Was ist neu?

Die Verordnung (EU) 2025/40 stellt einen bedeutenden Wandel der europäischen Gesetzgebung zu Verpackungen und Verpackungsabfällen dar. Mit der PPWR wird die bisherige Richtlinie 94/62/EG abgelöst und ein unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten geltender Rechtsrahmen geschaffen. Ziel ist es, Anforderungen und Verantwortlichkeiten innerhalb des europäischen Binnenmarktes zu harmonisieren.

Für Unternehmen beschränkt sich die Einhaltung der PPWR nicht mehr allein auf die Eigenschaften der fertigen Verpackung. Vielmehr umfasst sie den gesamten Verpackungsprozess – von der Entwicklung und Materialauswahl über die Zusammenarbeit mit Lieferanten sowie die Erfassung technischer Daten und die Durchführung analytischer Prüfungen bis hin zur Erstellung der erforderlichen technischen Dokumentation und Konformitätsnachweise.

Die wichtigsten Regelungsbereiche der PPWR umfassen:

  • Beschränkungen für PFAS, Schwermetalle und andere regulierte Stoffe
  • Recyclingfähigkeit und recyclinggerechtes Verpackungsdesign
  • Mindestanteile an recycelten Materialien
  • Reduzierung von Verpackungsgewicht, -volumen und Leerraum
  • Anforderungen an Wiederverwendung und Nachfüllsysteme
  • Beschränkungen bestimmter Einwegverpackungsformate
  • Anforderungen an die Kompostierbarkeit
  • Harmonisierte Kennzeichnung auf europäischer Ebene
  • Rückverfolgbarkeit und Austausch von Informationen entlang der Lieferkette
  • Konformitätsbewertung
  • Technische Dokumentation und EU-Konformitätserklärung

Die verschiedenen Anforderungen der PPWR werden schrittweise und mit unterschiedlichen Übergangsfristen eingeführt. Daher ist es erforderlich, die für das jeweilige Unternehmen geltenden Verpflichtungen zu identifizieren – unter Berücksichtigung der eigenen Rolle innerhalb der Lieferkette, der Art und vorgesehenen Verwendung der Verpackung sowie des Marktes, in dem sie in Verkehr gebracht wird.

Die PPWR wird sich spürbar auf verschiedene Unternehmensbereiche auswirken, darunter Qualitätsmanagement, Regulatory Affairs, Einkauf, Forschung und Entwicklung, Produktion, Nachhaltigkeit sowie Verpackungsdesign. In vielen Fällen müssen Unternehmen bereits eingesetzte Verpackungen überprüfen, von Lieferanten bereitgestellte Informationen verifizieren und bestehende technische, dokumentarische oder analytische Lücken schließen.

Recycled packaging ,Cardboard boxes with crumpled paper inside for packaging goods from online stores, eco friendly packaging made of recyclable raw materials

Welche Unternehmen sind betroffen?

Die PPWR gilt nicht ausschließlich für Verpackungshersteller. Sie betrifft alle Wirtschaftsakteure, die Verpackungen oder verpackte Produkte herstellen, importieren, vertreiben oder auf dem Markt der Europäischen Union in Verkehr bringen.

Die Verordnung gilt für alle Arten von Verpackungen – unabhängig vom verwendeten Material – einschließlich Verkaufs-, Um-, Transport- und E-Commerce-Verpackungen. Der Anwendungsbereich umfasst daher unter anderem Lebensmittel-, Kosmetik-, Pharma-, Handels- und Industrieverpackungen aus Kunststoff, Papier und Karton, Glas, Metall, Holz oder Verbundmaterialien.

Die konkreten Verpflichtungen unterscheiden sich je nach Rolle des jeweiligen Unternehmens innerhalb der Lieferkette.

Verpackungshersteller und Produzenten

Sie müssen sicherstellen, dass Verpackungen die geltenden Anforderungen an Design, Zusammensetzung, beschränkte Stoffe und Leistungsfähigkeit erfüllen. Die PPWR legt zudem spezifische Verpflichtungen hinsichtlich der Konformitätsbewertung, technischen Dokumentation und EU-Konformitätserklärung fest.

 

Importeure

Wirtschaftsakteure, die Verpackungen oder verpackte Produkte aus Nicht-EU-Ländern auf den europäischen Markt bringen, müssen vor dem Inverkehrbringen überprüfen, dass die Anforderungen der Verordnung erfüllt sind und die erforderlichen Dokumente vorliegen.

