasser­test auf Legio­nellen bean­sprucht beispiels­weise durch­schnitt­lich 10 bis 12 Tage.

Wer sollte sein Wasser in einem Labor untersuchen lassen?

  • Unter­nehmer, sowie Inhaber von Wasser­ver­sor­gungs­an­lagen sind dazu verpflichtet Wasser­ana­lysen durchzuführen
  • Private Haus­halte können mit Hilfe von Wasser­ana­lysen die allge­meine Qualität ihres Wassers unter­su­chen lassen oder dies aufgrund eines Verdachtes tun, wenn Sie z.B. Legio­nellen oder Schwer­me­talle vermuten.
  • Auch Dienst­leister, bei denen Kunden mit Wasser in Kontakt kommen, wie z.B. Zahn­ärzte sollten Ihr Wasser regel­mäßig über­prüfen lassen, da Hygiene und Sicher­heit hier einen beson­deren Stel­len­wert haben.
  • Vermieter von Mehr­fa­mi­li­en­häu­sern sind für die Wasser­qua­lität verant­wort­lich und verpflichtet diese über­prüfen zu lassen. Hier entscheidet das Gesund­heitsamt auf welche Para­meter neben Legio­nellen unter­sucht werden muss. Ein- und Zwei­fa­mi­li­en­häuser sind von der Pflicht befreit.
  • Gewerbe und Indus­trie mit einer zentralen Wasser­er­wär­mung sind verpflichtet das Wasser regel­mäßig über­prüfen zu lassen, wenn Sie über einen Spei­cher-Trink­was­ser­er­wärmer oder einen Durch­fluss-Trink­was­ser­er­wärmer mit einem Gesamt­in­halt von mehr als 400 l verfügen oder ein Volumen von 3L vom Abgang des Trink­was­ser­er­wär­mers bis zur ersten Entnah­me­stelle über­schritten wird.
  • Öffent­liche Groß­an­lagen sind dazu verpflichtet einmal jähr­lich eine Legio­nel­len­un­ter­su­chung durch­zu­führen und gewerb­liche Groß­an­lagen alle 3 Jahre. Bei Über­schrei­tung des tech­ni­schen Maßnah­men­wertes für Legio­nellen muss das Ergebnis an das Gesund­heitsamt über­mit­telt werden, da hier eine Melde­pflicht direkt für Labore besteht. Auch bei der Über­schrei­tung eines anderen Grenz­wertes, wie z.B. für Schwer­me­talle oder bei anderen Para­me­tern müssen diese Test­ergeb­nisse beim Gesund­heitsamt ange­zeigt werden. Weiterhin besteht für den Betreiber eine Melde­pflicht für alles, was Einfluss auf das Trink­wasser nehmen könnte, wie bspw. Umbau der Filteranlage/​des Rohr­netzes, Vorfälle inner­halb der Schutz­zone, Eigen­tü­mer­wechsel usw.

Übersicht der Labore für Wasser­analysen der Tentamus Group

Folgende Labore aus der Tentamus Group bieten Wasser­ana­lyse in Deutsch­land und in der Schweiz an:

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