Änderungen zu Ethylenoxid in Lebensmittelzusatzstoffen

Seit einiger Zeit gibt es zahlreiche Rückrufe verschiedener Lebensmittel aufgrund von Ethylenoxid. Die Verwendung des gasförmigen Desinfektionsmittels ist in der EU verboten, da es als erbgutverändernd und krebserregend gilt.
In jüngster Vergangenheit wurde Ethylenoxid vor allem in Lebensmittelzusatzstoffen nachgewiesen, welche in einer Reihe von Lebensmitteln Verwendung finden. Im Zuge dessen wurde nun der Anhang der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 wie folgt geändert:
„In den in den Anhängen II und III der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgeführten Lebensmittelzusatzstoffen, darunter Gemische von Lebensmittelzusatzstoffen, dürfen keine Rückstände von mehr als 0,1 mg/kg Ethylenoxid (Summe aus Ethylenoxid und 2-Chlorethanol (ausgedrückt als Ethylenoxid (*)) vorhanden sein, ungeachtet seines Ursprungs. (*) d. h. Ethylenoxid + 0,55* 2- Chlorethanol.“
Die Änderung der Verordnung tritt am 1.September 2022 in Kraft.
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