Welche Wasser­arten
gibt es?

Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben kann Wasser für den menschlichen Verbrauch grob eingeteilt werden in:

  • Betriebswasser (z.B. Grauwasser)
  • Schwimm- und Badebeckenwasser
  • Trinkwasser (z.B. Mineralwasser)

Das Betriebswasser findet Anwendung in Kühlsystemen. Wenn das Wasser aus einem eigenen Brunnen entnommen und ausschließlich für die Nutzung im Garten verwendet wird - also auch nicht in die Hausinstallation eingespeist wird – spricht man ebenfalls von Betriebswasser.

Für jedes dieser Wasser gibt es eigene rechtliche Vorgaben an die Qualität und Reinheit. Auch wenn diese Wasser nicht zum Trinken vorgesehen sind, müssen sie rechtliche Mindestanforderungen hinsichtlich ihrer Qualität einhalten. Diese Wasseranalysen sind von einem dafür zugelassenen Labor vornehmen zu lassen.

Kann man Leitungswasser trinken?

Leitungswasser ist ein allgemein gebräuchlicher Begriff für „in Rohren befindliches Wasser“. Nicht jedes Wasser aus einer Leitung ist auch zum Trinken geeignet. Das Wasser für die Gartenbewässerung muss natürlich nicht die gleichen Anforderungen erfüllen, wie das Trinkwasser für Babynahrung.

Trinkwasser ist Wasser, das „für den menschlichen Gebrauch“ gedacht ist, d.h. wenn es zum Trinken, Kochen und für das Zubereiten von Speisen sowie Getränken verwendet wird. Darunter fällt auch die Nutzung des Trinkwassers für die Körperpflege wie z.B. duschen, sowie die Reinigung von Objekten, welche mit dem Körper oder Lebensmitteln in Kontakt kommen.

Wasser gilt auch dann als Trinkwasser, wenn es in einem Lebensmittelbetrieb bei der Herstellung von Produkten verwendet wird. Dieses muss laut Gesetz sicher, genießbar und frei von Krankheitserregern sein. D.h. Leitungswasser kann man trinken, denn es ist für den menschlichen Gebrauch gedacht und muss somit sicher für Menschen sein.

Die Qualität des Leitungswassers wird von den Stadtwerken allerdings nur bis zum Hausanschluss gewährleistet. Das anschließende Leitungssystem kann jedoch großen Einfluss auf die Qualität des Trinkwassers nehmen, beispielsweise durch alte Bleirohre oder andere unzulässige Materialen, die das Trinkwasser negativ beeinflussen.

Die Überprüfung des Leitungswassers an der Verbrauchsstelle durch eine Wasseranalyse ist sinnvoll, wenn dieses als Trinkwasser verwendet werden soll.

Kann man Brunnenwasser trinken?

Brunnenwasser stammt aus einem Brunnen, der durch Grundwasser gespeist wird und welches dann mit Hilfe einer Pumpe nach oben transportiert wird. Brunnenwasser ist also dann Trinkwasser, wenn es dem menschlichen Gebrauch dient und muss entsprechend den gesetzlichen Vorgaben durch regelmäßige Wasseranalysen von einem akkreditierten Labor auf seine mikrobiologische und chemisch-physikalische Qualität untersucht werden. Wasser aus Brunnen durchfließt häufig verschiedene Gesteinsschichten und kann somit gelöste Stoffe und auch Bakterien enthalten, die gesundheitsschädlich sind. Diese Bakterien können sich in der Hausinstallation absetzen und vermehren.

Wer Brunnenwasser als Trinkwasser nutzt, hat gegenüber dem zuständigen Gesundheitsamt eine Meldepflicht.

Die Labore der Tentamus Group bieten Wasseranalysen für all diese Bereiche an - Betriebswasser, Kühlturmwasser, Schwimm- und Badebeckenwasser, Mineralwasser und Trinkwasser.

Gerne unterstützen wir Sie mit unserer fachlichen Kompetenz auch bei der Einordnung Ihres Wassers.

