Sollten Hersteller auf die Verwendung von Titandioxid in Zahnpasta verzichten?

Jahrzehntelang galt Titandioxid als harmlos und wurde in vielen Produkten genutzt. Die Europäische Union hat jedoch im August 2022 die Verwendung von Titandioxid in Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln verboten. Das weiße Pigment kann potenziell genetische Mutationen verursachen. In Produkten, die verschluckt werden können, wie Zahnpasta und Lippenstiften, ist er jedoch weiterhin erlaubt.
Ökotest hat 48 verschiedene Universalzahncremes getestet und bewertet.
In Lebensmittel verboten
Titandioxid war früher in Lebensmitteln als Zusatzstoff E171 enthalten. Er diente als Farbstoff und verlieh den Lebensmitteln die weiße Farbe.
Im Auftrag der Europäischen Kommission führte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) eine Risikobewertung zur Sicherheit von E171 durch. Sie kam im Frühjahr 2021 zu dem Schluss, dass Titandioxid angesichts der Bedenken hinsichtlich seiner mutagenen Wirkung nicht mehr als sicher angesehen werden kann.
Diese Entscheidung wurde zum Schutz der Verbraucher getroffen, da die Absorption von Titandioxidpartikeln nach der Einnahme gering ist, sie sich aber dennoch im menschlichen Körper anreichern können.
Das Verbot gilt auch für Nahrungsergänzungsmittel, die in Drogerien, Supermärkten und Apotheken zu kaufen sind. Produkte mit dem Zusatzstoff E171, die vor August 2022 auf den Markt gekommen sind, dürfen noch bis zum Ablauf ihres Mindesthaltbarkeitsdatums verkauft werden.
In Medikamenten weiterhin erlaubt
Bei Arzneimitteln wurde ein anderer Ansatz verfolgt. Während Titandioxid in Lebensmitteln lediglich für das Aussehen verwendet wurde, kann die Entfernung von Titandioxid aus Arzneimitteln deren Wirkung, Sicherheit und pharmazeutische Qualität beeinträchtigen. Daher wurde das weiße Pigment nicht aus der pharmazeutischen Verwendung verbannt, um Versorgungsengpässe zu vermeiden, da die Neuformulierung dieser Arzneimittel ein langwieriges und teures Zulassungsverfahren erfordert. Eine Neubewertung von Titandioxid in Arzneimitteln ist für April 2024 geplant.
Sicher auf der Haut?
Titandioxid wird außerdem in Kosmetika verwendet und ist auch in Produkten mit der Bezeichnung CI 77891 zu finden. Es gilt als sicher in der Anwendung auf der Haut.
Eine Stellungnahme der Europäischen Kommission zur Verwendung von Titandioxid in Kosmetika wurde für März 2023 erwartet, könnte aber auch erst 2024 kommen. Aus diesem Grund verwendet die Kosmetikindustrie weiterhin das weiße Pigment.
Zahnpasta-Hersteller sind vorsichtiger
Viele Hersteller von Zahnpasta sind proaktiv und entfernen Titandioxid aus den Formulierungen ihrer Produkte. Sie berücksichtigen das Verbot von Titandioxid in Lebensmitteln und den Druck der Verbraucher, einschließlich der Eltern, die besorgt sind, dass ihre Kinder jeden Tag Zahnpasta verschlucken.
Bei den von Ökotest durchgeführten Tests enthielten 21 der 48 getesteten Universalzahncremes noch Titandioxid. Die Hersteller erklärten jedoch, sie hätten ihre Rezepturen bereits geändert oder würden dies in Kürze tun.
Titandioxid war nicht der einzige Stoff, auf den die Tests abzielten. Auch das Vorhandensein von Fluorid wurde untersucht, da es ein wichtiger Wirkstoff zum Schutz vor Karies ist. Zahnpasta sollte mindestens 1.000 Milligramm pro Kilogramm (mg/kg oder ppm) Fluorid enthalten. Zahncremes ohne Fluorid erhielten daher die Note "mangelhaft".
Darüber hinaus wurden in Zahnpasta ohne Fluorid Blei und Arsen in Mengen nachgewiesen, die über dem vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) festgelegten vermeidbaren Wert lagen. Diese Schwermetalle sind für den menschlichen Körper schon in geringen Mengen gesundheitsschädlich. Die Hersteller müssen ihre Mengen so gering wie möglich halten.
Unsere Labore sind Ihr Partner!
Unsere Labore sind Ihr Partner für die Analyse von Titandioxid und anderen Stoffen in Ihren Produkten. Wir beraten Sie gerne umfassend zu diesem Thema.
Quelle: Ökotest