 

E-Commerce- und Logistikunternehmen

Die PPWR umfasst auch Verpackungen, die für Onlinehandel, Lieferung und Transport verwendet werden. Für diese Unternehmen sind insbesondere Anforderungen zur Verpackungsminimierung, zur Reduzierung von Leerraum sowie zu Versandverpackungen von Bedeutung.

Markeninhaber und Unternehmen mit Eigenmarken

Unternehmen, die Verpackungen oder verpackte Produkte unter ihrem eigenen Namen oder ihrer eigenen Marke vermarkten, können als Hersteller im Sinne der PPWR eingestuft werden und damit die entsprechenden Pflichten übernehmen. Daher ist es entscheidend, die eigene Rolle innerhalb der Lieferkette eindeutig zu klären, verlässliche Informationen von Lieferanten einzuholen und die verfügbaren Nachweise zu überprüfen.

Händler und Einzelhändler

Sie müssen sicherstellen, dass die auf dem Markt bereitgestellten Verpackungen die erforderlichen Informationen tragen und von den geltenden Dokumenten begleitet werden. Werden Hinweise auf eine mögliche Nichtkonformität festgestellt, sind entsprechende Maßnahmen einzuleiten.

Zeitplan und Fristen

Die PPWR sieht eine schrittweise Anwendung der Anforderungen vor, wobei verschiedene Verpflichtungen zu unterschiedlichen Zeitpunkten zwischen 2026 und 2040 in Kraft treten.

Das Verständnis des Zeitplans der Verordnung ist entscheidend, um Compliance-Aktivitäten richtig zu planen, operative Herausforderungen zu vermeiden und den Weg zur Konformität frühzeitig strukturiert vorzubereiten.

 

11. Februar 2025Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2025/40.
12. August 2026Die ersten Verpflichtungen der Verordnung treten in Kraft, darunter:

  • Beschränkungen für PFAS in Lebensmittelkontaktverpackungen sowie für Schwermetalle in allen Verpackungen
  • Verpflichtungen zur Rückverfolgbarkeit von Verpackungen
  • Angabe des Herstellers
  • Erstellung der EU-Konformitätserklärung
  • Erstellung der technischen Dokumentation als Nachweis der Konformität
12. Februar 2027Ab 2027 gelten die Anforderungen an Nachfüllsysteme im HORECA-Sektor (Hotel, Restaurant und Catering).

Bis zu diesem Zeitpunkt werden außerdem mehrere delegierte Rechtsakte und praktische Leitlinien erwartet, unter anderem zu:

  • Wiederverwendung von Verpackungen
  • Beschränkungen bestimmter Verpackungsformate
  • Methodik zur Berechnung von Reduzierungen bei Verpackungsvolumen und -gewicht
  • Festlegung der Mindestanzahl an Umläufen für Mehrwegverpackungen
12. Februar 2028Folgende Anforderungen treten in Kraft:

  • Kompostierbarkeit bestimmter Verpackungen
  • Reduzierung von Leerraum in Verkaufsverpackungen
  • Verpflichtungen hinsichtlich wiederverwendbarer Verpackungen im HORECA-Sektor

Die Verordnung führt zudem zunehmend strengere Kriterien zur Vermeidung von Überverpackungen ein. Dabei liegt ein besonderer Fokus auf unnötigen Verpackungen und übermäßigem Leerraum.

12. August 2028Die neuen europäischen Vorschriften zur harmonisierten Kennzeichnung von Verpackungen werden anwendbar.

Die Kennzeichnungen müssen folgende Aspekte unterstützen:

  • Identifizierung der verwendeten Materialien
  • Getrennte Sammlung von Verpackungsabfällen
  • Ordnungsgemäße Abfallbewirtschaftung
  • Rückverfolgbarkeit von Verpackungen

Darüber hinaus werden digitale Systeme wie QR-Codes und papierlose Informationslösungen eingeführt.