Water analysis water quality

Was kann die
Qualität von Wasser beeinträchtigen?

Die Qualität von Wasser kann von vielen Faktoren beeinträchtigt werden und ist von großer Bedeutung, um die Sicherheit und Gesundheit gewährleisten zu können. Besonders Keime und Schadstoffe, wie Schwermetalle sind verantwortlich für Qualitätseinbußen und können durch regelmäßige Wasseranalysen rechtzeitig entdeckt werden.

Zu den nach der Trinkwasserverordnung zu testenden Mikroorganismen gehören:

  • Koloniezahl bei 22°C und 36°C
  • E. coli
  • Coliforme Bakterien
  • Enterokokken
  • Legionellen
  • Clostridium perfringens
  • Pseudomonas aeruginosa

Diese können durch den Konsum oder durch Inhalieren gesundheitsgefährdend sein und schwerwiegende Infektionen auslösen.

Zu den Schadstoffen, welche die Qualität und somit auch die Gesundheit beeinflussen gehören:

  • Sediment, Trübung
  • Nitrat, Nitrit
  • Ammonium
  • Schwermetalle
  • Pestizide
  • Kohlenwasserstoffe

Weiterhin wird die Qualität durch die mineralische Zusammensetzung des Wassers bestimmt:

  • Hydrogencarbonat
  • Calcium
  • Magnesium
  • Kalium
  • Eisen
  • Natrium
  • Sulfat
  • Chlorid
  • Calcit/Calciumcarbonat (z.B. Kesselstein)

Vorteil der Wasser­analyse im Labor gegenüber Test-Kits

Im Handel können verschiedene Schnelltests erworben werden, sodass Wasser selber mit Hilfe von Teststreifen überprüft werden kann. Diese sind jedoch nur bedingt aussagekräftig, da die Wasserprobe nicht von einem geschulten Probenehmer genommen wird. So kann es schnell zu Verunreinigungen oder Kontaminationen kommen und die Messwerte können verfälscht werden.

Um aussagekräftige Testergebnisse zu erhalten, sind bei der Wasseranalyse eine Reihe von Maßnahmen zwingend erforderlich:

  1. Kontrolle der Messwertpräzision – Geeignetes/geeichtes Equipment und Validierung der Durchführung
  2. Kontrolle des Messwertbezugs – Wichtig ist die Probennahme im „richtigen“ Anlagenteil
  3. Kontrolle des Messwertrisikos – Störfaktoren müssen ausgeschlossen/berücksichtigt werden (das gilt insbesondere für die Verwendung von Kits und bei mikrobiologischen Proben)
  4. Kontrolle der Messwertgenauigkeit – Präzise Messergebnisse durch spezielle Prüfverfahren
  5. Kontrolle der Messwertinterpretation – Welche Einflussfaktoren müssen berücksichtigt werden?
  6. Kontrolle der Messwertbeurteilung – Ist der Messwert valide?
  7. Kontrolle der Messwertauswirkung – Liegt eine temporäre Erhöhung/ein systemisches Problem vor?
  8. Angemessene Reaktion – Welche Maßnahmen müssen ergriffen werden/ welche Konsequenzen ergeben sich?
Für Trinkwasseranalysen wird ein solcher Test nicht vom Gesundheitsamt akzeptiert, da die erhaltenen Messwerte bezüglich der oben genannten Punkte nicht verlässlich sind. Verpflichtende Untersuchungen von Trinkwasser dürfen daher nur von akkreditierten Laboren mit explizit für die Wasseranalyse geschulten Probenehmern durchgeführt werden.

Zudem wird mit Test-Kits nur eine undefinierte Momentaufnahme gewonnen. Die erhaltenen Ergebnisse können keinem Ursprung zugeordnet werden. Das heißt, es sind auch keine konkreten Maßnahmen ableitbar.

Durch eine gute Planung der Probenahme hinsichtlich relevanter Zapfstellen und die Art der Wasserproben werden belastbare und zusammenhängende Ergebnisse durch die Wasseranalyse erzielt. Anhand dieser Ergebnisse können Maßnahmenpläne erstellt und mögliche Kontaminationsquellen aufgedeckt werden, um die Qualität des Wassers zu sichern oder Qualitätseinbußen und ggf. Schäden an der Installation zu verhindern.

