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PPWR: Neue Grenzwerte in der Verpackungsverordnung 2026 – Was Sie ab dem 12. August wissen müssen

New PPWR
12. Aug. 2026

Mit der EU-Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation, kurz PPWR) verändert sich die rechtliche Grundlage für Verpackungen in der Europäischen Union grundlegend. Die Verordnung (EU) 2025/40 trat bereits am 11. Februar 2025 in Kraft und gilt ab dem 12. August 2026 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten – als direkt anwendbare Verordnung, nicht mehr als nationale Umsetzung einer Richtlinie wie bisher. Für Unternehmen, die Verpackungen oder verpackte Produkte auf dem europäischen Markt herstellen, importieren, vertreiben, oder in Verkehr bringen, bedeutet diese Veränderung konkreter Handlungsbedarf.

Mehr als nur neue Grenzwerte

Die neue PPWR-Verordnung legt nicht nur neue Grenzwerte fest, sondern regelt den gesamten Lebenszyklus einer Verpackung: von der Materialauswahl über die Recyclingfähigkeit bis hin zu Kennzeichnung und der Dokumentationspflicht in Form der EU-Konformitätserklärung. Viele dieser Anforderungen gelten erst schrittweise bis 2040, die Grenzwerte für PFAS und Schwermetalle sowie die grundlegenden Dokumentationspflichten treten bereits jetzt schon in Kraft.

Die konkreten Grenzwerte: PFAS und Schwermetalle im Vergleich

Für Lebensmittelkontaktverpackungen gelten ab dem 12. August 2026 erstmals verbindliche EU-weite Grenzwerte für PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen). Bislang gab es auf EU-Ebene keine einheitliche Regelung für PFAS in Verpackungen. Einzelne Mitgliedstaaten hatten allenfalls nationale Vorgaben. Während der Grenzwert für die Schwermetallsumme im Wesentlichen aus dem bisherigen Recht übernommen wird, stellt die PFAS-Regelung eine völlig neue Anforderung dar.

Hier ist eine Übersicht:

StoffgruppeBisherige RegelungNeue Regelung ab 12. August 2026
PFAS (Einzelsubstanz)Keine einheitliche EU-Regelung für Verpackungen25 ppb (gezielte Analyse einzelner Verbindungen)
PFAS (Summe)Keine einheitliche EU-Regelung für Verpackungen250 ppb (Summe gezielter Analysen, ggf. inkl. Abbau von Vorläuferstoffen)
Polymerer PFASKeine einheitliche EU-Regelung für Verpackungen50 ppm für PFAS einschließlich polymerer PFAS. Überschreitet der Gesamtfluorgehalt 50mg/kg, müssen auf Anfrage zusätzliche Nachweise erbracht werden
Schwermetalle (Blei, Cadmium, Quecksilber, sechswertiges Chrom, Summe)100 mg/kg (bereits unter der Vorgänger-Richtlinie 94/62/EG)100 mg/kg (unverändert aus der PPWR fortgeführt)

Die Veränderungen ziehen spürbare Konsequenzen für all jene Verpackungsarten mit sich, bei denen PFAS bislang aus funktionalen Gründen eingesetzt wurden, etwa für fett-, wasser- oder schmutzabweisende Beschichtungen bei Backpapier, Fast-Food-Verpackungen oder Popcorntüten.

Was Verpackungshersteller ab dem 12. August konkret beachten müssen

Wer ist betroffen?

Die PPWR richtet sich nicht nur an klassische Verpackungshersteller. Betroffen sind alle Wirtschaftsakteure, die Verpackungen oder verpackte Produkte auf dem EU-Markt herstellen, importieren, vertreiben oder in Verkehr bringen – unabhängig vom verwendeten Material.

Das umfasst also auch:

  • Importeure, die Verpackungen oder verpackte Produkte aus Nicht-EU-Ländern auf den europäischen Markt bringen
  • Markeninhaber und Eigenmarken-Unternehmen, die unter eigenem Namen vermarkten und dadurch unter bestimmten Voraussetzungen selbst als Hersteller im Sinne der Verordnung gelten
  • Vertreiber und Einzelhändler, die sicherstellen müssen, dass die von ihnen angebotenen Verpackungen die erforderlichen Informationen und Dokumentationen tragen
  • E-Commerce- und Logistikunternehmen, für die insbesondere die Vorgaben zur Verpackungsminimierung relevant sind

Was ist konkret zu erledigen?

