Mangelnde Betriebshygiene – Häufigster Grund für Beanstandungen

2019 wurden über eine halbe Millionen Lebensmittelunternehmen von den Überwachungsbehörden der Bundesländer kontrolliert. Die Zahl der Beanstandungen ist mit 12,9% im Vergleich zum Vorjahr gleichgeblieben. Die häufigsten Beanstandungen waren Verstöße gegen Hygienevorschriften:
- Bei fast 50% gab es Verstöße gegen die Vorschriften der allgemeinen Betriebshygiene (Mängel in der Personal-, Geräte-, Umfeld- und Produktionshygiene),
- 23,0 % wiesen Mängel im Hygienemanagement (HACCP, betriebliche Eigenkontrollen, Dokumentation, Schulungen) der Betriebe auf
Die Verstöße entfielen, wie auch 2017 und 2018, zu
- 68,9 % auf Gastronomiebetriebe und Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung, wie z.B. Kantinen.
- Der Lebensmitteleinzelhandel fiel mit 20,3 % aller Beanstandungen auf.
Lebensmittelkontrollen in Deutschland
In Deutschland führen die Lebensmittelüberwachungsbehörden risikoorientierte Überprüfungen der Betriebsstätten und Lebensmittel durch. Ganz oben auf der Liste stehen dabei alle Lebensmittel herstellende und verarbeitende Betriebe wie Schlachtereien, Fleischereien, Bäckereien, Großküchen und gastronomische Einrichtungen aller Art. Ebenso wird der Lebensmitteleinzel- und Großhandel häufig kontrolliert.
Werden Verstöße gegen gesetzliche Vorgaben oder Hygienevorgaben festgestellt, greifen die zuständigen Behörden zu entsprechenden Maßnahmen: Dies können Belehrungen, mündliche Verwarnungen oder gar Verkaufsstopps, öffentliche Rückrufe und Betriebsschließungen sein.
Nach dem Produktionshaftungsgesetz ist der Lebensmittel-Inverkehrbringer (dies kann der Lebensmittelproduzent, der Lebensmittelhändler sowie der Lebensmittelunternehmer in der Gastronomie sein) in der Pflicht zu beweisen, dass alle lebensmittelrechtlichen und hygienischen Anforderungen bei allen Prozessen eingehalten wurde.
Wie wir Sie unterstützen können eine ordnungsgemäße, sichere Betriebshygiene zu gewährleisten:
Beratung, Auditierungen und Schulungen durch externe Dienstleister sind ein wichtiger Bestandteil eines gut funktionierenden internen Qualitätsmanagement-Systems. Dabei stellen unabhängige, fachlich versierte Auditoren die Vor-Ort-Prozesse in Ihrem Unternehmen auf den Prüfstand. Zusätzlich können Ihre Mitarbeiter entsprechend sensibilisiert und geschult werden. Somit kann Ihr Lebensmittelunternehmen ganzheitlich auf behördliche Kontrollen vorbereitet werden.
Der Probenahme-Service der Tentamus Gruppe rundet die Maßnahmen zum Nachweis Ihrer Sorgfaltspflicht ab, um auch vor Ort fachgerecht Proben für mikrobiologische oder chemische Analysen zu ziehen, welche dann in einem akkreditieren Labor der Tentamus Gruppe untersucht werden können.
Erfahren Sie mehr zum Thema Betriebshygiene und HACCP oder vereinbaren Sie direkt einen Termin mit unseren geschulten Auditoren*innen.
Kontakt
Torsten Michalski
Leitung Abteilung Hygiene/QS
Quant Qualitätssicherung GmbH
+49 174 156 08 25
torsten.michalski@tentamus.com
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