
Analyse von Bio-Produkten
Der EU-weite Marktanteil von Bio-Lebensmitteln ist in den letzten Jahren kontinuierlich gewachsen, wobei der Marktanteil von Bio-Obst und Bio-Gemüse je nach Region, Saison und Produkt stark variiert. Dies ist auch auf die zunehmend bewusste Kaufentscheidung von Verbrauchern zurückzuführen, die Faktoren wie Umweltschutz und Tierhaltung bei der Wahl ihrer Lebensmittel berücksichtigen.
Die EU-Öko-Verordnung (EU) 2018/848 ist die Grundlage für die ökologische Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion in der Europäischen Union. Sie legt die Standards und Regeln für die Produktion, Verarbeitung, Kennzeichnung und Kontrolle von Bio-Produkten fest mit dem Ziel Verbraucher vor Irreführung zu schützen und einen fairen Wettbewerb zwischen den Bio-Produzenten zu gewährleisten.
Herausforderungen für Produzenten und Inverkehrbringer von Bio-Produkte
Die akkreditierten Labore der Tentamus Group bieten eine breite Palette an Dienstleistungen an, die Hersteller und Inverkehrbringer von Bioprodukten bei der Bewältigung der Herausforderungen, die sich aus der EU-Öko-Verordnung ergeben, unterstützen können.
Eine maßgebliche Herausforderung ist die Einhaltung von Produktionsstandards, die für die ökologische Produktion von Lebensmitteln vorgeschrieben sind. Darunter fallen beispielsweise Einschränkungen bei der Verwendung bestimmter Stoffe, Anforderungen an die Tierhaltung und -fütterung sowie detaillierte Dokumentationspflichten. Bio-Lebensmittel müssen frei von unerwünschten Stoffen wie Pestiziden oder gentechnisch veränderten Organismen sein, was durch entsprechende Laboruntersuchungen nachgewiesen werden kann.
Weitere Herausforderungen für Inverkehrbringer von Bio-Lebensmitteln ergeben sich aus den strengen Vorgaben zu Kennzeichnung und Werbung für Bio-Lebensmittel oder die Gewährleistung der Rückverfolgbarkeit entlang der gesamten Lieferkette, um bei auftretenden Problemen schnell reagieren zu können. Auch hier können die Labore der Tentamus Group durch Beratung, Schulungen und analytische Untersuchungen unterstützen.

