PPWR: Packaging and Packaging Waste Regulation
Ermitteln Sie, welche PPWR-Verpflichtungen für Ihr Unternehmen gelten, und planen Sie gemeinsam mit Tentamus Ihren Weg zur PPWR-Konformität.
Die Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR – Packaging and Packaging Waste Regulation) führt neue Anforderungen für Unternehmen ein, die Verpackungen oder verpackte Produkte herstellen, importieren, vertreiben oder auf dem europäischen Markt in Verkehr bringen.
Die PPWR ist am 11. Februar 2025 in Kraft getreten und gilt grundsätzlich ab dem 12. August 2026. Weitere Verpflichtungen werden schrittweise bis zum Jahr 2040 eingeführt.
Unternehmen müssen die Konformität ihrer Verpackungen überprüfen, Daten und Informationen entlang der Lieferkette erfassen, erforderliche Prüfungen durchführen und die entsprechende technische Dokumentation sowie Nachweise erstellen.
Mit seinem internationalen Netzwerk aus Laboren und Beratungsgesellschaften vereint Tentamus analytische, technische und regulatorische Expertise, um Unternehmen auf ihrem gesamten Weg zur PPWR-Konformität zu unterstützen.
Was ist neu?
Die Verordnung (EU) 2025/40 stellt einen bedeutenden Wandel der europäischen Gesetzgebung zu Verpackungen und Verpackungsabfällen dar. Mit der PPWR wird die bisherige Richtlinie 94/62/EG abgelöst und ein unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten geltender Rechtsrahmen geschaffen. Ziel ist es, Anforderungen und Verantwortlichkeiten innerhalb des europäischen Binnenmarktes zu harmonisieren.
Für Unternehmen beschränkt sich die Einhaltung der PPWR nicht mehr allein auf die Eigenschaften der fertigen Verpackung. Vielmehr umfasst sie den gesamten Verpackungsprozess – von der Entwicklung und Materialauswahl über die Zusammenarbeit mit Lieferanten sowie die Erfassung technischer Daten und die Durchführung analytischer Prüfungen bis hin zur Erstellung der erforderlichen technischen Dokumentation und Konformitätsnachweise.
Die wichtigsten Regelungsbereiche der PPWR umfassen:
- Beschränkungen für PFAS, Schwermetalle und andere regulierte Stoffe
- Recyclingfähigkeit und recyclinggerechtes Verpackungsdesign
- Mindestanteile an recycelten Materialien
- Reduzierung von Verpackungsgewicht, -volumen und Leerraum
- Anforderungen an Wiederverwendung und Nachfüllsysteme
- Beschränkungen bestimmter Einwegverpackungsformate
- Anforderungen an die Kompostierbarkeit
- Harmonisierte Kennzeichnung auf europäischer Ebene
- Rückverfolgbarkeit und Austausch von Informationen entlang der Lieferkette
- Konformitätsbewertung
- Technische Dokumentation und EU-Konformitätserklärung
Die verschiedenen Anforderungen der PPWR werden schrittweise und mit unterschiedlichen Übergangsfristen eingeführt. Daher ist es erforderlich, die für das jeweilige Unternehmen geltenden Verpflichtungen zu identifizieren – unter Berücksichtigung der eigenen Rolle innerhalb der Lieferkette, der Art und vorgesehenen Verwendung der Verpackung sowie des Marktes, in dem sie in Verkehr gebracht wird.
Die PPWR wird sich spürbar auf verschiedene Unternehmensbereiche auswirken, darunter Qualitätsmanagement, Regulatory Affairs, Einkauf, Forschung und Entwicklung, Produktion, Nachhaltigkeit sowie Verpackungsdesign. In vielen Fällen müssen Unternehmen bereits eingesetzte Verpackungen überprüfen, von Lieferanten bereitgestellte Informationen verifizieren und bestehende technische, dokumentarische oder analytische Lücken schließen.

Welche Unternehmen sind betroffen?
Die PPWR gilt nicht ausschließlich für Verpackungshersteller. Sie betrifft alle Wirtschaftsakteure, die Verpackungen oder verpackte Produkte herstellen, importieren, vertreiben oder auf dem Markt der Europäischen Union in Verkehr bringen.
Die Verordnung gilt für alle Arten von Verpackungen – unabhängig vom verwendeten Material – einschließlich Verkaufs-, Um-, Transport- und E-Commerce-Verpackungen. Der Anwendungsbereich umfasst daher unter anderem Lebensmittel-, Kosmetik-, Pharma-, Handels- und Industrieverpackungen aus Kunststoff, Papier und Karton, Glas, Metall, Holz oder Verbundmaterialien.