Limit Values Water

Relevante Grenzwerte der Trinkwasser­analyse

Die Anforderungen zur Trinkwasseranalyse sind in der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) geregelt. Die Labore der Tentamus Group sind u. a. für die Entnahme und Untersuchung von Trinkwasser zugelassen. Im Anhang der TrinkwV sind Grenzwerte für die mikrobiologischen und chemischen Parameter aufgeführt, die in unseren Wasseranalysen überprüft werden.

Grenzwerte für chemische Parameter

In Anlage 2 der TrinkwV befindet sich eine Auflistung von Grenzwerten für chemische Parameter in Trinkwasser. Je nach Leitungen sind verschiedene Schwermetalle von Relevanz, z.B. sind in Altbauten die Bleiwerte von größerer Bedeutung als bei Neubauten, da hier teilweise noch alte Bleirohre verbaut sind.

Chemische Stoffe dürfen nicht in Konzentrationen vorhanden sein, die dem Menschen schaden würden. Dieser Nachweis kann mithilfe von Chemischen Wasseranalysen erfolgen.

Im Folgenden zählen wir essentielle Grenzwerte für Schwermetalle auf. Die gesamte Tabelle ist in der Verordnung zu finden.

Parameter Grenzwert mg/l
Arsen 0,01
Blei 0,01
Mangan 0,05
Kupfer 2,0
Nickel 0,02

Mikrobiologische Untersuchung
von Trinkwasser

In Trinkwasser befinden sich natürlicherweise Mikroorganismen. Es muss jedoch sichergestellt werden, dass hier die Konzentrationen für den Menschen unbedenklich sind. Laut Infektionsschutzgesetzes dürfen Mikroorganismen nicht in Konzentrationen im Trinkwasser vorhanden sein, die gesundheitsgefährdend sind. Aufgrund von anlagentechnischen Fehlern bei der Errichtung der Trinkwasserversorgungsanlage oder unzureichender Wasseraufbereitung können Grenzwerte schnell überschritten werden und Menschen gefährden. Um dies zu verhindern sind in der Trinkwasserverordnung strenge Anforderungen, sowohl für die Überwachung, als auch für die Einhaltung der Trinkwasserqualität, festgelegt.

Vermieter, Eigentümer und Betreiber müssen sicherstellen, dass das Trinkwasser durch belastbare Wasseranalysen regelmäßig überprüft wird.

Zum mikrobiologischen Prüfumfang gehören:

  • Bestimmung der Koloniezahl bei 22°C und 36°C – Es wird die Gesamtkeimzahl im Wasser bestimmt, indem die Wasserprobe den Bebrütungstemperaturen 22°C und 36°C ausgesetzt werden. Anhand der Ergebnisse erhält meine keine Aussage über das Vorhandensein eines bestimmten Keims, sondern über den allgemeinen mikrobiologischen Stand der Probe.
  • Coliforme – Coliforme Keime umfassen eine ganze Familie von Keimen. Darunter finden sich auch pathogene Keime- also Bakterien, die den Menschen krank machen können.
  • E. coli – Escherichia coli (E. coli) gehört zu den coliformen Bakterien und kommt im Darm vor. Es handelt sich hierbei um einen Indikatorkeim. Wenn E.coli in einer Wasserprobe gefunden wird, ist dies ein Indikator für mangelnde Hygiene und weist auf fäkale Verunreinigungen hin.
  • Enterokokken – Enterokokken sind Darmbakterien von Menschen. Das Vorhandensein von Enterokokken im Wasser ist ebenfalls ein Indikator für fäkale Verunreinigungen.
  • Clostridium perfringens – Clostridium perfringens sind grampositive, anaerobe Bakterien. Sie gehören zur Darmflora von Mensch und Tier. Trinkwasser wird auf Clostridium perfringens untersucht, wenn das Wasser von Oberflächenwasser stammt oder von diesem beeinflusst wird. Dies bedeutet auch eine Untersuchungspflicht für Brunnen, die weniger als 10 m tief sind.
  • Pseudomonas aeruginosa – Pseudomonas aeruginos gehört zu den gram-negativen Bakterien und kann überall dort vorkommen, wo sich ausreichend Wasser befindet. Dieser Keim ist besonders widerstandsfähig und gehört zu den Schleimbildnern.
  • Legionellen – Bei Legionellen handelt es sich um gramnegative, aerobe Bakterien, die über Tröpfchen übertragen werden. D.h. eine Infektion wird z.B. durch das Einatmen von Wasserdampf in dem sich Legionellen befinden, verursacht. Sie sind vor allem in Warmwasserleitungen zu finden. Laut Trinkwasserverordnung liegt der technische Maßnahmenwert bei 100 KBE/ 100 ml.