1. Januar 2030Einige der wirkungsvollsten Anforderungen der PPWR treten ab 2030 in Kraft:

  • Anforderungen an die Recyclingfähigkeit von Verpackungen
  • Mindestanteile an recyceltem Kunststoff
  • Beschränkungen bestimmter Einwegverpackungen
  • Begrenzung des Leerraums in E-Commerce- und Transportverpackungen
  • Mindestziele für die Wiederverwendung von Verpackungen
  • Nachfüllverpflichtungen für große Vertriebshändler
2035–2038Ab 2035 dürfen nur noch Verpackungen in Verkehr gebracht werden, die in großem Maßstab recycelbar sind.
Ab 2038Nur Verpackungen der höchsten Recyclingfähigkeitsklassen dürfen auf den Markt gebracht werden.
2040Die Verordnung sieht weitere Erhöhungen vor bei:

  • Mindestanteilen an recyceltem Material
  • verpflichtenden Anteilen wiederverwendbarer Verpackungen
  • Zielen der Kreislaufwirtschaft für Verpackungen
Food production worker in sterile uniform and gloves packaging f

Herausforderungen für die Lebensmittelbranche

Für Unternehmen der Lebensmittelbranche bedeutet die Einhaltung der PPWR, Verpackungen neu zu denken und dabei Umweltziele, Lebensmittelsicherheit, Produkterhaltung und industrielle Umsetzbarkeit in Einklang zu bringen.

Die neuen Anforderungen werden sich schrittweise auf Materialien, Verpackungsformate, Beschaffungsprozesse sowie den Austausch von Informationen entlang der Lieferkette auswirken.

 

Ab 12. August 2026: Chemische Sicherheit und Verpackungskonformität

Ab 12. August 2026 gelten spezifische Grenzwerte für PFAS in Lebensmittelkontaktverpackungen. Die PPWR regelt zudem die Gesamtkonzentration von Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertigem Chrom in Verpackungen.

Unternehmen müssen die von Lieferanten bereitgestellten Informationen unter Berücksichtigung von Materialien, Zusammensetzung und Risikobewertung prüfen. Falls erforderlich, können Analysen auf PFAS, Gesamtfluor und Schwermetalle technische Nachweise zur Unterstützung der Konformität liefern.

Das Inverkehrbringen von Verpackungen muss außerdem durch eine Konformitätsbewertung, technische Dokumentation und die EU-Konformitätserklärung abgesichert werden. Dies erfordert eine engere Zusammenarbeit zwischen Verpackungsherstellern, Lieferanten, Abfüllern, Markeninhabern, Importeuren und Händlern.

 

Ab 2027: Erweiterte Herstellerverantwortung

Die PPWR stärkt die Verpflichtungen im Zusammenhang mit der erweiterten Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility, EPR). Dazu gehören die Registrierung in nationalen Systemen, die Meldung relevanter Daten sowie finanzielle Beiträge zu den Kosten der Verpackungsabfallbewirtschaftung.

Unternehmen, die Produkte in mehreren europäischen Ländern vermarkten, müssen die jeweils geltenden Anforderungen in den einzelnen Märkten prüfen und die Erfassung, Verwaltung und Übermittlung der erforderlichen Informationen entsprechend organisieren.

 

Ab 2028: Harmonisierte Kennzeichnung

Verpackungen müssen mit einer harmonisierten Kennzeichnung versehen werden, die Informationen zur Materialzusammensetzung enthält, um eine korrekte Entsorgung zu erleichtern. Für wiederverwendbare Verpackungen sowie Verpackungen, die Pfand- und Rücknahmesystemen unterliegen, werden ebenfalls spezifische Informationen erforderlich sein.

Unternehmen der Lebensmittelbranche müssen diese Anforderungen mit den bereits auf Verpackungen vorhandenen Informationen sowie mit den Vorgaben der Lebensmittelkennzeichnung abstimmen. Dabei gilt es, den häufig begrenzten verfügbaren Platz auf Verpackungen und die Anforderungen unterschiedlicher Märkte zu berücksichtigen.

 

Ab 2030: Recyclingfähigkeit, Reduzierung und Kreislaufwirtschaft von Verpackungen

Ab 2030 gilt eine Reihe von Anforderungen, die darauf abzielen, das Design und die Nutzung von Verpackungen grundlegend zu verändern:

  • Recyclinggerechtes Verpackungsdesign gemäß harmonisierten Kriterien
  • Einstufung von Verpackungen nach ihrer Recyclingfähigkeit
  • Mindestanteile an recyceltem Material für bestimmte Arten von Kunststoffverpackungen
  • Minimierung von Verpackungsgewicht und -volumen
  • Wiederverwendungsziele für bestimmte Verpackungsarten
  • Beschränkungen bestimmter Einwegverpackungsformate
  • Anforderungen an Nachfüll- und Wiederverwendungslösungen

Für die Lebensmittelbranche besteht die Herausforderung darin, diese Ziele mit den Anforderungen an Lebensmittelsicherheit, Barriereeigenschaften und Produkthaltbarkeit in Einklang zu bringen. Die Überprüfung von Mehrschichtverbunden, Beschichtungen, Klebstoffen und anderen Verpackungskomponenten darf den Schutz der Lebensmittel nicht beeinträchtigen.