Die konkreten Verpflichtungen unterscheiden sich je nach Rolle des jeweiligen Unternehmens innerhalb der Lieferkette.
Verpackungshersteller und Produzenten
Sie müssen sicherstellen, dass Verpackungen die geltenden Anforderungen an Design, Zusammensetzung, beschränkte Stoffe und Leistungsfähigkeit erfüllen. Die PPWR legt zudem spezifische Verpflichtungen hinsichtlich der Konformitätsbewertung, technischen Dokumentation und EU-Konformitätserklärung fest.
Importeure
Wirtschaftsakteure, die Verpackungen oder verpackte Produkte aus Nicht-EU-Ländern auf den europäischen Markt bringen, müssen vor dem Inverkehrbringen überprüfen, dass die Anforderungen der Verordnung erfüllt sind und die erforderlichen Dokumente vorliegen.
E-Commerce- und Logistikunternehmen
Die PPWR umfasst auch Verpackungen, die für Onlinehandel, Lieferung und Transport verwendet werden. Für diese Unternehmen sind insbesondere Anforderungen zur Verpackungsminimierung, zur Reduzierung von Leerraum sowie zu Versandverpackungen von Bedeutung.
Markeninhaber und Unternehmen mit Eigenmarken
Unternehmen, die Verpackungen oder verpackte Produkte unter ihrem eigenen Namen oder ihrer eigenen Marke vermarkten, können als Hersteller im Sinne der PPWR eingestuft werden und damit die entsprechenden Pflichten übernehmen. Daher ist es entscheidend, die eigene Rolle innerhalb der Lieferkette eindeutig zu klären, verlässliche Informationen von Lieferanten einzuholen und die verfügbaren Nachweise zu überprüfen.
Händler und Einzelhändler
Sie müssen sicherstellen, dass die auf dem Markt bereitgestellten Verpackungen die erforderlichen Informationen tragen und von den geltenden Dokumenten begleitet werden. Werden Hinweise auf eine mögliche Nichtkonformität festgestellt, sind entsprechende Maßnahmen einzuleiten.
Zeitplan und Fristen
Die PPWR sieht eine schrittweise Anwendung der Anforderungen vor, wobei verschiedene Verpflichtungen zu unterschiedlichen Zeitpunkten zwischen 2026 und 2040 in Kraft treten.
Das Verständnis des Zeitplans der Verordnung ist entscheidend, um Compliance-Aktivitäten richtig zu planen, operative Herausforderungen zu vermeiden und den Weg zur Konformität frühzeitig strukturiert vorzubereiten.
| 11. Februar 2025 | Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2025/40. |
| 12. August 2026 | Die ersten Verpflichtungen der Verordnung treten in Kraft, darunter:
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| 12. Februar 2027 | Ab 2027 gelten die Anforderungen an Nachfüllsysteme im HORECA-Sektor (Hotel, Restaurant und Catering). Bis zu diesem Zeitpunkt werden außerdem mehrere delegierte Rechtsakte und praktische Leitlinien erwartet, unter anderem zu:
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| 12. Februar 2028 | Folgende Anforderungen treten in Kraft:
Die Verordnung führt zudem zunehmend strengere Kriterien zur Vermeidung von Überverpackungen ein. Dabei liegt ein besonderer Fokus auf unnötigen Verpackungen und übermäßigem Leerraum. |
| 12. August 2028 | Die neuen europäischen Vorschriften zur harmonisierten Kennzeichnung von Verpackungen werden anwendbar. Die Kennzeichnungen müssen folgende Aspekte unterstützen:
Darüber hinaus werden digitale Systeme wie QR-Codes und papierlose Informationslösungen eingeführt. |
| 1. Januar 2030 | Einige der wirkungsvollsten Anforderungen der PPWR treten ab 2030 in Kraft:
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| 2035–2038 | Ab 2035 dürfen nur noch Verpackungen in Verkehr gebracht werden, die in großem Maßstab recycelbar sind. |
| Ab 2038 | Nur Verpackungen der höchsten Recyclingfähigkeitsklassen dürfen auf den Markt gebracht werden. |
| 2040 | Die Verordnung sieht weitere Erhöhungen vor bei:
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Herausforderungen für die Lebensmittelbranche
Für Unternehmen der Lebensmittelbranche bedeutet die Einhaltung der PPWR, Verpackungen neu zu denken und dabei Umweltziele, Lebensmittelsicherheit, Produkterhaltung und industrielle Umsetzbarkeit in Einklang zu bringen.
