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Weichmacher in Sonnencremes – Was Sie jetzt wissen müssen

Suncream
2. Jun. 2026

Sonnencremes und andere Sonnenschutzmittel gelten als unverzichtbarer Schutz vor Hautkrebs und vorzeitiger Hautalterung. Doch Untersuchungen zeigen, dass bestimmte Inhaltsstoffe nicht nur Vorteile mit sich bringen, sondern auch gesundheitlich bedenkliche Nebenprodukte wie Weichmacher freisetzen können. Im Mittelpunkt der Diskussion stand der UV-Filter DHHB (Diethylhexylbutamidotriazone), aus dem im Körper das Abbauprodukt Mono-n-hexylphthalat (MnHexP) entstehen kann. Mono-n-hexylphthalat (MnHexP) ist ein Weichmacher-Abbauprodukt, das als fortpflanzungs- und gesundheitsgefährdender Stoff eingestuft ist.

Im Jahr 2024 haben das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) sowie das Umweltbundesamt (UBA) in Kinderurin Spuren von MnHexP nachgewiesen. Die Funde dieser Urinproben legen nahe, dass Kinder beim Eincremen mit Sonnenschutzmitteln ungewollt einem Phthalat-Abbauprodukt (Weichmacher) ausgesetzt werden. Hersteller von Sonnencremes und Sonnenschutzmitteln betonen, dass MnHexP kein eigentlicher Bestandteil der Produkte sei, sondern ein „unvermeidbares“ Nebenprodukt bestimmter UV-Filter.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) gibt jedoch Entwarnung und weist darauf hin, dass kein akutes Gesundheitsrisiko besteht. Gleichwohl bleibt die Belastung mit einem potenziell fortpflanzungsgefährdenden Stoff ein sensibles Thema. Stiftung Warentest hat Sonnencremes untersucht und bestätigt, dass die getesteten Produkte zuverlässig vor UV-Strahlung schützen. Laut Fachleuten sind die Risiken realistisch einzuordnen: Während selbst geringe Konzentrationen von Phthalat-Abbauprodukten in Kinderurin kritisch beobachtet werden sollte, ist das gesundheitliche Risiko durch Hautkrebs bei ungeschützter Sonneneinstrahlung deutlich höher.

Wie kommt der Weichmacher in die Sonnencreme?

Der Weichmacher in Sonnencremes wird nicht absichtlich zugesetzt, sondern entsteht als Nebenprodukt eines bestimmten UV-Filters. In vielen Sonnenschutzmitteln kommt der chemische Filter DHHB zum Einsatz, da er die Haut zuverlässig vor langwelliger UVA-Strahlung schützt und so das Risiko für Sonnenbrand und Hautkrebs senkt. Untersuchungen haben gezeigt, dass bei Verwendung von DHHB-haltigen Sonnenschutzprodukten das Stoffwechselprodukt Mono-n-hexylphthalat aus Di-n-hexylphthalat (DnHP, DnHexP) entsteht. Dieses Abbauprodukt gehört zur Gruppe der Phthalate, die sonst vor allem als Weichmacher in Kunststoffen bekannt sind. Bei MnHexP handelt es sich also nicht um einen eigentlichen Inhaltsstoff der Sonnencreme, sondern um ein Nebenprodukt, das erst im Organismus gebildet wird.

Unterschiedliche Wirkungsweisen von Sonnencremes

Sonnencremes wirken auf unterschiedliche Weise, je nachdem, welche Art von UV-Filtern sie enthalten. Grundsätzlich lassen sich zwei Typen unterscheiden: lösliche (chemische, organische) Filter und unlösliche (physikalische, mineralische) Filter. Chemische Filter dringen in die oberste Hautschicht ein, wo sie die energiereiche UV-Strahlung absorbieren und in langwelligere, energieärmere Wärmestrahlung umwandeln. Auf diese Weise wird die Haut vor Schäden durch Sonnenlicht geschützt, ohne dass die Strahlen direkt an die Zellen gelangen. Physikalische Filter hingegen (z.B. aus Titan- oder Zinkoxid) verbleiben auf der Hautoberfläche und wirken wie ein Schutzschild. Sie absorbieren nicht nur einen Teil der Strahlung, sondern streuen und reflektieren die UV-Strahlen zusätzlich. Dadurch wird verhindert, dass sie tiefer in die Haut eindringen.

Neben konventionellen Produkten rücken auch Naturkosmetik und alternative Sonnenschutzmethoden in den Fokus. Naturkosmetische Sonnenschutzmittel verwenden meist mineralische Filter, da viele chemische Filter aufgrund ökologischer und gesundheitlicher Bedenken ausgeschlossen sind. Produkte wie Kokosöl oder andere pflanzliche Öle werden dagegen zwar häufig als „natürliche“ Alternative angepriesen, bieten jedoch nur einen sehr geringen Eigenschutz und reichen nicht an die Wirksamkeit zugelassener Sonnenschutzmittel heran. Dermatologische Fachgesellschaften warnen ausdrücklich davor, Öle als Ersatz für zugelassene Sonnenschutzmittel zu verwenden.