Auch jede Reduzierung der eingesetzten Materialmenge muss sorgfältig bewertet werden. Haltbarkeitsstudien können die Entwicklung neuer Verpackungsformate oder Leichtbaukonzepte unterstützen, indem sie nachweisen, dass eine Optimierung der Verpackung nicht zu einer erhöhten Produktverschlechterung oder mehr Lebensmittelverschwendung führt.

Für Kunststoffverpackungen mit Lebensmittelkontakt muss der Einsatz von recyceltem Material zudem den geltenden Vorschriften für Lebensmittelkontaktmaterialien (FCM – Food Contact Materials) entsprechen. Daher müssen Herkunft, Qualität und Eignung der Materialien sowie die von Lieferanten bereitgestellte Dokumentation überprüft werden.

 

Ab 2035 und 2040: Schrittweise strengere Anforderungen

Ab 2035 müssen Verpackungen in großem Maßstab recycelbar sein und gleichzeitig die Kriterien für ein recyclinggerechtes Design erfüllen.

Ab 2040 werden die Anforderungen an Recyclinganteile und Wiederverwendungsquoten für bestimmte Verpackungsarten weiter erhöht. Unternehmen müssen daher einen schrittweisen Weg zur Konformität planen, die Entwicklung technischer Kriterien verfolgen und die erforderlichen Maßnahmen rechtzeitig umsetzen.

Green leaf on eco friendly brown paper honeycomb wrap for product packaging parcel carton box

Tentamus Unterstützung auf dem Weg zur PPWR-Konformität

Die PPWR-Konformität erfordert eine Kombination aus regulatorischer Bewertung, Materialkenntnissen, der Erfassung von Informationen entlang der Lieferkette sowie gegebenenfalls erforderlichen analytischen Prüfungen.

Durch die Verbindung spezialisierter Labore mit umfassender Beratungsexpertise unterstützt Tentamus Unternehmen dabei, einen auf ihre Rolle in der Lieferkette, die Eigenschaften ihrer Verpackungen und die geltenden Anforderungen abgestimmten Weg zur Konformität zu entwickeln.

Prüfung von Lebensmittelverpackungen und Lebensmittelkontaktmaterialien

Lebensmittelverpackungen gehören zu den Kategorien, die am stärksten von der PPWR betroffen sind – insbesondere im Hinblick auf das Vorhandensein von PFAS und anderen bedenklichen Stoffen, die Sicherheit von Lebensmittelkontaktmaterialien sowie die Notwendigkeit, Verpackungen zu reduzieren, ohne dabei Produktqualität und Haltbarkeit zu beeinträchtigen.

Die PPWR ersetzt nicht die bestehenden Vorschriften für Lebensmittelkontaktmaterialien und -gegenstände. Unternehmen der Lebensmittelbranche müssen daher die neuen Umweltanforderungen mit den bereits geltenden Anforderungen an die Sicherheit und Eignung von Verpackungen verbinden.

Mit der Expertise seiner Labore unterstützt Tentamus Lebensmittelhersteller, Verpackungsunternehmen, Händler und Akteure entlang der Lieferkette bei:

  • PFAS- und Gesamtfluor-Analysen
    Artikel 5 der PPWR führt spezifische Grenzwerte für das Vorhandensein von PFAS in Lebensmittelkontaktverpackungen ein, die ab dem 12. August 2026 gelten.Tentamus unterstützt Unternehmen durch gezielte PFAS-Analysen und die Bestimmung des Gesamtfluorgehalts. Die Auswahl der Prüfungen erfolgt auf Grundlage der Eigenschaften der Verpackung sowie der verfügbaren Informationen zu den eingesetzten Materialien.
  • Schwermetallanalysen
    Die PPWR legt Anforderungen hinsichtlich des Gehalts an Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertigem Chrom in Verpackungen oder deren Bestandteilen fest.Tentamus führt Analysen zur Bestimmung dieser Schwermetalle durch und unterstützt Unternehmen dabei, deren Konzentrationen in Materialien zu überprüfen und die erforderlichen analytischen Nachweise zu erbringen.

    Die Prüfungen werden unter Berücksichtigung der Verpackungszusammensetzung, der verwendeten Materialien und der verfügbaren Informationen entlang der Lieferkette festgelegt.