Wasseranalysen zur
Überprüfung der Wasserqualität

Stagnationstest

Wenn Wasser stagniert, also längere Zeit in der Leitung steht, beispielsweise nach einem Urlaub oder einer Betriebsschließung, können z.B. Inhaltsstoffe der Rohre in das Wasser übergehen und so die Qualität des Leitungswassers maßgeblich verändern.

Bei einem Stagnationstest werden die Parameter pH-Wert, Leitfähigkeit und Temperatur, sowie relevante Schwermetalle gemessen und untersucht.

Wasserhärtetest

Die Gesamthärte von Wasser basiert auf der Konzentration an Magnesium- und Calciumionen, berechnet als Carbonathärte. Hartes Wasser enthält mehr Magnesium- und Calciumionen, als weiches Wasser. In Deutschland wird die Wasserhärte in „deutschen Härtegraden“ (dH°) angegeben und nach europäischen Recht in Millimol Calciumcarbonat / Liter. In der TrinkwV gibt es keine Grenzwerte für die Härte, es gibt lediglich eine Einteilung in die 3 folgen Härten:

Gesamthärte (dH°) Millimol Calciumcarbonat / l Bereich
< 8,4 < 1,5 weich
9,4 - 14 1,5 – 2,5 mittelhart
> 14 > 2,5 hart

Wasserversorger sind verpflichtet, die Gesamtwasserhärte einmal jährlich zu veröffentlichen, sofern sich diese nicht ändert. Bei einer Änderung der Wasserhärte muss diese unverzüglich publiziert werden.

Akkreditierung
der Labore
der Tentamus Group

Alle Labore der Tentamus Group, die Wasseranalysen inkl. Probenahme durchführen, sind nach der Trinkwasserverordnung zugelassen und nach ISO 17025 akkreditiert. Sie erhalten bei uns alles aus einer Hand:

  1. Expertenwissen und –beratung
  2. Anforderungsprofile für Wässer
  3. Probenahmeplanung
  4. Probenahme
  5. Wasseranalysen
  6. Begleitende Maßnahmenempfehlungen
Sampling Water analysis

Wie funktioniert die
Probe­nahme für die Wasser­analyse?

Die Probenahme für Wasseranalysen von Trinkwasser dürfen laut Trinkwasserverordnung ausschließlich von akkreditierten Laboren durchgeführt werden. Dies gilt demnach auch für Brunnenwasser, das als Trinkwasser genutzt wird und für Kühlturm- und Betriebswasser und Schwimm- und Badebeckenwasser. Hier gibt es jedoch noch andere Anforderungen an die Abnahme der Wasserproben.

Bei der Wasseranalyse richtet sich die Durchführung der Probenahme von Trinkwasser nach dem Ziel der Analyse:

So ergeben sich verschiedene Zwecke bei der Probenahme. Jeder Zweck hat eigene Anforderungen an die Probenahme der Wasserproben und liefert spezielle Ergebnisse. Werden diese Anforderungen außer Acht gelassen, sind die Ergebnisse nur bedingt oder gar nicht aussagekräftig.

