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Welche Allergene gibt es?

Allergenkennzeichnung
23. Apr. 2021

Ein Allergen ist eine Substanz, die eine allergische Reaktion des Immunsystems auslösen kann. Diese Reaktionen treten auf, weil das Immunsystem fälschlicherweise harmlose Stoffe als Bedrohung einstuft und eine Abwehrreaktion einleitet.

Bestimmte Lebensmittel sind Auslöser für Allergien. Der Verzehr oder Kontakt zu diesen kann bei den Betroffenen zu Symptomen wie Schleimhautschwellungen, Übelkeit, Erbrechen, Juckreiz, Hautausschlag und Durchfall führen. In schweren Fällen kann es auch zu einem lebensbedrohlichen anaphylaktischen Schock kommen.

Zutaten in Lebensmitteln als Auslöser

Wenn bestimmte Zutaten wie Erdnüsse oder Sellerie enthalten sind, müssen diese auf den Lebensmittelverpackungen gekennzeichnet sein. In der EU müssen Allergene unabhängig von ihrer Menge auf der Verpackung eines Lebensmittels deklariert werden, wenn sie als Zutat oder Bestandteil eines verwendeten Zutatenbestandteils im Produkt enthalten sind. Es gibt keine festgelegte Mindestmenge, ab der eine Kennzeichnung erforderlich wäre – bereits kleinste Mengen eines Allergens müssen aufgeführt werden. Laut Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 gibt es in der EU 14 Auslöser für Allergien oder Unverträglichkeiten. Zu diesen gehören:

  1. Glutenhaltiges Getreide, wie Dinkel und Khorasan-Weizen, Roggen, Gerste, Hafer oder Hybridstämme davon, sowie daraus hergestellte Erzeugnisse - mit gewissen Ausnahmen
  2. Krebstiere und daraus gewonnene Erzeugnisse
  3. Eier und daraus gewonnene Erzeugnisse
  4. Fische und daraus gewonnene Erzeugnisse, mit gewissen Ausnahmen
  5. Erdnüsse und daraus gewonnene Erzeugnisse
  6. Sojabohnen und daraus gewonnene Erzeugnisse, mit gewissen Ausnahmen
  7. Milch und daraus gewonnene Erzeugnisse (einschließlich Laktose), mit gewissen Ausnahmen
  8. Schalenfrüchte, z.B. Mandeln, Haselnüsse, Walnüsse und Pistazien, sowie daraus gewonnene Erzeugnisse
  9. Sellerie und daraus gewonnene Erzeugnisse
  10. Senf und daraus gewonnene Erzeugnisse
  11. Sesamsamen und daraus gewonnene Erzeugnisse
  12. Schwefeldioxid und Sulphite in Konzentrationen von mehr als 10 mg/kg oder 10 mg/l als insgesamt vorhandenes Schwefeldioxid
  13. Lupinen und daraus gewonnene Erzeugnisse
  14. Weichtiere und daraus gewonnene Erzeugnisse

Unterschied zwischen allergische Reaktion und Unverträglichkeit

Der Hauptunterschied zwischen einer allergischen Reaktion und einer Unverträglichkeit bei Lebensmitteln liegt in der Art, wie der Körper darauf reagiert.

Allergische Reaktion: Das Immunsystem erkennt bestimmte Lebensmittelbestandteile (z. B. Erdnüsse, Milchproteine) fälschlicherweise als schädlich und reagiert mit einer Immunantwort. Dies kann zu Symptomen wie Hautausschlag, Atemproblemen, Schwellungen oder im schlimmsten Fall einem anaphylaktischen Schock führen. Schon kleinste Mengen können gefährlich sein.

Unverträglichkeit (Intoleranz): Hier ist das Immunsystem nicht beteiligt. Stattdessen kann der Körper bestimmte Nahrungsbestandteile nicht richtig verdauen oder verarbeiten (z. B. Laktose bei Laktoseintoleranz oder Histamin bei Histaminintoleranz). Die Symptome sind meist Verdauungsprobleme wie Blähungen, Durchfall oder Bauchschmerzen, sind aber in der Regel nicht lebensbedrohlich.

Kurz gesagt ist eine Allergie eine Immunreaktion und eine Unverträglichkeit ein Verdauungsproblem.

Wie erkenne ich Allergene in verpackten Lebensmitteln?

