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Wer kontrolliert Nahrungsergänzungsmittel?

Nahrungsergänzungsmittel Analyse
9. Sep. 2019

Was sind Nahrungsergänzungsmittel?

(1) Laut § 1 NemV ist ein Nahrungsergänzungsmittel ein Lebensmittel, das

  1. dazu bestimmt ist, die allgemeine Ernährung zu ergänzen,
  2. ein Konzentrat von Nährstoffen oder sonstigen Stoffen mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung allein oder in Zusammensetzung darstellt und
  3. in dosierter Form, insbesondere in Form von Kapseln, Pastillen, Tabletten, Pillen und anderen ähnlichen Darreichungsformen, Pulverbeuteln, Flüssigampullen, Flaschen mit Tropfeinsätzen und ähnlichen Darreichungsformen von Flüssigkeiten und Pulvern zur Aufnahme in abgemessenen kleinen Mengen, in den Verkehr gebracht wird.

(2) Nährstoffe im Sinne dieser Verordnung sind Vitamine und Mineralstoffe, einschließlich Spurenelemente.

Dementsprechend zielt ein Nahrungsergänzungsmittel darauf ab, die allgemeine Ernährung zu ergänzen. Ob und in welcher Form dies für den einzelnen Verbraucher notwendig ist, wird durch Ernährung, Lebensumstände und Bedürfnisse bedingt.

Welche Stoffe dürfen Nahrungsergänzungsmittel beinhalten?

Nahrungsergänzungsmittel können einen Nährstoff oder auch eine Zusammensetzung mehrerer Nährstoffe enthalten. Europaweit ist einheitlich und detailliert gesetzlich festgelegt, welche Nährstoffe (Vitamine und Mineralstoffe) verwendet werden dürfen. Die wurden Sicherheit und Bioverfügbarkeit getestet.

Weiterhin gibt es in Hinblick auf sonstige Stoffe eine Verbotsliste mit Stoffen, bei denen Sicherheitsbedenken bestehen.

Wer kontrolliert Nahrungsergänzungsmittel und wie wird die Sicherheit gewährleistet?

Anders als bei Arzneimitteln dürfen Nahrungsergänzungsmittel ohne vorherige Zulassung auf den Markt gebracht werden. Allerdings gilt z.B. in Deutschland jedoch die Anzeigepflicht (§ 5 NemV), nach der der Hersteller oder Importeur das Nahrungsergänzungsmittel vor dem Inverkehrbringen beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) anzeigen muss.

Die Hauptverantwortung für ein sicheres Produkt trägt dennoch der Hersteller. Eigenkontrollen und ein unternehmenseigenes Qualitätsmanagement sollen für die Konformität mit gesetzlichen Vorschriften, Qualität und Sicherheit des Nahrungsergänzungsmittels sorgen. Unabhängige Auftragslabore können Hersteller bei der Überprüfung ihrer Produkte unterstützen.

Die Tochterlabore der Tentamus Gruppe führen routinemäßig und zuverlässig Laboranalytik von Nahrungsergänzungsmitteln, sowie Kennzeichnunsprüfungen und Hygieneauditierungen durch und können Sie bei der Qualitätssicherung Ihres Nahrungsergänzungsmittels unterstützen.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage! Kontaktieren Sie uns gern über unser Kontaktformular.

 

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