Beispielsweise wird bei der Probenahme vom Wasserversorger für eine mikrobiologische Untersuchung die Wasserprobe am Übergang vom Wasserversorger zum Haus genommen. Ist eine Aufbereitungsanlage eingebaut, so muss auch hier in vielen Fällen die Probenahme zeitlich gut geplant werden. Ansonsten werden nur bedingt oder gar nicht aussagekräftige Ergebnisse erhalten.

Es kann unter Umständen auch zu Grenzwertüberschreitungen kommen, die mit einer guten Planung vorab vermeidbar sind. Da es so viele Kontaminationsmöglichkeiten gibt, ist eine gute Planung und Durchführung der Probenahme für eine aussagekräftige Wasseranalyse obligatorisch.

Mitarbeiter, die Probenahmen für eine Trinkwasseranalyse durchführen, werden regelmäßig und umfangreich geschult, um eine ordnungsgemäße Probenahme der Wasserproben zu gewährleisten.

Wie werden die
Ergebnisse der Wasser­analysen bereitgestellt?

Die Resultate der Laboranalysen werden von unseren Experten beurteilt und Sie erhalten einen übersichtlichen und verständlichen Prüfbericht mit den Testergebnissen der Wasseranalyse. Die Übermittlung der Ergebnisse an die zuständige Gesundheitsbehörde kann auch vereinbart werden. Die Dauer der Analytik ist abhängig von den Parametern und kann zwischen 4 und 10 Tagen variieren. Ein Wassertest auf Legionellen beansprucht beispielsweise durchschnittlich 10 bis 12 Tage.

Wer sollte sein Wasser in einem Labor untersuchen lassen?

  • Unternehmer, sowie Inhaber von Wasserversorgungsanlagen sind dazu verpflichtet Wasseranalysen durchzuführen
  • Private Haushalte können mit Hilfe von Wasseranalysen die allgemeine Qualität ihres Wassers untersuchen lassen oder dies aufgrund eines Verdachtes tun, wenn Sie z.B. Legionellen oder Schwermetalle vermuten.
  • Auch Dienstleister, bei denen Kunden mit Wasser in Kontakt kommen, wie z.B. Zahnärzte sollten Ihr Wasser regelmäßig überprüfen lassen, da Hygiene und Sicherheit hier einen besonderen Stellenwert haben.
  • Vermieter von Mehrfamilienhäusern sind für die Wasserqualität verantwortlich und verpflichtet diese überprüfen zu lassen. Hier entscheidet das Gesundheitsamt auf welche Parameter neben Legionellen untersucht werden muss. Ein- und Zweifamilienhäuser sind von der Pflicht befreit.
  • Gewerbe und Industrie mit einer zentralen Wassererwärmung sind verpflichtet das Wasser regelmäßig überprüfen zu lassen, wenn Sie über einen Speicher-Trinkwassererwärmer oder einen Durchfluss-Trinkwassererwärmer mit einem Gesamtinhalt von mehr als 400 l verfügen oder ein Volumen von 3L vom Abgang des Trinkwassererwärmers bis zur ersten Entnahmestelle überschritten wird.
  • Öffentliche Großanlagen sind dazu verpflichtet einmal jährlich eine Legionellenuntersuchung durchzuführen und gewerbliche Großanlagen alle 3 Jahre. Bei Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionellen muss das Ergebnis an das Gesundheitsamt übermittelt werden, da hier eine Meldepflicht direkt für Labore besteht. Auch bei der Überschreitung eines anderen Grenzwertes, wie z.B. für Schwermetalle oder bei anderen Parametern müssen diese Testergebnisse beim Gesundheitsamt angezeigt werden. Weiterhin besteht für den Betreiber eine Meldepflicht für alles, was Einfluss auf das Trinkwasser nehmen könnte, wie bspw. Umbau der Filteranlage/ des Rohrnetzes, Vorfälle innerhalb der Schutzzone, Eigentümerwechsel usw.

Übersicht der Labore für Wasser­analysen der Tentamus Group

Folgende Labore aus der Tentamus Group bieten Wasseranalyse in Deutschland und in der Schweiz an:

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