Die neuen Anforderungen werden sich schrittweise auf Materialien, Verpackungsformate, Beschaffungsprozesse sowie den Austausch von Informationen entlang der Lieferkette auswirken.
Ab 12. August 2026: Chemische Sicherheit und Verpackungskonformität
Ab 12. August 2026 gelten spezifische Grenzwerte für PFAS in Lebensmittelkontaktverpackungen. Die PPWR regelt zudem die Gesamtkonzentration von Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertigem Chrom in Verpackungen.
Unternehmen müssen die von Lieferanten bereitgestellten Informationen unter Berücksichtigung von Materialien, Zusammensetzung und Risikobewertung prüfen. Falls erforderlich, können Analysen auf PFAS, Gesamtfluor und Schwermetalle technische Nachweise zur Unterstützung der Konformität liefern.
Das Inverkehrbringen von Verpackungen muss außerdem durch eine Konformitätsbewertung, technische Dokumentation und die EU-Konformitätserklärung abgesichert werden. Dies erfordert eine engere Zusammenarbeit zwischen Verpackungsherstellern, Lieferanten, Abfüllern, Markeninhabern, Importeuren und Händlern.
Ab 2027: Erweiterte Herstellerverantwortung
Die PPWR stärkt die Verpflichtungen im Zusammenhang mit der erweiterten Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility, EPR). Dazu gehören die Registrierung in nationalen Systemen, die Meldung relevanter Daten sowie finanzielle Beiträge zu den Kosten der Verpackungsabfallbewirtschaftung.
Unternehmen, die Produkte in mehreren europäischen Ländern vermarkten, müssen die jeweils geltenden Anforderungen in den einzelnen Märkten prüfen und die Erfassung, Verwaltung und Übermittlung der erforderlichen Informationen entsprechend organisieren.
Ab 2028: Harmonisierte Kennzeichnung
Verpackungen müssen mit einer harmonisierten Kennzeichnung versehen werden, die Informationen zur Materialzusammensetzung enthält, um eine korrekte Entsorgung zu erleichtern. Für wiederverwendbare Verpackungen sowie Verpackungen, die Pfand- und Rücknahmesystemen unterliegen, werden ebenfalls spezifische Informationen erforderlich sein.
Unternehmen der Lebensmittelbranche müssen diese Anforderungen mit den bereits auf Verpackungen vorhandenen Informationen sowie mit den Vorgaben der Lebensmittelkennzeichnung abstimmen. Dabei gilt es, den häufig begrenzten verfügbaren Platz auf Verpackungen und die Anforderungen unterschiedlicher Märkte zu berücksichtigen.
Ab 2030: Recyclingfähigkeit, Reduzierung und Kreislaufwirtschaft von Verpackungen
Ab 2030 gilt eine Reihe von Anforderungen, die darauf abzielen, das Design und die Nutzung von Verpackungen grundlegend zu verändern:
- Recyclinggerechtes Verpackungsdesign gemäß harmonisierten Kriterien
- Einstufung von Verpackungen nach ihrer Recyclingfähigkeit
- Mindestanteile an recyceltem Material für bestimmte Arten von Kunststoffverpackungen
- Minimierung von Verpackungsgewicht und -volumen
- Wiederverwendungsziele für bestimmte Verpackungsarten
- Beschränkungen bestimmter Einwegverpackungsformate
- Anforderungen an Nachfüll- und Wiederverwendungslösungen
Für die Lebensmittelbranche besteht die Herausforderung darin, diese Ziele mit den Anforderungen an Lebensmittelsicherheit, Barriereeigenschaften und Produkthaltbarkeit in Einklang zu bringen. Die Überprüfung von Mehrschichtverbunden, Beschichtungen, Klebstoffen und anderen Verpackungskomponenten darf den Schutz der Lebensmittel nicht beeinträchtigen.
Auch jede Reduzierung der eingesetzten Materialmenge muss sorgfältig bewertet werden. Haltbarkeitsstudien können die Entwicklung neuer Verpackungsformate oder Leichtbaukonzepte unterstützen, indem sie nachweisen, dass eine Optimierung der Verpackung nicht zu einer erhöhten Produktverschlechterung oder mehr Lebensmittelverschwendung führt.
