Schluss mit veganer Wurst? Beschluss über rechtskonforme Kennzeichnung von Fleischersatzprodukten

Die Diskussion um die richtige Kennzeichnung von Fleischersatzprodukten wie veganen oder vegetarischen Schnitzeln sorgt in Europa für viel Aufmerksamkeit. Während pflanzliche Produkte als Alternativen zu Wurst, Schnitzel und Burgern immer beliebter werden, ringt die Politik um klare Regeln für ihre vegane oder vegetarische Kennzeichnung. Viele Wurstalternativen überzeugen dabei nicht nur durch ihre Optik, sondern auch durch ihren Geschmack, der zunehmend an klassische Fleischwaren erinnert. Bisher war es erlaubt, dass solche Lebensmittel als „Burger“ oder „Wurst“ bezeichnet wurden, solange deutlich wird, dass es sich um pflanzliche Ersatzprodukte handelt.
Anfang Oktober 2025 stimmte das Europäische Parlament nach intensiver Debatte für strengere Vorgaben: Traditionelle Fleischbezeichnungen sollen künftig nur noch Lebensmitteln tierischen Ursprungs vorbehalten sein. Demnach müssen für Fleischersatzprodukte neue Kennzeichnungen her. Eine endgültige Entscheidung steht jedoch noch aus, da der Beschluss erst mit den EU-Mitgliedstaaten abgestimmt werden muss.
Was bedeutet eine neue Kennzeichnungspflicht für Produzenten und Hersteller von Fleischersatzprodukten?
Eine neue Kennzeichnungspflicht für Fleischersatzprodukte würde für Produzenten und Hersteller tiefgreifende Veränderungen mit sich bringen. Sollten Begriffe wie „Wurst“, „Schnitzel“, „Steak“ oder „Burger“ künftig ausschließlich echten Fleischwaren vorbehalten sein, müssten pflanzliche Produkte umfassend neu benannt und vermarktet werden. Davon sind auch Unterkategorien wie Wurstaufschnitt und andere Wurstalternativen betroffen, die auf pflanzlicher Basis hergestellt werden. Das bedeutet nicht nur eine Anpassung der Produktnamen, sondern auch von Etiketten, Verpackungen, Online-Shops und Marketingmaterialien - ein Prozess, der mit erheblichem Aufwand und Kosten verbunden wäre. Gleichzeitig müssten neue Bezeichnungen verständlich und rechtssicher sein, um Verbraucher nicht zu täuschen und den vertrauten Geschmack klar mit der pflanzlichen Herkunft zu verbinden.
Maßgeblich für neue Bezeichnungen sind hier die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) und die Leitsätze der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission (DLMBK), welche klare Vorgaben für die vegane und vegetarische Kennzeichnung festlegen. Nur wer diese Anforderungen erfüllt, kann das Vertrauen der Verbraucher stärken und Abmahnungen vermeiden.
Darüber hinaus müssen Produzenten und Hersteller wegen neuer Kennzeichnungen ihrer Produkte mit Auswirkungen auf die Markenwahrnehmung rechnen. Bekannte Produktnamen könnten verschwinden, was die Wiedererkennung und Kundenbindung erschwert. Umso wichtiger wird es, neue Bezeichnungen zu finden, die attraktiv, glaubwürdig und leicht verständlich sind. Eine enge Abstimmung zwischen Produktentwicklung, Marketing und Verbraucherforschung kann helfen, diese Umstellung erfolgreich zu gestalten.
Trotz aller Herausforderungen bieten die neuen Regelungen auch Chancen für Produzenten und Hersteller. Sie könnten Innovationen anregen, klare Marktsegmente zwischen Fleisch- und Pflanzenprodukten schaffen und langfristig das Vertrauen in pflanzliche Ernährung stärken. Unternehmen, die sich frühzeitig auf mögliche Änderungen einstellen, ihre Kennzeichnung rechtssicher gestalten und ihre Markenkommunikation anpassen, können aus dieser Situation sogar gestärkt hervorgehen, z.B. als transparente, verantwortungsbewusste und zukunftsorientierte Anbieter in einem wachsenden Markt für nachhaltige Lebensmittel.
Wie können Fleischersatzprodukte in Zukunft heißen?
Im Zuge der aktuellen Debatte um die Kennzeichnung von Fleischersatzprodukten stehen Hersteller vor der Frage, wie ihre Produkte künftig heißen dürfen und welche kreativen Wege offenstehen. Während einige Vorschläge humorvoll mit bestehenden Begriffen spielen, etwa „V-urger“ statt „Burger“, plädieren andere für völlig neue Bezeichnungen, um Verwechslungen mit tierischen Lebensmitteln auszuschließen. Orientierung könnte dabei die Leitsätze der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission bieten. Sie sind zwar rechtlich nicht bindend, gelten aber als anerkannter Maßstab, um irreführende Kennzeichnungen zu vermeiden. Für vegane und vegetarische Lebensmittel mit Ähnlichkeit zu tierischen Produkten legen die Leitsätze aktuell fest, dass Bezeichnungen wie „vegane Wurst“ oder „vegetarisches Schnitzel“ zulässig sind, sofern für Verbraucher klar erkennbar ist, dass es sich um pflanzliche Alternativen handelt. Entscheidend ist dabei die Verkehrsauffassung, d.h., dass Konsumentinnen und Konsumenten nicht glauben, ein echtes Fleisch- oder Milchprodukt zu kaufen, sondern sich bewusst für eine pflanzliche Variante mit authentischem Geschmack entscheiden.
Besonders streng geregelt ist die Kennzeichnung von Milch- und Milcherzeugnissen, da hier auf EU-Ebene ein Bezeichnungsschutz gilt. Begriffe wie „Milch“, „Käse“ oder „Joghurt“ dürfen ausschließlich für Produkte tierischen Ursprungs verwendet werden. Zum Beispiel sind Begriffe wie „Sojamilch“ oder „Hafermilch“ in der Europäischen Union nicht erlaubt. Stattdessen müssen neutrale Alternativen wie „Haferdrink“ verwendet werden. Insgesamt tragen die DLMBK-Leitsätze dazu bei, Transparenz zu schaffen, Verbraucher zu schützen und Herstellern klare Rahmenbedingungen für die Kennzeichnung pflanzlicher Alternativen zu bieten.
Was regelt die EU-Lebensmittelinformationsverordnung?
Ergänzend greifen die allgemeinen Kennzeichnungsvorschriften der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV), offiziell Verordnung (EU) Nr. 1169/2011. Sie regelt europaweit, wie Lebensmittel gekennzeichnet und beworben werden dürfen, um Verbraucherinnen und Verbrauchern klare, verständliche und verlässliche Informationen zu gewährleisten. Darunter zählen u.a.
- Pflichtangaben auf Lebensmitteln: u.a. die Bezeichnung des Lebensmittels, das Verzeichnis der Zutaten, Allergenkennzeichnung, Nettofüllmenge, Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatum, Name und Anschrift des Herstellers sowie Nährwertangaben
- Informationen in Bezug auf Herkunft und Zusammensetzung eines Produkts dürfen nicht irreführend sein und müssen den tatsächlichen Charakter des Produkts widerspiegeln
Die LMIV gilt für alle vorverpackten Lebensmittel in der EU und soll sicherstellen, dass Verbraucher fundierte Kaufentscheidungen treffen können. Auch für pflanzliche Fleisch- und Milchersatzprodukte ist die LMIV maßgeblich, da sie den Rahmen vorgibt, wie solche Produkte transparent und rechtssicher gekennzeichnet werden müssen.
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