Was ist die Verordnung
(EG) Nr. 1223/2009?

Die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 regelt die Sicherheit von kosmetischen Produkten in der EU. Ziel dieser Verordnung ist es, sicherzustellen, dass kosmetische Mittel keine Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellen, wenn sie unter normalen oder vernünftigerweise vorhersehbaren Bedingungen verwendet werden.

Ein Schlüsselwerkzeug zur Erreichung dieses Ziels ist der umfassende Sicherheitsbericht. Er muss für jedes kosmetische Produkt vor dem Inverkehrbringen erstellt werden und ist Teil der Produktinformationsdatei, die für jedes Kosmetikprodukt bereitgehalten werden muss. Die Sicherheitsbewertung wird dabei als wichtiger Bestandteil der Produktdokumentation gesehen. Auch die Verpackung und der Kontakt zu kosmetischen Produkten wird hierbei berücksichtigt.

Kosmetik Sicherheitsbewertung Regulatory Affairs

Was umfasst die Sicherheitsbewertung für Kosmetik?

Die Sicherheitsbewertung für Kosmetik umfasst die Analyse aller Inhaltsstoffe, der physikalisch-chemischen Eigenschaften und der potenziellen Risiken. Dies ist entscheidend, um sicherzustellen, dass die Produkte keine Gesundheitsrisiken für die Verbraucher darstellen.

Die Sicherheitsbewertung für Kosmetik ist ein zentraler Bestandteil der Produktsicherheit

Die Sicherheitsbewertung für Kosmetik ist ein entscheidender Prozess, um sicherzustellen, dass kosmetische Produkte für die Verbraucher sicher sind. Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 müssen alle kosmetischen Mittel einer gründlichen Sicherheitsbewertung unterzogen werden, bevor sie auf den Markt kommen. Dieser Bericht beschreibt, wie die Sicherheitsbewertung für kosmetische Produkte durchgeführt wird und welche Faktoren dabei berücksichtigt werden müssen.

Inhalt eines Sicherheitsberichts für Kosmetik

Der Sicherheitsbericht gemäß Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 gliedert sich in zwei Hauptteile:

Teil A: Sicherheitsinformation des kosmetischen Mittels
Dieser Teil sammelt alle relevanten Daten über das Produkt, die für die Sicherheitsbewertung notwendig sind. Dazu gehören:

  • Zusammensetzung des Produkts: Eine detaillierte Liste aller Inhaltsstoffe und deren Konzentrationen im Endprodukt.
  • Physikalisch-chemische Eigenschaften: Angaben zu den physikalischen und chemischen Eigenschaften des Produkts, einschließlich seiner Stabilität unter verschiedenen Bedingungen.
  • Mikrobiologische Qualität: Informationen über die mikrobiologische Reinheit und Stabilität des Produkts. Besondere Anforderungen gelten hier für empfindliche Anwendungsbereiche wie die Augen oder Schleimhäute oder Babyprodukte.
  • Verunreinigungen und Spurenstoffe: Bewertung möglicher Verunreinigungen der Inhaltsstoffe sowie Informationen über das verwendete Verpackungsmaterial, das mit dem Produkt in Kontakt kommt.
  • Toxikologische Profile: Bewertung der Sicherheit der einzelnen Inhaltsstoffe auf Basis vorhandener toxikologischer Daten.
  • Exposition: Berechnung, wie viel von den Inhaltsstoffen im Körper aufgenommen werden kann, abhängig von der Art und Häufigkeit der Anwendung.
  • Nebenwirkungen: Dokumentation bekannter Nebenwirkungen und potenzieller Risiken für die Verbraucher.

Teil B: Sicherheitsbewertung des kosmetischen Mittels
Dieser Abschnitt fasst die eigentliche Sicherheitsbewertung zusammen und umfasst:
Schlussfolgerung zur Sicherheit: Eine klare Beurteilung, ob das Produkt als sicher gilt, basierend auf den in Teil A gesammelten Informationen.

  • Warnhinweise und Anweisungen: Hinweise, die gegebenenfalls auf der Produktverpackung angegeben werden müssen, um den sicheren Gebrauch des Produkts zu gewährleisten.
  • Begründung: Eine detaillierte Erklärung der Schlussfolgerungen zur Sicherheit, die oft eine wissenschaftliche Analyse und Bewertung der gesammelten Daten erfordert.
  • Angaben zum Gutachter: Informationen über die qualifizierte Person, die die Sicherheitsbewertung durchgeführt hat, einschließlich ihrer Qualifikationen und ihres Fachwissens.

Eine präzise Sicherheitsbewertung dieser Faktoren stellt sicher, dass das kosmetische Produkt keine Gefahr für die Verbraucher darstellt. Auch Rückstände, mit denen kosmetische Produkte in Kontakt gelangen können, werden in der Bewertung berücksichtigt.

Warum sind Sicherheitsberichte wichtig?

Die Sicherheitsberichte sind aus mehreren Gründen von entscheidender Bedeutung:

  • Verbraucherschutz: Sie gewährleisten, dass die auf dem Markt erhältlichen Kosmetikprodukte sicher sind und keine gesundheitlichen Risiken darstellen.
  • Rechtliche Konformität: Hersteller und Importeure müssen sicherstellen, dass ihre Produkte den Vorschriften entsprechen, um rechtlichen Konsequenzen und Produkthaftungsfällen vorzubeugen.
  • Verbrauchervertrauen: Ein umfassender und gut dokumentierter Sicherheitsbericht stärkt das Vertrauen der Verbraucher in die Sicherheit und Qualität der Produkte.
  • Wissenschaftliche Grundlage: Die Sicherheitsbewertung basiert auf wissenschaftlichen Daten und Methoden, was eine objektive und nachvollziehbare Risikobewertung ermöglicht.
Sicherheitsbericht Kosmetik Tentamus

Tentamus Labore erstellen Sicherheitsberichte

Die Sicherheitsberichte gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 sind ein zentraler Bestandteil der Produktsicherheit in der Kosmetikindustrie. Sie sorgen dafür, dass kosmetische Produkte sicher für die Verbraucher sind und den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Des Weiteren wird auch die Eignung des Verpackungsmaterials begutachtet. Sollten sich im Verlauf der Vermarktung Änderungen an der Rezeptur oder der Verpackung ergeben, müssen diese durch den Sicherheitsbewerter neu begutachtet werden, was eine Aktualisierung des Sicherheitsberichts erforderlich macht. Diese Änderungen müssen ebenfalls in der Produktinformationsdatei dokumentiert werden, um den rechtlichen Anforderungen der Kosmetikverordnung zu entsprechen.

Durch die systematische Erfassung und Bewertung aller relevanten Informationen gewährleisten diese Berichte, dass mögliche Risiken erkannt und minimiert werden, bevor ein Produkt auf den Markt kommt. Die Notifizierung der Produkte in den entsprechenden Datenbanken der Behörden ist dabei ebenfalls essenziell. Hersteller, die diese Anforderungen erfüllen, tragen nicht nur zum Schutz der Gesundheit der Verbraucher bei, sondern stärken auch ihr eigenes Ansehen und Vertrauen im Markt.

Die Experten vom BAV Institut unterstützen und beraten Sie in allen Belangen des Inverkehrbringens von kosmetischen Produkten in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat sowie in Großbritannien und der Schweiz. Wir machen ihr Produkt fit für die EU-Kosmetik-Verordnung VO (EG) 1223/2009.

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