Für Kunststoffverpackungen mit Lebensmittelkontakt muss der Einsatz von recyceltem Material zudem den geltenden Vorschriften für Lebensmittelkontaktmaterialien (FCM – Food Contact Materials) entsprechen. Daher müssen Herkunft, Qualität und Eignung der Materialien sowie die von Lieferanten bereitgestellte Dokumentation überprüft werden.
Ab 2035 und 2040: Schrittweise strengere Anforderungen
Ab 2035 müssen Verpackungen in großem Maßstab recycelbar sein und gleichzeitig die Kriterien für ein recyclinggerechtes Design erfüllen.
Ab 2040 werden die Anforderungen an Recyclinganteile und Wiederverwendungsquoten für bestimmte Verpackungsarten weiter erhöht. Unternehmen müssen daher einen schrittweisen Weg zur Konformität planen, die Entwicklung technischer Kriterien verfolgen und die erforderlichen Maßnahmen rechtzeitig umsetzen.
Tentamus Unterstützung auf dem Weg zur PPWR-Konformität
Die PPWR-Konformität erfordert eine Kombination aus regulatorischer Bewertung, Materialkenntnissen, der Erfassung von Informationen entlang der Lieferkette sowie gegebenenfalls erforderlichen analytischen Prüfungen.
Durch die Verbindung spezialisierter Labore mit umfassender Beratungsexpertise unterstützt Tentamus Unternehmen dabei, einen auf ihre Rolle in der Lieferkette, die Eigenschaften ihrer Verpackungen und die geltenden Anforderungen abgestimmten Weg zur Konformität zu entwickeln.

Tentamus-Unterstützung für verschiedene Branchen
Lebensmittel und Getränke
PFAS-, Gesamtfluor- und Schwermetallanalysen, Migrationstests, Bewertung der Sicherheit von Lebensmittelkontaktmaterialien sowie Haltbarkeitsstudien zur Optimierung von Verpackungen.
Kosmetik und Körperpflege
Überprüfung von Verpackungsmaterialien und Dokumentationen, Bewertung der geltenden Anforderungen sowie Unterstützung bei der Verwaltung von Lieferanteninformationen.
Pharmazeutische und medizinische Produkte
Technische und dokumentarische Bewertungen zur Integration der PPWR-Anforderungen mit den Anforderungen an Produktsicherheit, Schutz und Stabilität.
Reinigungsmittel und Haushaltsprodukte
Unterstützung bei der Überprüfung von Verpackungszusammensetzung, beschränkten Stoffen und technischer Dokumentation.
Handel und Eigenmarken
Analyse der Verantwortlichkeiten von Markeninhabern, Lieferanten-Mapping, Überprüfung verfügbarer Nachweise sowie Unterstützung bei der Konformitätsbewertung.
Verpackungshersteller
Bewertung der geltenden Anforderungen, Laborprüfungen sowie Unterstützung bei der Erstellung der Informationen, die Kunden entlang der Lieferkette bereitgestellt werden müssen.
HORECA und Beherbergungsbetriebe
Unterstützung bei der Umsetzung der spezifischen PPWR-Anforderungen für Restaurants, Bars, Take-away-Betriebe, Hotels und Beherbergungseinrichtungen:
- Überprüfung von Anforderungen an Lebensmittelverpackungen und LebensmittelkontaktmaterialienPFAS-Analysen
- Einführung von Nachfüll- und Wiederverwendungssystemen
- Bewertung von Alternativen zu Einwegverpackungen
- Management der neuen Beschränkungen, die ab 2030 gelten
Warum Tentamus?
- Integrierte analytische und regulatorische Expertise
Ein einziges Netzwerk, das regulatorische Bewertung, technische Beurteilung und Laboranalytik miteinander verbindet. - Unterstützung entlang des gesamten Prozesses
Von der ersten Analyse der Verpackungsstrukturen bis zur Erstellung der erforderlichen Nachweise zur Dokumentation der Konformität. - Expertise im Bereich Lebensmittelverpackungen
Spezialisiertes Know-how in den Bereichen Sicherheit von Lebensmittelkontaktmaterialien, Migrationstests und Haltbarkeitsstudien. - Nationales und internationales Netzwerk
Wir sind ein globales Netzwerk aus Laboren und Beratungsunternehmen, das Unternehmen bei den Anforderungen an Qualität, Sicherheit und Konformität von Produkten und Organisationen unterstützt.
FAQ
Ab wann gilt die PPWR?
Die Verordnung trat am 11. Februar 2025 in Kraft und gilt grundsätzlich ab dem 12. August 2026.