Welche Sonnencremes enthalten den unerwünschten Weichmacher?

Nicht alle Sonnencremes enthalten den unerwünschten Weichmacher, sondern nur solche, in denen der UV-Filter Diethylamino Hydroxybenzoyl Hexyl Benzoate (DHHB) eingesetzt wird. Dieser chemische Filter wird vor allem wegen seiner starken und stabilen Wirkung gegen langwellige UVA-Strahlung geschätzt und findet sich daher in vielen Produkten.

Grenzwerte und andere Gesetzesregelungen für Weichmacher in Sonnencremes

Mit der Verordnung (EU) 2026/909, die am 28.04.2026 veröffentlicht wurde, wird für Di-n-hexylphthalat (DnHP) als unvermeidbare Spurenverunreinigung in DHHB ein Grenzwert eingeführt so dass die Verunreinigung im eingesetzten UV-Filter DHHB 10 ppm nicht überschreiten darf.

Kosmetische Produkte dürfen nur Inhaltsstoffe enthalten, die auf Positivlisten in den Anhängen der Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009 stehen, bzw. Inhaltsstoffe, die nicht verboten sind. Ein Inhaltsstoff, der als reproduktionstoxisch eingestuft ist, wie DnHexP, oder andere Phthalate dürfen nicht verwendet werden; Verunreinigungen, die technisch unvermeidbar sind und sich aus Verunreinigungen natürlicher oder synthetischer Bestandteile, dem Herstellungsprozess, der Lagerung, der Migration aus der Verpackung ergeben, sind zulässig, müssen aber in der Sicherheitsbewertung berücksichtigt werden.

In der Stellungnahme macht das BfR außerdem deutlich, dass auch wenn aktuell keine gesetzlichen Grenz- oder Richtwerte für MnHexP oder andere Phthalate direkt bestehen, es empfohlen wird, die Aufnahme dieser Stoffe, besonders bei Kindern und durch alle relevanten Quellen, so weit wie möglich zu reduzieren.

Nachweismethoden von Weichmachern

Der Nachweis von Weichmachern in Sonnencremes oder deren Rohstoffen erfordert hochsensible analytische Verfahren, da es sich meist um sehr geringe Konzentrationen und komplexe Matrices handelt. In der Praxis kommen hierfür vor allem die Gaschromatographie (GC) und die Hochleistungsflüssigkeitschromatographie (HPLC) zum Einsatz, die jeweils mit der Massenspektrometrie (MS) gekoppelt werden. Diese Kombination erlaubt es, einzelne Substanzen eindeutig zu identifizieren und auch in Spurenmengen zuverlässig zu quantifizieren. Während die GC-MS besonders für flüchtige und thermisch stabile Verbindungen geeignet ist, ermöglicht die HPLC-MS die Analyse schwerer oder weniger flüchtiger Moleküle, wie sie in kosmetischen Produkten häufig vorkommen.

Solche Nachweismethoden sind in erster Linie für spezialisierte Prüflabore und Forschungsinstitute geeignet, da sie aufwendige Geräte, geschultes Fachpersonal und standardisierte Probenaufbereitung erfordern. Für Hersteller von Kosmetika sind sie jedoch unverzichtbar, wenn es um die Absicherung der Produktsicherheit und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben geht. In der Regel erfolgt die Analyse stichprobenartig, etwa im Rahmen der Qualitätssicherung oder bei konkretem Verdacht auf Verunreinigungen.

Tentamus hilft weiter

Die Analysen der Tentamus Group beziehen sich nicht nur auf fertige Kosmetikprodukte wie Sonnencremes, sondern auch auf Rohstoffe und Ausgangsstoffe, aus denen diese Produkte hergestellt werden. So lässt sich bereits in einem frühen Stadium der Produktion prüfen, ob verbotene oder mengenmäßig beschränkte Stoffe in die Rezepturen gelangen könnten. Zum Einsatz kommen dabei u.a. moderne analytische Verfahren wie Gaschromatographie oder Hochleistungsflüssigkeitschromatographie in Kombination mit Massenspektrometrie, die eine sehr genaue Identifizierung und Quantifizierung auch kleinster Spuren ermöglichen.

Die Prüfungen der Tentamus Group orientieren sich an den Vorgaben der EU-Kosmetikverordnung (EG Nr. 1223/2009) sowie an weiteren regulatorischen Rahmenbedingungen. Ziel ist es, sowohl die Konformität mit gesetzlichen Vorgaben sicherzustellen als auch den Herstellern belastbare Daten für ihre Qualitätssicherung zur Verfügung zu stellen. Auf diese Weise können Produzenten nicht nur nachweisen, dass ihre Sonnenschutzmittel die geltenden Sicherheitsanforderungen erfüllen, sondern auch das Vertrauen der Verbraucher stärken.

Wir prüfen für Sie umfassend Sonnencreme auf  Weichmacher und Phthalate, unter anderem auch auf  Mono-n-hexylphthalat (MnHexP) und Di-n-hexylphthalat (DnHexP).

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