Notwendige Untersuchungen bei der Analyse von Bio-Produkten
Je nach Bioprodukt können verschiedene produktspezifische Analysen und Verfahren zum Einsatz kommen. Grundsätzlich unterscheiden sich die Analysen in der Methodik nicht von den Analysen zu Lebensmitteln aus der konventionellen Landwirtschaft.
Pestizide
Der Einsatz von synthetischen Pflanzenschutzmitteln ist in der ökologischen Landwirtschaft untersagt. Allerdings können durch Abdrift von konventionellen Landwirtschaftsflächen unbeabsichtigt Pestizide in und an Pflanzen gelangen, die zur Produktion von Bio-Produkten vorgesehen sind.
Alle Produzenten von Bio-Produkten sind gemäß EU-Öko-Verordnung im ökologischen Landbau verpflichtet, angemessene Vorsorgemaßnahmen zu ergreifen, um ihre Produkte vor Kontamination durch synthetische Pestizide zu schützen. Dabei können z.B. Umweltprobenanalysen helfen, die Eignung von Anbauflächen für Bio-Lebensmittel zu prüfen oder den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln nachzuweisen und damit mögliche Kontaminationsquellen zu identifizieren.
Über eine Pestizidkombimethode bieten die akkreditierten Labore der Tentamus Group die Möglichkeit, eine Probe auf über 900 Pestizide zu testen.
Analyse auf Rückstände und Kontaminanten
Durch ein umfangreiches Methodenspektrum, das Analysen wie Gaschromatographie (GC), Flüssigchromatographie (LC) Hochleistungsflüssigchromatographie (HPLC), Massenspektrometrie und Hochauflösende Massenspektrometrie (HRMS) umfasst, kann in der Rückstandsanalytik das Vorhandensein unerwünschter Stoffe in den Bio-Produkten ausgeschlossen werden. Die Tests sind dabei abhängig vom Bio-Produkt und unterscheiden sich nicht zu den Tests der Analysen von konventionell erzeugten Lebensmitteln.
Folgende Rückstände und Kontaminanten können u.a. nachgewiesen werden:
- Mykotoxine
- Pyrrolizidin-, Chinolizidin- und Tropanalkaloide
- Dioxine, PCB und PAK
- MOSH / MOAH
- Tierarzneimittelrückstände
- Nitrat und Nitrit
- Acrylamid, Furan
- MCPD-Ester R
- QAV, Chlorat, Perchlorat
Mikrobiologische Analyse
Je nach Art des zu untersuchenden Bioprodukts werden verschiedene Untersuchungen zur mikrobiologischen Qualitätssicherung eingesetzt, um den Verbraucher vor gesundheitlichen Risiken zu schützen und die Produktqualität zu gewährleisten. Dabei unterscheiden sich die mikrobiologischen Untersuchungen grundsätzlich nicht von denen, die zur Qualitätssicherung von Lebensmitteln aus der konventionellen Landwirtschaft eingesetzt werden. Beispielsweise werden Bio-Lebensmittel auf folgende Parameter untersucht:
- Gesamtkeimzahl
- Hefen und Schimmelpilze
- Bacillus cereus, Staphylokokken, etc.
- Salmonellen, STEC / VTEC, etc.
- Multiresistente Keime (ESBL / MRSA)
- Hepatitis A-Viren, Noroviren
Analyse auf GVOs
Die EU-Öko-Verordnung stellt sehr strenge Anforderungen an Bio-Produkte in Bezug auf gentechnisch veränderte Organismen (GVOs). Die Verwendung von GVOs und daraus hergestellten Erzeugnissen ist in der Produktion und Verarbeitung von Bio-Produkten in allen Stufen strengstens verboten. So dürfen Tiere in der biologischen Landwirtschaft beispielsweise nur mit gentechnikfreiem Futter gefüttert werden.
Hersteller von Bio-Produkten müssen daher umfassende Maßnahmen ergreifen, um eine Kontamination ihrer Produkte mit GVOs zu vermeiden. Diese Maßnahmen müssen dokumentiert werden.
Das Kontaminationsrisiko für Bio-Produkte mit GVOs ist in Nord- und Südamerika aufgrund des hohen Anteils an GVO-Pflanzen (vor allem Soja, Mais und Baumwolle) und weniger strengen Regulierungen besonders hoch. Eine unbeabsichtigte Ausbreitung von GVOs auf benachbarte Bio-Felder kann durch Wind, Insekten oder andere natürliche Übertragungswege erfolgen.
Aus diesem Grund ist es für Bio-Hersteller in der EU wichtig, sich der erhöhten Kontaminationsrisiken bei Produkten aus Nord- und Südamerika bewusst zu sein und auf Produkte mit entsprechenden Zertifizierungen und Kontrollen zu achten.
Die Labore der Tentamus Group können Herstellern von Bio-Produkten dabei helfen, die gestellten Anforderungen zu erfüllen, indem sie GVO-Analysen, Beratung zu GVO-Risiken und geeigneten Kontrollmaßnahmen und Unterstützung bei der Qualitätssicherung anbieten.
Nährwertanalysen und Kennzeichnungsprüfung
Die Kennzeichnungsprüfung von Bio-Produkten gewährleistet, dass die Kennzeichnung den aktuellen lebensmittelrechtlichen Vorschriften entspricht und schützt so die Interessen der Verbraucher. Die von den Laboren der Tentamus Group angebotenen Nährwertanalysen liefern die notwendigen Daten für die Erstellung korrekter Nährwertkennzeichnungen, die für viele Produkte gesetzlich vorgeschrieben sind.
Die Kennzeichnung umfasst unter anderem Angaben wie
- Produktbezeichnung
- Zutatenliste
- Nettofüllmenge
- Nährwertangaben
- Mindesthaltbarkeitsdatum
- Zusatzstoffe
Tentamus Group bietet Kennzeichnungsprüfungen nach nationalen und internationalen Standards an.
Audits und Zertifizierungen
Die Tentamus Group kann unabhängige Audits durchführen, bei denen die Einhaltung der Bio-Standards und -Richtlinien im Produktionsprozess des Herstellers überprüft werden und Schwachstellen und Verbesserungspotentiale identifiziert werden können. Möglich sind auch Lieferantenaudits, um sicherzustellen, dass diese die Bio-Standards einhalten. Lieferantenaudits sind im ökologischen Landbau besonders wichtig, da die Qualität der Rohstoffe gerade im Bio-Bereich einen großen Einfluss auf die Qualität des Endprodukts hat.

Probenversand für die Analyse von Bio-Produkten
Bei der Tentamus Group gibt es verschiedene Möglichkeiten zur Probenübermittlung, um eine schnelle und zuverlässige Analyse Ihrer Bio-Produkte zu gewährleisten. Dazu gehören der Postversand und der Paketdienst, sowie die persönliche Abgabe in einem unserer Labore. Zusätzlich bestehet die Möglichkeit, den praktischen Abholservice der Tentamus Group innerhalb Deutschlands zu nutzen.

Relevante Rechtsgrundlagen und Richtlinien:
- Neue EU-Öko-Basisverordnung (EU) 2018/848 vom 17. Juni 2018 (Konsolidierte Fassung)
- Durchführungsverordnung (EU) 2021/1165 der Kommission vom 15. Juli 2021 (Konsolidierte Fassung)(Zulassung bestimmter Erzeugnisse und Stoffe zur Verwendung in der ökologischen/biologischen Produktion)
- Öko-Landbaugesetz
- Öko-Kennzeichengesetz
- Öko-Kennzeichen-Verordnung (ÖkoKennzV)
- ÖLG-Kontrollstellen-Zulassungsverordnung – ÖLGKontrollStZulV (für Öko-Kontrollstellen)
- Orientierungswerte vom BNN (Bundesverband Naturkost Naturwaren)
food@tentamus.com
+49 30 206 038 230
Übersicht der Labore der Tentamus Group für die Analyse von Bio-Produkten
Folgende Labore aus der Tentamus Group bieten die Analysen in Deutschland an:
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