Weitere Anforderungen werden in den darauffolgenden Jahren schrittweise und gemäß unterschiedlichen Fristen eingeführt.
Für welche Unternehmen gilt die PPWR?
Die PPWR gilt für Unternehmen, die Verpackungen herstellen, importieren, vertreiben oder Verpackungen und verpackte Produkte auf dem europäischen Markt bereitstellen.
Die jeweiligen Verpflichtungen unterscheiden sich je nach Rolle des Unternehmens innerhalb der Lieferkette.
Gilt die PPWR auch für Unternehmen, die Produkte unter eigener Marke vertreiben?
Ja. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte unter eigenem Namen oder eigener Marke vermarktet, als Hersteller gelten und damit spezifische Verantwortlichkeiten hinsichtlich Konformität und Dokumentation übernehmen.
Gilt die PPWR auch für Lebensmittelverpackungen?
Ja. Lebensmittelverpackungen unterliegen sowohl den allgemeinen Anforderungen der PPWR als auch spezifischen Vorgaben, einschließlich der Grenzwerte für PFAS.
Die bestehenden Vorschriften für Materialien und Gegenstände, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, bleiben weiterhin anwendbar und müssen zusätzlich berücksichtigt werden.
Welche PFAS-Grenzwerte führt die PPWR ein?
Ab dem 12. August 2026 dürfen Lebensmittelkontaktverpackungen nicht auf den Markt gebracht werden, wenn sie PFAS in Konzentrationen enthalten, die den in der Verordnung festgelegten Grenzwerten entsprechen oder diese überschreiten.
Die Bewertung erfolgt durch gezielte PFAS-Analysen, die Bestimmung des Gesamt-PFAS-Gehalts oder die Bestimmung des Gesamtfluorgehalts unter den in der Verordnung festgelegten Bedingungen.
Ist eine Lieferantenerklärung ausreichend, um die Konformität nachzuweisen?
Dies hängt von der jeweiligen Anforderung, der Zuverlässigkeit und Vollständigkeit der Dokumentation sowie dem mit der Verpackung verbundenen Risikolevel ab.
In bestimmten Fällen kann es sinnvoll oder erforderlich sein, die bereitgestellten Informationen durch Laborprüfungen oder zusätzliche technische Nachweise zu verifizieren.
Welche Prüfungen können erforderlich sein?
Abhängig vom Material und der vorgesehenen Verwendung können Prüfungen auf PFAS, Gesamtfluor und Schwermetalle erforderlich sein.
Für Lebensmittelkontaktverpackungen können zusätzlich Lebensmittelsicherheits- und Migrationstests notwendig sein.
Was ist die EU-Konformitätserklärung gemäß PPWR?
Es handelt sich um das Dokument, mit dem der Hersteller erklärt, dass die Verpackung die geltenden Anforderungen der Verordnung erfüllt.
Die EU-Konformitätserklärung muss durch eine geeignete Konformitätsbewertung sowie die entsprechende technische Dokumentation gestützt werden.
Wer ist für die EU-Konformitätserklärung verantwortlich?
Die Verantwortung liegt beim Hersteller, der gemäß den in der Verordnung festgelegten Definitionen und Bedingungen bestimmt wird.
Die korrekte Zuordnung dieser Rolle muss unter Berücksichtigung der Beziehungen zwischen Verpackungshersteller, Markeninhaber und den Unternehmen, die die Verpackung auf dem Markt bereitstellen, geprüft werden.
Wie sollte ein Verpackungsportfolio mit vielen unterschiedlichen Verpackungsarten verwaltet werden?
Es empfiehlt sich, zunächst das Verpackungsportfolio zu erfassen und – sofern technisch möglich – Verpackungen anhand von Materialien, Struktur, Verwendungszweck und Lieferanten in homogene Gruppen einzuteilen.
Diese Vorgehensweise ermöglicht es, Prioritäten festzulegen und einen risikobasierten Prüf- und Verifizierungsplan zu entwickeln, der dem jeweiligen Risikoniveau angemessen ist.
Wie kann Tentamus die Konformität unterstützen?
Tentamus verbindet technisch-regulatorische Beratung mit Laboranalytik.
Die Unterstützung kann folgende Leistungen umfassen:
- Schulungen
- regulatorische Updates
- Bewertungen und Gap-Analysen
- spezifische technische Bewertungen
- Prüfungen auf bedenkliche Stoffe
- Migrationstests
- Haltbarkeitsstudien
- Unterstützung bei der Strukturierung des Konformitätsbewertungssystems