Um den Anforderungen ab dem 12. August zu genügen, sollten Unternehmen mehrere Schritte einleiten:

  • Lieferanteninformationen prüfen: Welche Materialien und Zusammensetzungen liegen der eigenen Verpackung zugrunde? Reichen die vorliegenden Lieferantenangaben aus, oder besteht ein analytischer Klärungsbedarf?
  • Migrationsstudien und Analytik: Bei Unsicherheiten über die stoffliche Zusammensetzung (insbesondere bei Verpackungen mit Lebensmittelkontakt) können gezielte Untersuchungen auf PFAS, Gesamtfluor und Schwermetalle sowie Migrations- und Lebensmittelsicherheitstests belastbare analytische Nachweise liefern. Solche Studien sind ein sachlich notwendiger Baustein der Konformitätsbewertung, unabhängig davon, welcher Anbieter sie durchführt.
  • Konformitätsbewertung und technische Dokumentation vorbereiten: Für das Inverkehrbringen ist eine Konformitätsbewertung erforderlich, die durch technische Dokumentation und eine EU-Konformitätserklärung gestützt wird.
  • Verantwortlichkeiten klären: Gerade bei Eigenmarken-Produkten ist häufig unklar, wer im Sinne der Verordnung als "Hersteller" gilt und damit die entsprechenden Pflichten trägt. Diese Rollenklärung sollte frühzeitig erfolgen, um Verantwortlichkeiten entlang der Lieferkette eindeutig zuzuordnen.

Sind zusätzliche Maßnahmen wie Schulungen oder Zertifizierungen nötig?

Da die PPWR zahlreiche Unternehmensfunktionen betrifft (von Qualitätssicherung über Einkauf, Forschung und Entwicklung bis hin zu Nachhaltigkeit und Verpackungsdesign), empfiehlt sich in vielen Fällen eine gezielte Schulung der beteiligten Teams, um Anforderungen, Zuständigkeiten und Fristen unternehmensweit zu verankern. Eine formale Zertifizierungspflicht sieht die PPWR selbst nicht vor; entscheidend ist vielmehr eine strukturierte, dokumentierte Konformitätsbewertung, die im Zweifelsfall auch gegenüber Behörden oder Geschäftspartnern nachvollziehbar ist.

Tentamus Group unterstützt auf dem Weg zur PPWR-Konformität

Die Tentamus Group unterstützt Unternehmen mit einer Kombination aus analytischer, technischer und regulatorischer Expertise auf dem gesamten Weg zur PPWR-Konformität.

Unser Leistungsspektrum umfasst:

  • PFAS- und Gesamtfluor-Analytik sowie die Bestimmung von Schwermetallen (Blei, Cadmium, Quecksilber, sechswertiges Chrom) in Verpackungsmaterialien, um die neuen Grenzwerte nach Artikel 5 der PPWR analytisch zu belegen
  • Migrations- und Lebensmittelsicherheitstests für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt, einschließlich der Bewertung, wie sich Materialveränderungen oder Gewichts- und Volumenreduktionen auf die Produktsicherheit auswirken
  • Haltbarkeitsstudien (Shelf-Life-Studien) zur Optimierung und Reduktion von Verpackungen, damit Materialeinsparungen nicht zulasten von Produktschutz und -qualität gehen
  • Technisch-regulatorische Bewertungen und Gap-Analysen, die die allgemeinen PPWR-Anforderungen in konkrete, unternehmensspezifische Handlungsschritte übersetzen und mit einem Abschlussbericht dokumentieren
  • Unterstützung beim Aufbau des Konformitätsbewertungssystems, einschließlich der Vorbereitung technischer Dokumentation und der EU-Konformitätserklärung
  • Prüfung bestehender technischer Verpackungsdokumentation von Lieferanten sowie PPWR-Schulungen, die relevanten Unternehmensfunktionen einen praxisnahen Überblick über Anforderungen, Verantwortlichkeiten und Fristen vermitteln

Ob Erstbewertung, gezielte Laboranalytik oder die Vorbereitung der vollständigen Konformitätsdokumentation: Unsere Expertinnen und Experten begleiten Unternehmen aus der Lebensmittel-, Kosmetik-, Pharma- und Konsumgüterbranche durch den gesamten PPWR-Compliance-Prozess.

Hier mehr erfahren

Für individuelle Fragen zu Ihrer Verpackung und den für Sie geltenden Fristen steht Ihnen unser Expertenteam gerne zur Verfügung.

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