  • Lebensmittelkontaktmaterialien und Migrationstests
    Bei Verpackungen, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, müssen die durch die PPWR eingeführten Nachhaltigkeitsanforderungen gemeinsam mit den geltenden Vorschriften für Lebensmittelkontaktmaterialien und -gegenstände betrachtet werden.Tentamus führt Lebensmittelsicherheits- und Migrationstests für Verpackungsmaterialien mit Lebensmittelkontakt durch. Dabei unterstützt Tentamus Unternehmen bei der Bewertung der Materialeignung sowie der Untersuchung möglicher Wechselwirkungen zwischen Verpackung und Lebensmittel.

    Prüfungen können auch erforderlich sein, wenn Verpackungen zur Reduzierung von Gewicht oder Volumen angepasst werden oder wenn neue Materialien, Komponenten oder Designlösungen eingeführt werden.

  • Haltbarkeitsstudien zur Verpackungsoptimierung
    Die Reduzierung von Verpackungen darf die Produktsicherheit, Qualität oder Haltbarkeit nicht beeinträchtigen.Haltbarkeitsstudien ermöglichen es, die Auswirkungen von Verpackungsänderungen zu bewerten und zu überprüfen, ob die neue Verpackung weiterhin ausreichende Schutz- und Konservierungsbedingungen gewährleistet.

    Die Studien können Projekte unterstützen, die darauf abzielen:

  • die eingesetzte Materialmenge zu reduzieren
  • Verpackungsgewicht und -volumen zu optimieren
  • alternative Materialien oder Verpackungsformate zu bewerten
  • die Leistungsfähigkeit neuer Verpackungslösungen zu überprüfen
    Produktqualität und -sicherheit zu gewährleisten
  • Produktverschlechterung und Lebensmittelverschwendung zu vermeiden
Schulung zur PPWR

Die PPWR-Schulung bietet einen praxisnahen und strukturierten Überblick über die Verordnung (EU) 2025/40 und ermöglicht den beteiligten Unternehmensbereichen, die Anforderungen, Verantwortlichkeiten und Zeitpläne der Verordnung zu verstehen.

Die Schulung umfasst:

  • den regulatorischen Hintergrund und die Ziele der Verordnung
  • die beteiligten Akteure und ihre jeweiligen Verantwortlichkeiten
  • die wichtigsten Verpflichtungen für Unternehmen
  • Fristen und Zeitpläne für die Anwendung der Anforderungen
  • die Auswirkungen auf verschiedene Unternehmensbereiche und Geschäftsprozesse

Die Schulung hat eine empfohlene Dauer von 1,5 bis 2 Stunden und kann relevante Abteilungen wie Qualitätsmanagement, Einkauf, Forschung und Entwicklung, Produktion, Marketing, Recht und Nachhaltigkeit einbeziehen.

Regulatorische Updates und Entwicklungen

Die PPWR sieht die schrittweise Veröffentlichung von delegierten Rechtsakten und Durchführungsrechtsakten vor, die für zahlreiche Anforderungen konkrete Methoden, technische Kriterien und Anwendungsverfahren festlegen werden.

Der Service für regulatorische Updates ermöglicht es Unternehmen, laufend folgende Entwicklungen zu verfolgen:

  • regulatorische Änderungen und Entwicklungen
  • Veröffentlichung von Durchführungsrechtsakten
  • neue relevante Anforderungen
  • zu planende Fristen und Termine
  • potenzielle Auswirkungen auf Geschäftsaktivitäten und Verpackungen
Technisch-regulatorische Bewertung und Gap-Analyse

Die Bewertung übersetzt die allgemeinen Anforderungen der PPWR in konkrete Verpflichtungen für das jeweilige Unternehmen.

Die Analyse beginnt mit einer Bewertung des Unternehmens, seiner Rolle innerhalb der Lieferkette sowie der Arten von Verpackungen, die verwendet oder auf dem Markt bereitgestellt werden. Anschließend wird die bestehende Situation mit den Anforderungen der Verordnung verglichen, um kritische Punkte, fehlende Informationen und prioritäre Handlungsfelder zu identifizieren.

Die Bewertung umfasst:

  • Analyse des Unternehmenskontexts und der Geschäftstätigkeiten
  • Identifizierung der jeweiligen Rollen innerhalb der Lieferkette
  • Überprüfung der verwendeten oder in Verkehr gebrachten Verpackungsarten
  • Ermittlung der geltenden Anforderungen
  • Prüfung verfügbarer Informationen und Dokumente
  • Identifizierung von Lücken und potenziellen kritischen Punkten
  • Festlegung von Prioritäten und relevanten Fristen

Am Ende der Bewertung wird ein Abschlussbericht erstellt, der die durchgeführten Analysen dokumentiert, die relevanten Anforderungen zusammenfasst und die für das Unternehmen sowie die jeweilige Branche maßgeblichen Verpflichtungen hervorhebt.