In der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) ist festgelegt, dass Verbraucher über das Vorhandensein von potenziellen Allergenen informiert werden müssen, um sicherzustellen, dass Betroffene für Sie unbedenkliche Produkte auswählen können. Laut Artikel 21 der Verordnung müssen Stoffe, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen im Zutatenverzeichnis unter der korrekten Bezeichnung aufgeführt und hervorgehoben werden, um sich so von den restlichen Zutaten abzuheben.

Auch verarbeitete Produkte, die Allergene enthalten, sowie Hilfsstoffe, die während der Produktion verwendet werden, unterliegen der Kennzeichnungspflicht. Fehlt ein Zutatenverzeichnis, müssen diese Stoffe oder Erzeugnisse mit dem Zusatz „Enthält“ gekennzeichnet werden, z. B. „Enthält Erdnüsse“. Ist der Bezug zum Allergen bereits eindeutig aus der Bezeichnung des Lebensmittels ersichtlich, entfällt diese Angabe.

Viele Hersteller nutzen freiwillige Hinweise wie „Kann Spuren von … enthalten“, um Verbraucher mit Allergien zu informieren und das Risiko einer allergischen Reaktion zu minimieren. Diese sogenannten Spurenhinweisesind Teil des präventiven Risikomanagements, unterliegen aber keiner einheitlichen gesetzlichen Regelung.

Im Handel kommt es immer wieder zu Rückrufen aufgrund von fehlerhafter oder sogar fehlender Allergenkennzeichnung. Dies stellt für Allergiker ein großes Sicherheitsrisiko dar.

Allergene Stoffe bei unverpackten Lebensmitteln

Auch bei unverpackten Lebensmitteln, wie sie an der Bedienungstheke oder in Restaurants angeboten werden, besteht eine Kennzeichnungspflicht für Allergene. Die EU-Mitgliedstaaten können die Art der Allergenkennzeichnung für lose Ware national regeln. In Deutschland wird die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) seit dem 13. Juli 2017 durch die nationale Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung (LMIDV) ergänzt.

Laut dieser Vorschrift kann die Allergeninformation schriftlich, elektronisch oder mündlich bereitgestellt werden. Erfolgt die Information mündlich, muss eine schriftliche Dokumentation auf Nachfrage leicht zugänglich sein. Diese kann beispielsweise in Form einer Kladde, eines Informationsblatts oder detaillierter Rezeptangaben erfolgen, basierend auf Empfehlungen von Fachverbänden. Zudem muss in der Verkaufsstätte ein deutlicher Hinweis darauf angebracht sein, dass die Allergeninformationen verfügbar sind.

Seit dem 13. Dezember 2014 verpflichtet die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) Gastronomiebetriebe zur Kennzeichnung von Allergenen. Die Information über enthaltene Allergene muss dabei für alle Speisen und Getränke, die vor Ort verzehrt werden, klar und verständlich bereitgestellt werden. Dies gilt für Restaurants, Cafés, Kantinen, Imbisse und alle anderen Arten von gastronomischen Einrichtungen, die Lebensmittel oder Getränke anbieten.

Wenn der Gastronomiebetrieb zum Beispiel eine Speisekarte nutzt, die allergenhaltige Zutaten auflistet, müssen die entsprechenden Allergene für jede Zutat, die in den Gerichten verwendet wird, deklariert werden. In Fällen von unverpackten Lebensmitteln, wie etwa an der Bedienungstheke oder im Restaurant, muss auf Nachfrage eine detaillierte Information zu den enthaltenen Allergenen zur Verfügung gestellt werden.

Tentamus Labore helfen bei Kennzeichnung und mehr

Damit Sie Ihre Produkte korrekt kennzeichnen unterstützen Sie die Labore der Tentamus Group bei der Analytik und Beratung zum Thema Allergene. Unser Labelling Team überprüft für Sie die Kennzeichnung Ihrer Produkte und die Labore der Tentamus Group untersuchen Ihre Lebensmittel mit spezifischen sensitiven Systemen wie PCR, ELISA und Enzymatik auf das Vorhandensein von Allergenen.

Möchten Sie mehr über unsere Dienstleistungen erfahren oder haben Sie weitere Fragen? Unsere Experten helfen Ihnen gerne weiter.
Allergennachweis:

Dr. Katrin Neumann
+49 7303 951 95 32
katrin.neumann@lifeprint.de

Kennzeichnung:

Stefanie Hirsch
+49 30 206 038 170
labelling@tentamus.com

 

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