Strukturierung des Konformitätsbewertungssystems

Wir unterstützen Unternehmen bei der Entwicklung und Umsetzung ihres Systems zur Verpackungskonformitätsbewertung, indem wir Prozesse, Verantwortlichkeiten und die erforderliche technische Dokumentation definieren. Der Service umfasst zudem die strukturierte Organisation von Informationen aus der Lieferkette und von Lieferanten, um die für die PPWR erforderlichen Nachweise effizient zu verwalten.

Die Unterstützung umfasst:

  • Analyse interner Rollen und Verantwortlichkeiten
  • Darstellung der Informationsflüsse entlang der Lieferkette
  • Definition der von Lieferanten einzuholenden Informationen
  • Strukturierung des Konformitätsbewertungsverfahrens
  • Organisation technischer Nachweise
  • Unterstützung bei der Erstellung oder Aktualisierung der technischen Dokumentation
  • Unterstützung bei der Erstellung der EU-Konformitätserklärung
Überprüfung der technischen Verpackungsdokumentation

Der Beratungsservice umfasst die Bewertung der Vollständigkeit und Konsistenz der technischen Dokumentation für Verpackungen, die entweder vom Unternehmen selbst hergestellt oder von Lieferanten bezogen werden.

Die Prüfung kann folgende Dokumente und Nachweise umfassen:

  • EU-Konformitätserklärungen für Verpackungen
  • Konformitätsbewertungsverfahren
  • Technische Datenblätter einzelner Verpackungskomponenten
  • Erklärungen und Informationen von Lieferanten
  • Prüfberichte zum Nachweis der Einhaltung geltender Anforderungen
  • Weitere technische Nachweise, die gemäß der Verordnung erforderlich sind

Die Bewertung identifiziert fehlende Dokumente, unvollständige Informationen oder Aspekte, die einer weiteren Prüfung bedürfen.

Darüber hinaus unterstützt sie Unternehmen bei der Definition der erforderlichen Dokumentationsanforderungen an ihre Lieferanten und bei der strukturierten Kommunikation dieser Anforderungen entlang der Lieferkette.

Bewertung der Umweltleistung von Verpackungen

Tentamus unterstützt Unternehmen bei der Bewertung der Umweltauswirkungen von Verpackungen sowie bei der Identifizierung möglicher Optimierungslösungen mithilfe anerkannter Methoden und Werkzeuge.

Der Service kann folgende Leistungen umfassen:

  • Ökobilanzierungen (Life Cycle Assessments, LCA) und Bewertung der Auswirkungen über den gesamten Lebenszyklus
  • Berechnung des CO₂-Fußabdrucks
  • Erstellung von Umweltproduktdeklarationen (Environmental Product Declarations, EPDs)
  • Identifizierung wesentlicher Verbesserungspotenziale
  • Bereitstellung von Daten und Nachweisen zur Unterstützung von Nachhaltigkeitsstrategien und Umweltkommunikation

Diese Aktivitäten ermöglichen eine Bewertung der Umweltleistung von Verpackungen auf Basis messbarer Daten. Dadurch wird vermieden, dass Maßnahmen wie die Reduzierung von Materialeinsatz oder der Austausch einzelner Komponenten lediglich zu einer Verlagerung von Umweltbelastungen innerhalb des Lebenszyklus führen.

Die Ergebnisse können zudem als technische Grundlage für konkrete und nachweisbare Umweltaussagen dienen – im Einklang mit den geltenden regulatorischen Anforderungen.

Umweltkommunikation und Green Claims

Ab dem 27. September 2026 gelten die durch die Richtlinie (EU) 2024/825 eingeführten Bestimmungen, die den Verbraucherschutz vor Greenwashing und irreführender Umweltkommunikation stärken.

Unternehmen müssen künftig stärker darauf achten, welche umweltbezogenen Aussagen sie auf Verpackungen und in Kommunikationsmaterialien verwenden. Allgemeine, nicht ausreichend belegte oder auf nicht überprüfbaren Daten basierende Aussagen sind zu vermeiden.

Begriffe wie „grün“, „ökologisch“, „nachhaltig“, „umweltfreundlich“ oder „naturfreundlich“ dürfen nur verwendet werden, wenn eine anerkannte und für die Aussage relevante Umweltleistung nachgewiesen werden kann. Besondere Aufmerksamkeit ist zudem bei Nachhaltigkeitssiegeln, Klimaneutralitätsaussagen und Aussagen erforderlich, die sich nur auf einen Teil des Produkts oder der Verpackung beziehen, aber als Aussage für das gesamte Produkt dargestellt werden.

Tentamus unterstützt Unternehmen bei der Überprüfung von Green Claims und der Entwicklung einer Umweltkommunikation, die mit den tatsächlichen Eigenschaften der Verpackung, den verfügbaren Nachweisen und den geltenden regulatorischen Anforderungen übereinstimmt.

Der Service kann folgende Leistungen umfassen:

  • Prüfung und Bewertung umweltbezogener Aussagen auf Verpackungen, Produkten, Websites, Broschüren, Marketingmaterialien usw.
  • Analyse der zugrunde liegenden Dokumentation und Nachweise
  • Bewertung des Risikos umweltbezogener Aussagen hinsichtlich der Einhaltung der geltenden Green-Claims-Vorschriften

Die Bewertung von Aussagen kann auf Nachweisen wie Umweltzeichen (Eco Labels), LCA-Studien, CO₂-Fußabdrücken, Umweltproduktdeklarationen (EPDs), Lieferkettendaten, Zertifizierungen und analytischen Ergebnissen basieren.

Two lab technicians work in the background of a lab with biodegr

Tentamus-Unterstützung für verschiedene Branchen

Lebensmittel und Getränke

PFAS-, Gesamtfluor- und Schwermetallanalysen, Migrationstests, Bewertung der Sicherheit von Lebensmittelkontaktmaterialien sowie Haltbarkeitsstudien zur Optimierung von Verpackungen.

 

Kosmetik und Körperpflege

Überprüfung von Verpackungsmaterialien und Dokumentationen, Bewertung der geltenden Anforderungen sowie Unterstützung bei der Verwaltung von Lieferanteninformationen.

 

Pharmazeutische und medizinische Produkte

Technische und dokumentarische Bewertungen zur Integration der PPWR-Anforderungen mit den Anforderungen an Produktsicherheit, Schutz und Stabilität.

 

Reinigungsmittel und Haushaltsprodukte

Unterstützung bei der Überprüfung von Verpackungszusammensetzung, beschränkten Stoffen und technischer Dokumentation.

 

Handel und Eigenmarken

Analyse der Verantwortlichkeiten von Markeninhabern, Lieferanten-Mapping, Überprüfung verfügbarer Nachweise sowie Unterstützung bei der Konformitätsbewertung.

 

Verpackungshersteller

Bewertung der geltenden Anforderungen, Laborprüfungen sowie Unterstützung bei der Erstellung der Informationen, die Kunden entlang der Lieferkette bereitgestellt werden müssen.

 

HORECA und Beherbergungsbetriebe

Unterstützung bei der Umsetzung der spezifischen PPWR-Anforderungen für Restaurants, Bars, Take-away-Betriebe, Hotels und Beherbergungseinrichtungen:

  • Überprüfung von Anforderungen an Lebensmittelverpackungen und LebensmittelkontaktmaterialienPFAS-Analysen
  • Einführung von Nachfüll- und Wiederverwendungssystemen
  • Bewertung von Alternativen zu Einwegverpackungen
  • Management der neuen Beschränkungen, die ab 2030 gelten

Warum Tentamus?

  • Integrierte analytische und regulatorische Expertise
    Ein einziges Netzwerk, das regulatorische Bewertung, technische Beurteilung und Laboranalytik miteinander verbindet.
  • Unterstützung entlang des gesamten Prozesses
    Von der ersten Analyse der Verpackungsstrukturen bis zur Erstellung der erforderlichen Nachweise zur Dokumentation der Konformität.
  • Expertise im Bereich Lebensmittelverpackungen
    Spezialisiertes Know-how in den Bereichen Sicherheit von Lebensmittelkontaktmaterialien, Migrationstests und Haltbarkeitsstudien.
  • Nationales und internationales Netzwerk
    Wir sind ein globales Netzwerk aus Laboren und Beratungsunternehmen, das Unternehmen bei den Anforderungen an Qualität, Sicherheit und Konformität von Produkten und Organisationen unterstützt.

FAQ

Ab wann gilt die PPWR?

Die Verordnung trat am 11. Februar 2025 in Kraft und gilt grundsätzlich ab dem 12. August 2026.

Weitere Anforderungen werden in den darauffolgenden Jahren schrittweise und gemäß unterschiedlichen Fristen eingeführt.

 

Für welche Unternehmen gilt die PPWR?

Die PPWR gilt für Unternehmen, die Verpackungen herstellen, importieren, vertreiben oder Verpackungen und verpackte Produkte auf dem europäischen Markt bereitstellen.

Die jeweiligen Verpflichtungen unterscheiden sich je nach Rolle des Unternehmens innerhalb der Lieferkette.

Gilt die PPWR auch für Unternehmen, die Produkte unter eigener Marke vertreiben?

Ja. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte unter eigenem Namen oder eigener Marke vermarktet, als Hersteller gelten und damit spezifische Verantwortlichkeiten hinsichtlich Konformität und Dokumentation übernehmen.

Gilt die PPWR auch für Lebensmittelverpackungen?

Ja. Lebensmittelverpackungen unterliegen sowohl den allgemeinen Anforderungen der PPWR als auch spezifischen Vorgaben, einschließlich der Grenzwerte für PFAS.

Die bestehenden Vorschriften für Materialien und Gegenstände, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, bleiben weiterhin anwendbar und müssen zusätzlich berücksichtigt werden.

Welche PFAS-Grenzwerte führt die PPWR ein?

Ab dem 12. August 2026 dürfen Lebensmittelkontaktverpackungen nicht auf den Markt gebracht werden, wenn sie PFAS in Konzentrationen enthalten, die den in der Verordnung festgelegten Grenzwerten entsprechen oder diese überschreiten.

Die Bewertung erfolgt durch gezielte PFAS-Analysen, die Bestimmung des Gesamt-PFAS-Gehalts oder die Bestimmung des Gesamtfluorgehalts unter den in der Verordnung festgelegten Bedingungen.

Ist eine Lieferantenerklärung ausreichend, um die Konformität nachzuweisen?

Dies hängt von der jeweiligen Anforderung, der Zuverlässigkeit und Vollständigkeit der Dokumentation sowie dem mit der Verpackung verbundenen Risikolevel ab.

In bestimmten Fällen kann es sinnvoll oder erforderlich sein, die bereitgestellten Informationen durch Laborprüfungen oder zusätzliche technische Nachweise zu verifizieren.

Welche Prüfungen können erforderlich sein?

Abhängig vom Material und der vorgesehenen Verwendung können Prüfungen auf PFAS, Gesamtfluor und Schwermetalle erforderlich sein.

Für Lebensmittelkontaktverpackungen können zusätzlich Lebensmittelsicherheits- und Migrationstests notwendig sein.

Was ist die EU-Konformitätserklärung gemäß PPWR?

Es handelt sich um das Dokument, mit dem der Hersteller erklärt, dass die Verpackung die geltenden Anforderungen der Verordnung erfüllt.

Die EU-Konformitätserklärung muss durch eine geeignete Konformitätsbewertung sowie die entsprechende technische Dokumentation gestützt werden.

Wer ist für die EU-Konformitätserklärung verantwortlich?

Die Verantwortung liegt beim Hersteller, der gemäß den in der Verordnung festgelegten Definitionen und Bedingungen bestimmt wird.

Die korrekte Zuordnung dieser Rolle muss unter Berücksichtigung der Beziehungen zwischen Verpackungshersteller, Markeninhaber und den Unternehmen, die die Verpackung auf dem Markt bereitstellen, geprüft werden.

Wie sollte ein Verpackungsportfolio mit vielen unterschiedlichen Verpackungsarten verwaltet werden?

Es empfiehlt sich, zunächst das Verpackungsportfolio zu erfassen und – sofern technisch möglich – Verpackungen anhand von Materialien, Struktur, Verwendungszweck und Lieferanten in homogene Gruppen einzuteilen.

Diese Vorgehensweise ermöglicht es, Prioritäten festzulegen und einen risikobasierten Prüf- und Verifizierungsplan zu entwickeln, der dem jeweiligen Risikoniveau angemessen ist.

Wie kann Tentamus die Konformität unterstützen?

Tentamus verbindet technisch-regulatorische Beratung mit Laboranalytik.

Die Unterstützung kann folgende Leistungen umfassen:

  • Schulungen
  • regulatorische Updates
  • Bewertungen und Gap-Analysen
  • spezifische technische Bewertungen
  • Prüfungen auf bedenkliche Stoffe
  • Migrationstests
  • Haltbarkeitsstudien
  • Unterstützung bei der Strukturierung des Konformitätsbewertungssystems
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